Vor einem Grundstück ist der Gehweg nicht gepflastert, sondern zwischen Grundstück und Straße nur ein Sandstreifen. Man stelle sich vor, jemand pflanzt davor ein paar nette große Dornenpflanzen ein (kosten nur 3€ das Stück), damit niemand dem Grundstück so nahe kommt!
Würde die Pflanzen jemand von der Stadt wieder entfernen oder dauert es eine Weile, bis der Amtsschimmel wiehert? Muß derjenige mit ernsthaft Ärger durch solche „illegale Begrünungen“ rechnen? Gibt es vielleicht sogar bedrohte, schnell wachsende Pflanzenarten, die man dann gar nicht mehr wegmachen dürfte?!
Hallo,
Vor einem Grundstück ist der Gehweg nicht gepflastert, sondern
zwischen Grundstück und Straße nur ein Sandstreifen. Man
stelle sich vor, jemand pflanzt davor ein paar nette große
Dornenpflanzen ein (kosten nur 3€ das Stück), damit niemand
dem Grundstück so nahe kommt!
Natürlich ist das nicht erlaubt.
Würde die Pflanzen jemand von der Stadt wieder entfernen oder
dauert es eine Weile, bis der Amtsschimmel wiehert?
Kommt darauf an. Sowas kann ganz schnell gehen, wenn man „nette Nachbarn“ hat.
Muß
derjenige mit ernsthaft Ärger durch solche „illegale
Begrünungen“ rechnen?
Was ist „ernsthafter Ärger“?
Gibt es vielleicht sogar bedrohte,
schnell wachsende Pflanzenarten, die man dann gar nicht mehr
wegmachen dürfte?!
Die mag es geben. Sie sollten dann aber auch in dieser Gegend „natürlich“ vorkommen. Die Grundstückseigentümerin (oder der Grundstückseigentümer) müssen aber bedenken, daß diese Pflanzen auch das eigene Grundstück beeinträchtigen können, wenn sie größer werden. Denn auch dann gilt der genannte Schutz. Dann könnte der Schuss nach hinten losgehen.
Gruß
Jörg Zabel