Hallo Andreas!
Das Öl wird dann immer heißer, immer heißer, immer heißer, und dann…
Was passiert dann?
Es dehnt sich aus - und könnte, wenn irgendwann der Druck stärker ist als das Material des Kessels, diesen aufreissen.
Elementare Sicherheitsmaßnahme Nr. 1: Thermofühler, der bei 120° Öltemperatur die Gaszufuhr unterbricht (und wieder einschalten und zünden sollte, wenn sie wieder fällt). Füllgüter, die Überwiegend aus Waser bestehen (Gulaschsuppe!) können per Definitionem nicht über 100°C kommen.
Elementare Sicherheitsmaßnahme Nr. 2: Überdruckventil, das bei (Bauchwert, müsste man mal genau auslitern) 2 bar abbläst. Natürlich nicht in das Gesicht des Benutzers
sondern unten über eine Leitung in einen Kanister oder so.
Elementare Sicherheitsmaßnahme Nr. 3: Schild annieten: Nicht ohne Füllgut beheizen. Nur zur Erhitzung von Lebensmittel bestimmt.
Meine Frage ist: Kann es Probleme mit der Produkthaftung geben?
Wenn du solche Sicherheitsmaßnahmen nicht hast, sicher.
Darf man solche Kessel überhaupt noch bauen?
Klar.
Müssen die Kessel geprüft werden, und wenn ja, wer macht das, und was kostet das?
Wenn der Doppelwandige Teil geschlossen ist und unter Druck steht, wahrscheinlich. Mal beim TÜV anfragen.
Außerdem würde ich an deiner Stelle auch mal einen Anwalt befragen, der auf Produkthaftung spezialisiert ist. Wegen der Formulierungen auf dem Schild und in der Bedienungsanleitung.
In Deutschland gilt immer noch „Bestimmungsgemäßer und vorherzusehender Gebrauch“. Im Unterschied zu Amerika geht der Gesetzgeber hier immer noch von einer rudimentären Restinteligenz des Verbrauchers aus (Pudel zum Trocknen in die Mikrowelle gestellt würde hier keinen Schadensersatz geben), in diesem Sinne würdest du nicht in die Produkthaftung genommen werden, wenn jemand mit deinem Kochkessel unbedingt einen Raketenantrieb bauen wollen würde.
Das kann man fast alles alles durch saubere Formulierungen im Handbuch ausschleßen, deshalb: Anwalt.
lg, mabuse