Hallo,
irgendwo meine ich gehört zu haben, dass nunmehr alle Dosen/Flaschen, egal wo gekauft, bei jedem Einzelhänlder wieder abgegeben werden können. Die Händler seien zur Abnahme verpflichtet.
Vorher gab es ja diese elenden Einzelbons. Ich habe jetzt beim gründlichen zusammensammeln von einer größeren Menge Pfandflaschen noch ca. 30 PET Flaschen gefunden, die mit diesem Pfand behaftet sind. (Jaja, ich weiss, aber im Keller sammelt sich bei mir immer eine größere Menge Leergut an, bevor ich es wg. Platzmangel in einer großen Aktion zurückbringe)
Leider habe ich aber selbst nach gründlichstem suchen nur 8 Bons gefunden. Mein freundlicher Händler um die Ecke, der mir die Flaschen damals gefüllt verkauft hat, verweigert die Rücknahme mit der Begründung, die Getränke hätte er nach der Neuregelung aus dem Sortiment genommen und müsse daher nichts mehr zurücknehmen.
Kann das denn sein? Somit wird das Gesetz doch komplett unterlaufen (wenn es auch letztlich zum Erfolg geführt hat, die Einwegflaschen aus den Regalen zu bannen – zumindest für gewisse Getränke).
Für den Kunden (und damit mich) ist es aber ärgerlich und teuer. Im großen Stil könnte sich so der Einzelhandel riesige Pfandgelder in die eigene Tasche stecken. Gibt es dazu Urteile? Bin ich der einzige, der seine Bons verloren hat?
Gruß
Fritze