Doppelversicherung bei KV möglich?

Hallo zusammen,

angenommen ich würde jemanden kennen der folgendes angenommenes Problem (in Kurzform) hätte:

Erfolglos selbständig,privat krankenversichert, findet versicherungspflichtige Arbeitsstelle und meldet sich wieder bei einer gesetzlichen Kasse an.

Die sagen ihm, die Abmeldung bei der alten KV würden sie übernehmen. Nun würde der Bekannte sich nicht mehr darum kümmern. Und angenommen, nun würde es kommen, wie wahrscheinlich jeder denkt: Die private KV erreicht den Bekannten erst nach sechs Monaten (ich würde annehmen, dass evtl. Schriftverkehr nicht beachtet wurde)und würde nichts von einer Abmeldung wissen (und die gesetzliche KV würde sowas ja generell nicht machen)und würde die aufgelaufenen Beiträge möchten und auch weiterhin die Beiträge.

Kann man denn doppelt versichert sein? Werden dann die Arztrechnungen doppelt erstattet? Wie könnte man denn vorgehen, um aus diesem Schlamassel heraus zu kommen, wenn er denn tatsächlich real wäre?

Ich danke Euch für Eure Hilfe!

Gruß
Schmidti

Guten Tag,

vorab: Doppelversicherung ist nicht verboten. Verboten ist es, bei einem Leistungsfall mehr als den Schaden zu bekommen bzw. es darauf anzulegen. Es spricht aber gar nichts dagegen, dass der anonyme Kollege mal auf Kassenkarte und mal als Privatpatient unterwegs ist. Dann wird er es aufgrund der unterschiedlichen Rechnungsysteme auch kaum schaffen, doppelt zu kassieren.

Aber im vorliegenden Fall ist die Doppelversicherung wohl nicht gewünscht. Die PKV muss bei Vorliegen eines Pflichtversicherungsnachweises den Kunden freigeben. In den ersten drei Monaten rückwirkend ab Beginn der Pflichtversicherung. Bei späterer Meldung erst für die Zukunft. Wenn keine Leistungen angefallen sind, werden viele PKV da auch großzügig sein… Müssen sie aber nicht.

Gruss

Barmer

Super, Danke Dir für die Auskunft!

Klasse-Homepage übrigens.

Gruß
Schmidti