es gibt bereits eine ähnliche Frage zum Thema doppeltes Einkommen. Aber hier ist die Situation ein wenig anders.
Habe einen Bekannten, welcher in der Schweiz arbeitet. Der zieht nun nach Deutschland zurück, ist aber in der glücklichen Lage, sowohl für den bestehenden Arbeitgeber voll zu Arbeiten, als auch in Deutschland voll zu arbeiten (home Office macht es möglich).
Nun verdient er in beiden Ländern volles Gehalt.
Zeitlich ist er mit knapp über 200 Tagen eher in Deutschland anwesend. Aber Lebensmittelpunkt ist eher Schweiz (Hauptwohnsitz, Familie, Vereine, etc.).
Wo muss er nun bitte was versteuern?
Wollen die Schweizer das deutsche Gehalt in der Steuer anrechen, und wollen die Deutschen das schweizer Gehalt in der Steuer anrechnen?
Ist die 183 Tage Regelung relevant? Das volle Monatsgehalt wird ja in der Schweiz erwirtschaftet, auch wenn er dort nicht anwesend ist.
Sollte man auf Basis von Homeoffice evtl. zusehen, dass beim Deutschen Arbeitgeber weniger Anwesenheitstage anfallen, so dass man mehr als 183 Tage in der Schweiz ist?
ich war nah dran, diese Frage nicht zu beantworten, denn normalerweise kann man sich an Steuerberater wenden. Normalerweise ist der Hauptwohnsitz auch der Ort/Land, wo man Steuern zahlt. Es soll allerdings auch Ausnahmefälle geben.
Was anderes: wenn die Situation so wie beschrieben ist, warum verstuert Ihr Bekannter nicht das, was er in der CH verdient, dort, und das, was er in D verdient, dort (ohne, dass das eine Finanzamt vom anderen erfährt)? Klingt fast logisch, oder?
Auch wenn es verrückt tönt: Ich würde mich an das Schweizer Steueramt wenden und fragen:
a) die haben ein Interesse, dass er in der Schweiz Steuern bezahlt
b) Lebensmittelpunkt ist i.d.R. entscheidend
c) Die deutschen Behörden „kennen“ ihn ja noch nicht und haben keinen Grund ihn zu „suchen“
Aber versteuern muss er alles in der Schweiz!
Gruss
Heinz
PS: Wenn er sich aus der Schweiz abmeldet und trotzdem seine Familie und seinen Lebensmittelpunkt dort hat, bekommt er ein Problem!
aber internationales Steuerrecht bzw. Doppelbesteuerungsabkommen sind nicht gerade meine Stärke.
Ich rate Ihrem Bekannten aufgrund der komplizierten Rchtslage einen Steuerberater zu konsultieren bzw. eine verbindliche Auskunft bei seinem Wohnsitz-Finanzamt zu erhalten
normalerweise zählt der Lebensmittelpunkt, also die 183 Tage. Wenn er in D unbeschränkt steuerpflichtig ist, bekommt er auch alle Freibeträge von hier, bei beschränkter steuerpflicht nicht, da müßte man also einen Steuerberater fragen, der das schweizerische Steuerrecht auch kennt und der sagen könnte, wo es besser für ihn ist. Mit der schweiz gibt es aber auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, damit er eben nicht sein Einkommen doppelt versteuert.