Dorfbach reinigen

Hallo Ihr Lieben, bin neu hier im Forum und wünsche eine gute Zusammenarbeit mit Euch. Gut das ich dieses Forum gefunden habe.
So nun zu meiner Frage mal.

Wir haben jeder hier im Dorf eine eigene Kläranlage. Das geklärte Wasser und Regenwasser fließt in einen Dorfbach.
Nun die Frage:
Wer ist für die Reinigung des Grabens verantwortlich ca. 1m breit?
Über meine Wiese(Grundstück)leiten noch weitere 2 Grundstücke das Abwasser ein.
Früher machte es mal die Freiwillige Feuerwehr und später ABM und jetzt seit Jahren passiert nichts mehr.

Es gibt Grundstücke wo sich niemand darum kümmert und der Bach regelrecht zuwächst.
Meinen Teil des Baches steche ich im Frühjahr immer mal ab und setze es oben wieder an.
War auch schon auf der Gemeinde deswegen aber der ehrenamtliche Bürgermeister wollte es sich mal letztes Jahr anschauen aber es passiert nichts.
Kann ich mich deswegen mal an das Umweltamt wenden das der Bürgermeister mal Druck bekommt???
Es muß doch eine höhere Stelle geben die da Druck macht damit hier der Dorfbach wieder ordentlich instandgehalten wird.

Ich freue mich auf eine Antwort von Euch, vielen Dank!!

Gruss
Andreas

Hallo Matrix555,

das hängt auch ein bischen vom Bundesland ab. Die meisten Bundesländer haben eine Gewässersatzung und darauf resultierend Gewässerunterhaltungsverbände, die entsprechende Gebühren erheben. Und bei diesen Satzungen ist leider der Willkür Tür und Tor geöffnet, ohne dass sich die Grundstückbesitzer wehren können. Wenn bei Euch eine derartige Gebühr nicht erhoben wird, dann freue Dich. Grabenreinigung und Unterhaltung waren vor noch nicht allzu langer Zeit immer Sache des jeweiligen Grundstücksbesitzers.

MfG LM

Die meisten
Bundesländer haben eine Gewässersatzung und darauf
resultierend Gewässerunterhaltungsverbände, die entsprechende
Gebühren erheben.

Hallo,
wer Träger der Unterhaltungslast ist, regelt das Landeswassergesetz. Bei Gewässer 2. Ordnung dürften das die Gemeinden sein.
Gemeinden (nicht Land) können sich in Zweckverbänden zusammenschließen und per Satzung auch Grundstückseigentümer zu Kasse bitten. Die Rechtsgrundlage ist dann im Landeswassergesetz nachzuschlagen. Die jeweilige Ausgestaltung ist sehr vielfältig (z.B. Boden- und Wasserverband)

Und bei diesen Satzungen ist leider der
Willkür Tür und Tor geöffnet, ohne dass sich die
Grundstückbesitzer wehren können.

Wenn man meint, dass die Satzung nicht rechtmäßig ist, dann kann man gegen den Gebührenbescheid in Widerspruch gehen und die Satzung ggf. auch vor dem Verwaltungsgericht zu Fall bringen.
Wenn die Satzung „nur unangenehm“ ist, spreche man die Abgeordneten der Gemeinde an, ob sie nach Begründung nicht etwas ändern wollen.

Grabenreinigung
und Unterhaltung waren vor noch nicht allzu langer Zeit immer
Sache des jeweiligen Grundstücksbesitzers.

Wann und wo war das?
Grüße
Ulf

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Danke für Eure Mithilfe!

Ja wie gesagt vor Jahren machte es mal die ABM hier im Ort was auch immer klappte und seit dem passiert hier nichts mehr.
Gebühren wurden hier im Ort dafür noch keine erhoben in den letzten Jahren.
Normalerweise müßten alle die die in die Bach einleiten eine Gebühr an die Gemeinde errichten damit wieder Ordnung einkehrt.

Über meine Wiese leiten auch 2 Grundstückseigentümer in den Bach ein. Ich seh das leider nicht ein das ich für die den Bach sauber mache und die liegen im Liegestuhl.

MfG
Matrix555

Hallo Matrix555

Ja wie gesagt vor Jahren machte es mal die ABM hier im Ort was
auch immer klappte und seit dem passiert hier nichts mehr.
Gebühren wurden hier im Ort dafür noch keine erhoben in den
letzten Jahren.

Meine Antwort ist mehr kommunalpolitisch. Falls du auf dieser Ebene weiter diskutieren möchtest, dann stelle deine Frage bitte im Brett Kommunalpolitik. Wenn du die rechtliche Situation mehr ausleuchten möchtest, wäre die FAQ:1129 zu beachten.
Meine positive (im Sinne der Gemeindebürger) Vermutung ist, dass die Kommune eine Pflichtaufgabe der Gemeinde möglichst preisgünstig erledigen wollte. Ob sie dafür ABM einsetzen durfte, erscheint mir fraglich. Für dich ist es eventuell müßig, darüber zu spekulieren, ob ABM (oder andere geförderte Arbeitskräfte) so etwas nicht mehr machen, weil es den Bestimmungen zuwiderläuft oder weil die Gemeinde den Eigenanteil nicht mehr tragen kann oder will.
Ohne deine Gemeinde und deinen Bürgermeister zu kennen, vermute ich mal, die wollten auch für dich das Beste. Beachte das bitte, wenn du Kritik bzw. Änderungswünsche anbringst.

Normalerweise müßten alle die die in die Bach einleiten eine
Gebühr an die Gemeinde errichten damit wieder Ordnung
einkehrt.

Rechtlich nein. Moralisch ja.
Die Gewässerunterhaltung (Gewährleistung des (Hoch-)Wasserabflusses, naturnahe Gewässersohle und Ufer, Uferrandstreifen) und die Reinhaltung der Gewässer durch die Fassung und Reinigung von Abwässern sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge. (Da es fachlich meist nicht zu trennen ist, gibt es oft Boden- und Wasserverbände, die für die Gemeinden beides „bearbeiten“)
Formal ist es aber so, dass rechtlich sauber getrennt wird, wer den Bach wie stark benutzen darf (Vorfluter für Abwasser, Wassernutzung – Stichwort z.B. Wasserrechte) und der Unterhaltung des Gewässers (Pflege des Bettes und des Umfeldes)

Über meine Wiese leiten auch 2 Grundstückseigentümer in den
Bach ein.

Leiten die Abwässer oder Regen- und Grundwasser ein? Ist aber genau genommen nur moralisch interessant.

Ich seh das leider nicht ein das ich für die den
Bach sauber mache und die liegen im Liegestuhl.

Ich empfehle dir, das direkte Gespräch mit dem Bürgermeister zu suchen (Schreiben enthalten schnell falsche Behauptungen, die man nicht so schnell relativieren kann). Gehe davon aus, dass das, was bisher geschehen ist, im Sinne der Bürger (Mehrheit, nicht unbedingt der Einzelne) war. Gut gewollt, kann dennoch falsch gemacht sein. Kritisiere Resultate und keine Menschen! Das lässt den Entscheidungsträgern die Möglichkeit, etwas zu ändern, ohne das Gesicht zu verlieren.

Sprich an, dass du mit der unterschiedlichen Gewässerunterhaltung unzufrieden bist und dass du gerne deinen freiwilligen Teil weiterhin beitragen möchtest. Ein Gewässer ist im Zusammenhang zu betrachten. Du bittest die Gemeinde, dass die Pflegemaßnahmen abgestimmt verlaufen.

Aber Achtung. Gefahr! Ich kenne dich nicht und will nichts unterstellen. Falls du eine/r bist, der meint, dass eine Gewässerböschung mehr als 2 mal im Jahr gemäht werden muss, stößt du auf Unverständnis von Gemeinden und Nachbarn. Ein Gewässer hat ökologische Funktionen, die mit einem Rasenufer (Wiese geht) nicht zusammen passen.

Ich benenne mal ein Beispiel aus meiner Umgebung:
Zuerst das Gute:
Das Flurstück des Baches ist bedeutend breiter als das Rinnsal „Bach“. Manchmal läuft auch mehr und es muss nicht gleich das Jahrhunderthochwasser sein. Da wird Platz benötigt, damit das Wasser abfließt. (Meine Erfahrung ist, dass regionale Hochwässer innerhalb von 20 Jahren aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden und diejenigen angefeindet werden, die warnen, das Umfeld des scheinbaren Bachbetts zu bebauen)
„Meine“ Kommune hat die Unterhaltungslast für das Gewässer 2. Ordnung (laut Landesrecht). Sie ist Eigentümer von Flächen beidseitig des Baches. Diese verpachtet sie an die Anlieger. Da steht also kein Zaun an der Grenze. Die Anlieger sind laut Pachtvertrag (Pachtpreis eher symbolisch) verpflichtet, den Uferrandstreifen (wie auch immer) „zu pflegen“

Nun das weniger Gute:
Da gibt es einen, der mäht alles ständig so kurz, dass kaum ein Unterschied zu einem grün angestrichenen betonierten Kanal zu erkennen ist. Der nächste Nachbar lässt dass Bachbett mit Neophyten http://de.wikipedia.org/wiki/Neophyten zuwachsen, so dass sich alles staut, wenn wirklich mal viel Wasser abfließen muss.

Ich hoffe, du gehörst nicht zu einem der Extremfälle.

Hier ist es so, dass die Untere Wasserbehörde (Landratsamt) öffentlich mit Fachbehörden zu Begehungen von Gewässern 2. Ordnung einlädt. (mehrere Jahre Abstand). Da werden eher die „wichtigen“ berücksichtigt. Was wichtig ist, wird nicht nur durch Wasserabfluss, sondern auch durch Leidensdruck definiert.

Grüße
Ulf

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Danke Ulf,

Ich bin einer der meine Seite vom Graben ordentlich absticht und auch mal in den Graben steigt und das Gras vom Flussbett entfernt, sonst wächst das ganze zu und beim nächsten Unwetter tritt das ganze Wasser weil es nicht richtig abfliesen kann auf die Wiese. Beim Nachbar gegenüber steht das Unkraut schon stark 1 m hoch.
Es gibt auch Grundstücke wo niemand etwas am Bach macht weil die Leute verstorben sind.

Könnte ich mal mit dem Umweltamt darüber sprechen das die sich das mal ansehen was hier los ist. Der ehrenamtliche Bürgermeister kümmert sich ja nicht drum sich das mal anzusehen. Wer solche Leute nur wählt, >kopfschüttel

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Hallo Andreas
Ich bin mir nicht sicher, ob du gute Argumente hast. Fleiß muss nicht immer gut sein.
Kannst du Fotos zeigen?
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got…

Könnte ich mal mit dem Umweltamt darüber sprechen das die sich
das mal ansehen was hier los ist.

Das Gespräch mit dem Umweltamt empfehle ich dir. Egal in welche Richtung die Diskussion geht, so wird sie aufzeigen, an welcher Stelle du dich argumentativ verbessern kannst. Ich hoffe, du siehst dann Kritik als Möglichkeit zur Verbesserung und nicht als Gegnerschaft.

Der ehrenamtliche
Bürgermeister kümmert sich ja nicht drum sich das mal
anzusehen. Wer solche Leute nur wählt, >kopfschüttel

Hallo Ulf,

Wenn Du das so sagst werde ich mal mit dem Umweltamt sprechen, mal hören was da gesagt wird und klar war ich zur Kommunalwahl, habe aber aus Erfahrung den Mann nicht wieder gewählt.
Ich schicke Dir mal ein Bild von dem Bach Ulf

Gruss
Andreas

Hallo Andreas,
ich habe nun Bilder von dem imaginärem (FAQ:1129) Wiesenbach gesehen. Der Bach scheint sehr Grundwassernah zu sein und enthält keine augenscheinlichen Verschmutzungen. Bei Hochwasser werden sich die Gräser (die „gepflegten“ Bereiche) und die Hochstauden (z.B. die schlimmen Brennnesseln) an den Boden anlegen und nicht besonders stark den Hochwasserabfluss behindern. Da behindern nicht einmal standortgerechte Weiden.
Der Betonsockel (unter und mit dem Maschendrahtzaun) im Uferbereich stellt jedoch ein Abflusshindernis dar.
Sonst kann ich keinen Instandhaltungsstau an diesem Wiesenbach erkennen. Die Situation erscheint für Gebäude, die in der Aue gebaut wurden, sehr Grundwassernah. Ich würde dort eine Immobilie nur kaufen, wenn ich mit den Gegebenheiten leben kann. Eine nachträgliche Entwässerung erscheint mir fast unmöglich. Man baut einfach nicht in hochwassergefährdete Gebiete, oder man macht zumindest nicht andere dafür verantwortlich (ich lebe mit dem Risiko in einem Wassermühlengrundstück)
Da ich die wirklichen Verhältnisse mit Beispielfotos nicht umfassend beurteilen kann, möchte ich dir sagen, dass dein Ansprechpartner, wenn du dich mit deiner Gemeinde nicht verstehst, die untere Wasserbehörde beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt ist.
Aber was sollen die dir sagen? Dass du in einer schönen Aue lebst?
Eventuell gibt es Abflusshindernisse im Unterlauf, über die zu sprechen wäre. Nur ich habe sie bei den Bildern nicht gesehen.
Grüße
Ulf

Danke Ulf,

meine Kellersohle liegt 1,20m über den Wasserstand des Baches und bin vom Bach 35m weg.
Für mich sehe ich da keine Gefahr aber wenn niemand den Bach mal an den Seiten absticht wird der Bach immer enger.
Ich werde erst noch mal mit der Gemeinde sprechen und gegebenenfalls mit der unteren Wasserbehörde.
Ulf ich danke Dir für Deine Hilfe!!!

Gruss
Andreas

meine Kellersohle liegt 1,20m über den Wasserstand des Baches
und bin vom Bach 35m weg.
Für mich sehe ich da keine Gefahr aber wenn niemand den Bach
mal an den Seiten absticht wird der Bach immer enger.

Hallo Andreas
Wasser wirkt durch Erosion. Sobald etwas zu Eng wird, trägt sich am Ufer etwas ab. Wie das Wasser durch Pflanzenwachstum bis zu deinem Keller steigen soll (1,2 m), verstehen weder ich noch du. Die Gräser und Stauden am Ufer werden dafür nicht verantwortlich sein.
Wenn du Angst vor Hochwasserereignissen hast, solltest du das zur Sprache bringen. Da müsste aber der Abfluss über die Wiese bzw. im Unterlauf gestört sein. Für erstes sehe ich keine Anzeichen obwohl daher deine Beunruhigung gekommen ist.
Der Grundwasserstand an deinem Haus wird gegenüber dem Bach in der Aue erhöht liegen. Es ist unklar, ob du etwas an dem bei dir anliegenden Grundwasserspiegel änderst, wenn das Wasser im Bach schneller wegfließt und somit eventuelle Hochwasserereignisse im Unterlauf verschärft werden. Ich kann und möchte dir nicht als derjenige erscheinen, der (Gewässer)Ökologie mit Löffeln gefressen hat. Wenn du meine Antwort nicht als Drohung, sonder als Fragen verstehst, die dir wahrscheinlich außerhalb des Forums gestellt werden, habe ich geholfen.
Grüße
Ulf