hallo!
mal angenommen, jemand stellt sein auto für ein paar tage an einen bahnhofsparkplatz. er hat übersehen, dass tüv und au fällig sind. als er wieder zu seinem auto kommt, hat er zwei verwarnungen an der scheibe - eine wegen tüv, eine für überfällige au. ist das üblich/rechtens, dass zwei knöllchen ausgestellt werden für mehr oder weniger einen tatbestand?
danke und gruß,
ally
hi
er hat übersehen, dass tüv und au fällig sind.
als er wieder zu seinem auto kommt, hat er zwei
verwarnungen an der scheibe - eine wegen tüv, eine für
überfällige au. ist das üblich/rechtens, dass zwei knöllchen
ausgestellt werden für mehr oder weniger einen tatbestand?
es ist NICHT ein und derselbe Tatbestand - die AU ist keine HU und umgekehrt.
Wenn beides abgelaufen ist, gibts auch für beides je ein Knöllchen. Wären die Reifen auch noch runter gewesen, hätte es evtl. sogar noch ein drittes Knöllchen geben können.
… und für die abgelaufene Parkscheibe ein Viertes :o)
Gruß H.