Hallo Heidi
ließ dir doch nochmal Jonas’ Frage durch, dann wirst du auch
meine Antwort richtig verstehen !
Hmm, das geht nicht ums Verstehen (da mir kein Wort unbekannt war, meine ich schon, den Sinn erfasst zu haben, schließlich habe ich auch schon mit meinen fast 27 Jahren einige Spracherfahrung als Muttersprachler), sondern um den Inhalt. Es geht darum, ob man unbedingt das Pfandgut wieder abgeben muss. Laut Gesetz ja, der Händler ist VERPFLICHTET, die Sachen zurückzunehmen (siehe auch meine gepostete URL). Wenn sich da einzelne Händler nicht dran halten, ist das ihre Sache; Mord ist auch verboten, wenn gleich er trotzdem von einigen praktiziert wird (um es mal etwas krasser zu formulieren).
Recht oder Unrecht des praktizierten Verfahrens zu diskutieren
wäre hier fehl am Platze und darüberhinaus müßig, da zu einer
Diskussion ja unterschiedliche Meinungen gehören !
Nun ja, da das Gesetz kaum zwei sich entgegenstehenden Ansätze erlaubt (gerade, wenn es bei ihnen um gesetzliche Regelungen geht), kann man da nur auf der legalen oder der illegalen Seite sein. Mehr Meinungen gibts da nicht.
Dass das fehl am Platz ist, ist deine Meinung. Meiner Meinung nach ist es das nicht, da die ganze Sache eben eine rechtliche ist (per Gesetz wurde das sogenannte Zwangspfand eingeführt!) und man daher auch die rechtlichen Grundzüge diesbezüglich erläutern sollte. Sprich: Wenn jemand wissen will, ob man sein Pfandgut zurückgeben muss oder nicht (bzw. wie das gehandelt wird), kann man ihn sehr wohl darauf hinweisen, dass es so gesetzlich vorgesehen ist.
hast du was gegen Gesetze oder warum sind die dir so unwichtig?
Dass man Mehrweg attraktiver machen wollte, war ein Grund für dieses Gesetz, dass du ja so gern ausklammern willst, welches zur Folge aber wiederum das Pfand hat, über welches du aber wieder gerne reden willst.
Gruß zurück
Susanne