Person A ist seit 1.8.2005 als angestellter Arzt tätig.
Durch seine Schusseligkeit verpennt er es, sich frühzeitig
von der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien, dies
macht er erst am 1.12.2006 (Rückwirkung nicht mehr möglich, stimmt das ?).
Durch die Schusseligkeit des kassenärztlichen Versorgungswerkes
erhält A erst am 1.1.2007 (!) seinen ersten Beitragsbescheid zum Versorgungswerk. Er soll nun die kompletten Beiträge für 1.8.2005 bis 1.1.2007 nachbezahlen.
Im Ergebnis müsste er also für die Zeit vom 1.8.2005 bis zum 1.12.2006 doppelte Beiträge bezahlen (Gesetzliche Rentenversicherung UND Versorgungswerk).
Gibt es irgendeine Möglichkeit einen der beiden Beiträge nicht zu bezahlen, erstattet zu bekommen o.ä. ???
wenn mich nicht alles täuscht, können die Beiträge, die in die gesetzliche Rente gezahlt wurden, rückwirkend ins Versorgungswerk überführt werden. Kann natürlich sein, dass es da Fristen gibt. Frag einfach mal im Versorgungswerk nach. Wenn das nicht geht, kann man sich die Rentenbeiträge auch zurückerstatten lassen. Hier muss man aber 2 Jahre abwarten, bevor man das beantragt. Dazu gibt es ein Formular:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/FormularePublikationen/Formulare/Versicherung/ DRVB Paket Versicherung Erstattung von__Beitraegen.html)
Wenn weniger als 5 Jahre (allgemeine Wartezeit?) in die BfA gezahlt wurde, kommt da sowieso keine Rente raus.
Ich bin hier kein Auskenner und hoffe, dass alles stimmt, was ich hier schreibe.