Doppeltes Einkommen

Hallo Leute,

folgende Frage:

Jemand ist Werkstudent bei Unternehmen A. Für die Diplomarbeit bekommt er eine Freistellung. Er wird seine DPA dann an der Universität anfertigen.

Wenn er weiter sein Werkstudentengehalt (ca.700€) bekommt und eine weitere Vergütung von der Uni (oder einem Unternehmen B als Kooperationspartner (ca. 400 oder mehr), wie läuft das dann?

Muss er irgendwas anmelden? Geht das überhaupt?

Bitte Fachkundige um Ihren Expertenrat. Danke.

Hallo,

Jemand ist Werkstudent bei Unternehmen A. Für die Diplomarbeit
bekommt er eine Freistellung. Er wird seine DPA dann an der
Universität anfertigen.

Werkstudent im Sinne von Werkstudent? Also er arbeitet nur neben dem Studium für das Unternehmen, ohne einen Bezug von Studium und Unternehmen zu haben )z.B. Maschinenbaustudent kellnert nebenbei)? Falls ja, frage ich mich gerade, warum er Geld bekommen soll, wenn er gar nicht arbeitet. Unüblich. Außer, es gibt eine entsprechende Vereinbarung (Abbau Arbeitszeitkonto o.ä.).

Wenn er weiter sein Werkstudentengehalt (ca.700€) bekommt und
eine weitere Vergütung von der Uni (oder einem Unternehmen B
als Kooperationspartner (ca. 400 oder mehr), wie läuft das
dann?

Muss er irgendwas anmelden? Geht das überhaupt?

Er muss eigentlich gar nichts melden (sondern die Arbeitgeber), eventuell Bafög-Stelle oder sonstige Institutionen, die finanzielle Unterstützung leisten und wo Einkommen angerechnet wird.

Wie sich das sv-rechtlich auswirkt wäre noch zu ermitteln, je nachdem ob der Werkstudent der Werkstudent ist, den ich meine. Oder ob es nicht doch ein Duales Studium ist, wo man während der Diplomarbeit seine "Azubi"Vergütung weiter erhält…wobei es unüblich ist, dass derartige Studiengänge an Unis durchgeführt werden, eher an FH´s.

LG
S_E