Doppelzahlung von Krankenkassenbeiträgen

Entspricht es der Richtigkeit, daß die AOK Krankenkassenbeiträge vom Versicherungsnehmer erheben darf, obwohl die Tragung der Krankenkassenbeitäge ebenfalls vom Rehabilationsträger (BG) erfolgt.
Der Krankenkassenbetrag wird somit doppelt an die AOK gezahlt.

Hallo,
wenn es sich um einen Selbständigen handelt kann das schon
so sein.
Gruß
Czauderna