Dosenpfand

Hallo!
Darf ich meine Dosenpfandfrage hier rein stellen? Ich machs einfach:
Wollen die Supermärkte nur den Rohstoff oder die ganze Flasche/Dose zurück? Auf deutsch: Darf ich eine zusammengedrückte Flasche/Dose abgeben und trotzdem das Pfand kassieren?

Jonas

Hi,

Wollen die Supermärkte nur den Rohstoff oder die ganze
Flasche/Dose zurück? Auf deutsch: Darf ich eine
zusammengedrückte Flasche/Dose abgeben und trotzdem das Pfand
kassieren?

klar, die Dose ist als ganzes nicht wieder befüllbar. Im Zweifel sind die Händler noch froh drum, wenn man Dosen und Kunststoffflaschen knautscht, damit in die Säcke (die Müllsäcke, nicht die Händler) mehr reinpaßt.

Gruß
Christian

Hallo,

das hält jeder Markt anders… bei manchen darf das Etikett nicht
entfernen, anderen ist das wiederum egal. Genauso sieht es auch mit
der Form der Dosen und Flaschen aus (unversehrt vs. zerquetscht).

Jedenfalls müssen sie ja irgendetwas zurück nehmen, sonst ist ja das
Prinzip Pfand ad absurdum geführt.

Viele Grüße
Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jedenfalls müssen sie ja irgendetwas zurück nehmen, sonst ist
ja das
Prinzip Pfand ad absurdum geführt.

Jein !
Da der tiefere Sinn des Dosenpfandes ja der war, Getränke in Mehrwegverpackungen wieder konkurrenzfähig zu machen, gibt es auch schon Läden die sich mit dem Pfandcoupon allein zufrieden geben !

Hi,

auch schon Läden die sich mit dem Pfandcoupon allein

die sollten sich aber besser nicht erwischen lassen, die Strafen darauf sind recht empfindlich (ab 50 T-€ aufwärts).

Gruß
Feanor

Jedenfalls müssen sie ja irgendetwas zurück nehmen, sonst ist
ja das
Prinzip Pfand ad absurdum geführt.

Jein !

Nicht Jein, sondern Ja. Ich habe vom „Prinzip Pfand“ und nicht vom „Prinzip Dosenpfand“ geschrieben. Und Pfand heißt, dass man was hinterlässt, dafür was bekommt, was man wiederum einlösen kann und das erhält, was man zuerst hinterlassen hat. In diesem unten beschriebenen - illegalen - Fall ist es dann eben ein Cupon und nicht Pfandgut+Beleg (in Form von Kassenzettel, Pfandchip o.ä.) - wie es laut Gesetz vorgeschrieben ist - und man bekommt sein hinterlegtes Geld wieder.

Da der tiefere Sinn des Dosenpfandes ja der war, Getränke in
Mehrwegverpackungen wieder konkurrenzfähig zu machen, gibt es
auch schon Läden die sich mit dem Pfandcoupon allein zufrieden
geben !

Wie schon von Feanor geschrieben, ist das eine illegalie Praktik, das Pfandgut nicht zurückzunehmen, siehe
http://www.ihk24-lueneburg.de/LGIHK24/IHK24/produktm…
Von daher auch nicht von Belang. Schließlich kann gesetzwidriges Verhalten nicht zum Maß mancher Dinge werden!

Viele Grüße
Susanne

Hallo Susanne,

ließ dir doch nochmal Jonas’ Frage durch, dann wirst du auch meine Antwort richtig verstehen !

Recht oder Unrecht des praktizierten Verfahrens zu diskutieren wäre hier fehl am Platze und darüberhinaus müßig, da zu einer Diskussion ja unterschiedliche Meinungen gehören !

Gruß

Heidi

Hallo Heidi

ließ dir doch nochmal Jonas’ Frage durch, dann wirst du auch
meine Antwort richtig verstehen !

Hmm, das geht nicht ums Verstehen (da mir kein Wort unbekannt war, meine ich schon, den Sinn erfasst zu haben, schließlich habe ich auch schon mit meinen fast 27 Jahren einige Spracherfahrung als Muttersprachler), sondern um den Inhalt. Es geht darum, ob man unbedingt das Pfandgut wieder abgeben muss. Laut Gesetz ja, der Händler ist VERPFLICHTET, die Sachen zurückzunehmen (siehe auch meine gepostete URL). Wenn sich da einzelne Händler nicht dran halten, ist das ihre Sache; Mord ist auch verboten, wenn gleich er trotzdem von einigen praktiziert wird (um es mal etwas krasser zu formulieren).

Recht oder Unrecht des praktizierten Verfahrens zu diskutieren
wäre hier fehl am Platze und darüberhinaus müßig, da zu einer
Diskussion ja unterschiedliche Meinungen gehören !

Nun ja, da das Gesetz kaum zwei sich entgegenstehenden Ansätze erlaubt (gerade, wenn es bei ihnen um gesetzliche Regelungen geht), kann man da nur auf der legalen oder der illegalen Seite sein. Mehr Meinungen gibts da nicht.

Dass das fehl am Platz ist, ist deine Meinung. Meiner Meinung nach ist es das nicht, da die ganze Sache eben eine rechtliche ist (per Gesetz wurde das sogenannte Zwangspfand eingeführt!) und man daher auch die rechtlichen Grundzüge diesbezüglich erläutern sollte. Sprich: Wenn jemand wissen will, ob man sein Pfandgut zurückgeben muss oder nicht (bzw. wie das gehandelt wird), kann man ihn sehr wohl darauf hinweisen, dass es so gesetzlich vorgesehen ist.

hast du was gegen Gesetze oder warum sind die dir so unwichtig?

Dass man Mehrweg attraktiver machen wollte, war ein Grund für dieses Gesetz, dass du ja so gern ausklammern willst, welches zur Folge aber wiederum das Pfand hat, über welches du aber wieder gerne reden willst.

Gruß zurück
Susanne

Hallo Susanne,

…, schließlich habe ich auch schon mit meinen fast 27 Jahren einige
Spracherfahrung als Muttersprachler…

Also besonders weit kann’s mit der Spracherfahrung nicht her sein, sonst hättest du keine solchen Probleme damit.
In Jonas’ Frage ging es lediglich darum, ob das Pfandgut UNBESCHÄDIGT zurückgegeben werden müsse.
Da aber nicht die Wiederverwendung Sinn der Pfandregelung war ist die Form des zurückgegebenen Pfandes grundsätzlich mal egal.

BESONDERS DEUTLICH WIRD DAS DORT SICHTBAR !!!, WO HÄNDLER GANZ AUF DIE RÜCKGABE VERZICHTEN !!!

Jetzt kapiert ?
War doch garnicht sooo schwierig, oder ?

Nun ja, da das Gesetz kaum zwei sich entgegenstehenden Ansätze
erlaubt (gerade, wenn es bei ihnen um gesetzliche Regelungen
geht), kann man da nur auf der legalen oder der illegalen
Seite sein. Mehr Meinungen gibts da nicht.

Zwei reichen ja auch.
Bei uns beiden gibt’s aber ja nur eine, wenn ich dich richtig verstanden habe. Oder bist DU etwa auf der illegalen Seite ? Dann hättest du dich allerdings sehr missverständlich ausgedrückt !

Wenn jemand wissen will, ob man sein
Pfandgut zurückgeben muss oder nicht (bzw. wie das gehandelt
wird), kann man ihn sehr wohl darauf hinweisen, dass es so
gesetzlich vorgesehen ist.

Also noch mal zum Mitschreiben : es ging nicht ums OB sodern ums WIE !

hast du was gegen Gesetze oder warum sind die dir so
unwichtig?

Keineswegs. Schließlich bin ich Beamtin :wink:

Dass die Praxis (Hallo ,aufwachen : Hier geht es um das richtige Leben !) aber oft anders aussieht als es die Gesetze vorschreiben sieht jeder der nicht taub und blind ist.
Also : Öfter mal den gesunden Menschenverstand einschalten !

rät

Heidi (gesetzestreue Selbstdenkerin!)