Hallo Matrix555
Ja wie gesagt vor Jahren machte es mal die ABM hier im Ort was
auch immer klappte und seit dem passiert hier nichts mehr.
Gebühren wurden hier im Ort dafür noch keine erhoben in den
letzten Jahren.
Meine Antwort ist mehr kommunalpolitisch. Falls du auf dieser Ebene weiter diskutieren möchtest, dann stelle deine Frage bitte im Brett Kommunalpolitik. Wenn du die rechtliche Situation mehr ausleuchten möchtest, wäre die FAQ:1129 zu beachten.
Meine positive (im Sinne der Gemeindebürger) Vermutung ist, dass die Kommune eine Pflichtaufgabe der Gemeinde möglichst preisgünstig erledigen wollte. Ob sie dafür ABM einsetzen durfte, erscheint mir fraglich. Für dich ist es eventuell müßig, darüber zu spekulieren, ob ABM (oder andere geförderte Arbeitskräfte) so etwas nicht mehr machen, weil es den Bestimmungen zuwiderläuft oder weil die Gemeinde den Eigenanteil nicht mehr tragen kann oder will.
Ohne deine Gemeinde und deinen Bürgermeister zu kennen, vermute ich mal, die wollten auch für dich das Beste. Beachte das bitte, wenn du Kritik bzw. Änderungswünsche anbringst.
Normalerweise müßten alle die die in die Bach einleiten eine
Gebühr an die Gemeinde errichten damit wieder Ordnung
einkehrt.
Rechtlich nein. Moralisch ja.
Die Gewässerunterhaltung (Gewährleistung des (Hoch-)Wasserabflusses, naturnahe Gewässersohle und Ufer, Uferrandstreifen) und die Reinhaltung der Gewässer durch die Fassung und Reinigung von Abwässern sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge. (Da es fachlich meist nicht zu trennen ist, gibt es oft Boden- und Wasserverbände, die für die Gemeinden beides „bearbeiten“)
Formal ist es aber so, dass rechtlich sauber getrennt wird, wer den Bach wie stark benutzen darf (Vorfluter für Abwasser, Wassernutzung – Stichwort z.B. Wasserrechte) und der Unterhaltung des Gewässers (Pflege des Bettes und des Umfeldes)
Über meine Wiese leiten auch 2 Grundstückseigentümer in den
Bach ein.
Leiten die Abwässer oder Regen- und Grundwasser ein? Ist aber genau genommen nur moralisch interessant.
Ich seh das leider nicht ein das ich für die den
Bach sauber mache und die liegen im Liegestuhl.
Ich empfehle dir, das direkte Gespräch mit dem Bürgermeister zu suchen (Schreiben enthalten schnell falsche Behauptungen, die man nicht so schnell relativieren kann). Gehe davon aus, dass das, was bisher geschehen ist, im Sinne der Bürger (Mehrheit, nicht unbedingt der Einzelne) war. Gut gewollt, kann dennoch falsch gemacht sein. Kritisiere Resultate und keine Menschen! Das lässt den Entscheidungsträgern die Möglichkeit, etwas zu ändern, ohne das Gesicht zu verlieren.
Sprich an, dass du mit der unterschiedlichen Gewässerunterhaltung unzufrieden bist und dass du gerne deinen freiwilligen Teil weiterhin beitragen möchtest. Ein Gewässer ist im Zusammenhang zu betrachten. Du bittest die Gemeinde, dass die Pflegemaßnahmen abgestimmt verlaufen.
Aber Achtung. Gefahr! Ich kenne dich nicht und will nichts unterstellen. Falls du eine/r bist, der meint, dass eine Gewässerböschung mehr als 2 mal im Jahr gemäht werden muss, stößt du auf Unverständnis von Gemeinden und Nachbarn. Ein Gewässer hat ökologische Funktionen, die mit einem Rasenufer (Wiese geht) nicht zusammen passen.
Ich benenne mal ein Beispiel aus meiner Umgebung:
Zuerst das Gute:
Das Flurstück des Baches ist bedeutend breiter als das Rinnsal „Bach“. Manchmal läuft auch mehr und es muss nicht gleich das Jahrhunderthochwasser sein. Da wird Platz benötigt, damit das Wasser abfließt. (Meine Erfahrung ist, dass regionale Hochwässer innerhalb von 20 Jahren aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden und diejenigen angefeindet werden, die warnen, das Umfeld des scheinbaren Bachbetts zu bebauen)
„Meine“ Kommune hat die Unterhaltungslast für das Gewässer 2. Ordnung (laut Landesrecht). Sie ist Eigentümer von Flächen beidseitig des Baches. Diese verpachtet sie an die Anlieger. Da steht also kein Zaun an der Grenze. Die Anlieger sind laut Pachtvertrag (Pachtpreis eher symbolisch) verpflichtet, den Uferrandstreifen (wie auch immer) „zu pflegen“
Nun das weniger Gute:
Da gibt es einen, der mäht alles ständig so kurz, dass kaum ein Unterschied zu einem grün angestrichenen betonierten Kanal zu erkennen ist. Der nächste Nachbar lässt dass Bachbett mit Neophyten http://de.wikipedia.org/wiki/Neophyten zuwachsen, so dass sich alles staut, wenn wirklich mal viel Wasser abfließen muss.
Ich hoffe, du gehörst nicht zu einem der Extremfälle.
Hier ist es so, dass die Untere Wasserbehörde (Landratsamt) öffentlich mit Fachbehörden zu Begehungen von Gewässern 2. Ordnung einlädt. (mehrere Jahre Abstand). Da werden eher die „wichtigen“ berücksichtigt. Was wichtig ist, wird nicht nur durch Wasserabfluss, sondern auch durch Leidensdruck definiert.
Grüße
Ulf