Bei mir wurde vor meiner Haustüre ein Festzelt aufgebaut,ich muß also durch das Zelt wenn ich zu meinem Auto will.
Die Einkäufe auch durchschleifen.Ganz am Rande nebenbei hat mich mein Vermieter am Montag darüber informiert,wir haben eine gemeinsamme Einfahrt,aber nur ich komme nicht in mein Haus.Mein Vermieter ist unter anderen auch der Veranstalter.Als ich Nachts nachhause kam muste ich im dunkeln das Zelt öffnen und wieder schließen…auf der Rückseite das gleiche noch einmal.ich bin im Grunde genommen sehr sauer über die Art und Weise wie ich informiert wurde.Zumal ich Besuch von Verwanten habe und es bei dessen Einladung noch nicht wußte.Vom Lärm ganz abgesehen,wie verhält man sich jetzt am besten,das Fest ist noch im vollen Gange.
Vielen Dank für eine Antwort.
Lieben Gruß
knock … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?.. Experte/-in,
Hallo Leopold,
erst mal Danke für Deine Antwort.
Ob es genehmigt ist weiß ich nicht,aber dann werde ich am besten Morgen gleich bei der Gemeinde Nachfragen.Ich fahre meinen Besuch gleich nach Hause,mit Gepäck durch die Festgesellschaft…mir graut.Außerdem muß ich mein Rollo im Wohnzimmer unten lassen…
Lieben Gruß
kock
also so einfach geht das natürlich nicht, was der Vermieter da macht.
Nun läuft das ja und das Kind ist in den Brunnen gefallen, aber:
Der Vermieter muss den Zugang zu den Mietobjekten gewährleisten. Sich nachts im dunklen da durch zu schleichen, na ich weiß ja nicht
Muss ein solches Fest angekündigt werden (rechtzeitig). Ich würde ihn Fragen wie lange das noch dauert. Wenn das für Sie nicht länger akzeptabel ist, Polizei holen. (Lärmbelästigung, unangemeldetes Fest, Versperren des freien Nutzungzugangs.)
Ihm klar machen, das diese Art und weise in zukunft nicht toleriert wird, vor allem das Zelt nicht am Mietobjekt. Er muss das VORHER RECHTZEITIG alles klären und nicht einfach hinstellen, auch wenn es ihm gehört, denn Sie zahlen ja schließlich dafür.
Hallo Staats,
vielen Dank für die Antwort,ich dachte schon ich bin kleinlich.Nun er sagte mir ja im vorbeigehen das ich am besten mein Auto draußen stehen lasse,da ein Zelt aufgebaut wird,aber das dieses die gesamte Einfahr blockiert un am Zaun meines Gartens befestigt wird sagte er mir nicht.
Das mit der Dauer der Feier,ist nun erst einmal egal da ich meinen Besuch nachhause fahre und einige Stunden weg bin.Aber wie gesagt wir müssen jetzt mit Sack und Pack durch die Festgemeinde.Aber am besten mache ich vorher fotos.
LG
knock
Das Zelt darf natürlich nicht behindern. Da der Klageweg auf Unterlassung zu langwierig ist, geht es nur über eine Mietminderung. Da die Lebensqualität zeitlich eingeschränkt ist (durch Lärm, Behinderung und ggf. auch Schmutz, usw.) würde ich die Miete um 25% mindern
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist. Hat man Sie denn beim Mietvertrag darüber aufgeklärt? Mir ist kein derartiger ähnlicher Fall bekannt. Ich denke, Sie sollten sich an den Mieterverein wenden.
Hallo, das ist zwar ärgerlich für Sie ,aber hier können Sie nur mit dem „Organisator“ eine Lösund auf netter Ebene (Mietminderung für 1-3tage etc.)finden. Sie bekämen weder vor Gericht noch sonst wo Hilfe, denn dafür ist der Zeitraum eindeutig zu klein. Eine Baumßnahme o.ä. wäre etwas Anderes.
Sehen Sie im Internet nach, wie hoch man Mietminderung geltend machen könnte (es gibt eine Liste dazu)-aber wgeen paar Tagen ist das undiskutabel. Da geht man eher von Kulanzregelung aus.
MfG Maximilian
TOLLERANT das Fest ist bestimmt nur wenige Zeit. Interessant wäre ob es öfter, regelmäßig oder einmalig aufgebaut wurde, wer dies mit welcher Genehmigung erlaubte. Etwas irritierte mich das von „mochen ist daranein Haus“ und dann vom Vermieter geschrieben wurde. Wohnqualitätsminderungen berechtigen zur Mietminderung nach Fristsetzung. Besteht die Wohnqualitätsminderung mehrere Wochen käme das in Betracht.
Hallo,
empfehlen kann ich nur, sofort den Vermieter auffordern, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, freier Zugang usw. Für die Belästigung, insb. Lärm, gleichzeitig mitteilen, dass eine angemessenen Mietminderung vorgenommen wird; für die betroffenen Tage ca.10% der Nettomiete für diese Zeit. Wenn Sie das erst einmal mündlich machen, dann aber schriftlich nachholen; Terminstellung an den Vermieter: unverzüglich!!
Reden Sie mit dem Vermieter, inwieweit Sie sich einigen können, wenn er stur bleibt, dann Miete kürzen!
Halten Sie den Sachverhalt fest mit Bild und Zeugen, könnte benötigt werden, falls es zu einem Rechtsstreit käme.
Gegen das Dorffest an sich können Sie wenig oder gar nichts unternehmen, das liegt im öffentlichen Interesse und da haben Einzelinteressen zurück zu stehen.
Aber die persönliche Behinderung hätte angekündigt werden müssen und auf ein Mindestmaß reduziert werden müssen.
Gruß suver
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Das Zelt wurde gegen Montag Mittag abgebaut.Ein Anruf bei der Gemeinde bestätigte mir das dieses Fest genehmigt war,mir wurde sogar der Veranstallter genannt.Es wurde mir bestätigt das eine Vollsperrung der Straße beantragt wurde.Somit wäre es möglich gewesen dieses Zelt etwas weiter vorne auf zu bauen,somit wäre ein Durchgang,neben dem Zelt für mich möglich gewesen.
Es ist eine böswillige Willkür meines Vermieters gewesen,der dem Verein genehmigte das Zelt auf seinem Grunstück auf zu stellen und er war beim Aufbau anwesend.
Normal reden…geht mit ihm gar nicht…es ist auch nicht die erste Schikane die er sich leistet…dies war einfach grad mal der Hammer.
ich bin wirklich nicht der Mensch der sich über jede Kleinigkeit aufregt,wenn ich wüßte wie man hier Bilder hoch laden kann,würde ich es machen.
Er ist ein Böser Mensch,leider habe ich ihn erst gesehen nachdem ich den Mietvertrag unterschrieben habe.
Ich werde dieses Verhalten von ihm nicht ohne weiteres hin nehmen…weil,schlimmer geht immer.
Als nächstes werde ich mein Schloß an der Haustüre auswechseln,er hatt nähmlich noch einen Schlüssel …für alle fälle.
Nochmals vielen Dank,für die Antworten,es hat mir sehr geholfen
Liebe Grüße
knock