DoU & LoI

Was bedeuten eigentlich die Begriffe „Dokument/Memorandum of Understanding“ und „Letter of Intend“?

Es sind wohl Vereinbarungen, die einem Vertrag voraus gehen, aber wie ist die Verbindlichkeit?

Danke!
Stefan
(BWL-Laie)

Hi,

wie Du schon richtig geschrieben hast, sind dieses Absichtserklärungen und unverbindlich.
Wenn man aber gezielt einige Punkte aufführst, für den Fall des nicht zustandekommens eines Vertrages, so sind diese verbindlich.
Z.B. das die Entwicklung des Feinkonzeptes 25.000DM kostet.
So ist dieser Betrag zu zahlen, auch wenn es keinen Auftrag für die Umsetzung gibt, die im LOI als Ziel der Absichtserklärung augeführt ist!!

Also, im LOI kannst Du Passagen als verbindlich hervorheben!!

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo, Karl-Heinz

Erstmal Danke für Deine Antwort. Eine Frage hab’ ich dann noch:

Sind die beiden Begriffe austauschbar oder gibt es Unterschiede zwischen den beiden?

Gruß
Stefan

Hi,

wie Du schon richtig geschrieben hast,
sind dieses Absichtserklärungen und
unverbindlich.
Wenn man aber gezielt einige Punkte
aufführst, für den Fall des nicht
zustandekommens eines Vertrages, so sind
diese verbindlich.
Z.B. das die Entwicklung des
Feinkonzeptes 25.000DM kostet.
So ist dieser Betrag zu zahlen, auch wenn
es keinen Auftrag für die Umsetzung gibt,
die im LOI als Ziel der Absichtserklärung
augeführt ist!!

Also, im LOI kannst Du Passagen als
verbindlich hervorheben!!

Gruß
Karl-Heinz

Hallo Stefan,

gute Frage!?!?
Ich arbeite immer mit der Bezeichnung LOI, soll natürlich nix heißen!!
Gehe aber davon aus, da wir ja in Deutschland Vertragsgestaltungsfreiheit haben (tolles Wort!!)ist es eigentlich schnurz egal wie das Kind nun heißt, das gute deutsche Wort „Absichtserklärung“ ist ja auch nicht schlecht :smile:).
Es müssen nur die vertraglichen Leistungen und Termine klar benannt werden und evtl. Vertragsstrafen aufgeführt sein für einzellne Passagen, des „wie auch immer sich nennenden Papieres“.

Hoffe Dir trotzdem geholfen zu haben.
Gruß
Karl-Heinz

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Generell zu sagen, LOI (oder wie auch immer genannt) sind unverbindlich, stimmt so nicht! Auch ein LOI ist ein Vertrag und damit für beide Seiten verbindlich. Wichtig ist, alles sehr konkret zu regeln (aufgabenverteilung, Termine, Kosten usw.). Ohne solche Konkretika sind LOIs ein vor allem im Osten (GUS) übliches Betrugsmittel, wobei westliche Partner die Betrugsziele meist gar nicht durchschauen können.
[email protected]

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Hallo Jürgen,

wir beide haben ja die selbe Auffassung, gehen nur von unterschiedlichen Startpositionen los.

Ich gehe bei einem LOI IMMER davon aus, daß er bei Gericht zerissen wird, wenn nicht einzelne Punkte, die Du und ich ja beschrieben haben, wirklich festgenagelt sind.
Sonst ist es eine weiche Absichtserklärung, die aber nirgendwo eingeklagt werden kann z.B mit solchen Formulierungen im LOI:
-wir haben das gemeinesem Ziel…
-beide Seiten sind bestrebt…
-gemeinsam wollen wir…
Gruß
Karl-Heinz

Karl-Heinz

Generell zu sagen, LOI (oder wie auch
immer genannt) sind unverbindlich, stimmt
so nicht! Auch ein LOI ist ein Vertrag
und damit für beide Seiten verbindlich.
Wichtig ist, alles sehr konkret zu regeln
(aufgabenverteilung, Termine, Kosten
usw.). Ohne solche Konkretika sind LOIs
ein vor allem im Osten (GUS) übliches
Betrugsmittel, wobei westliche Partner
die Betrugsziele meist gar nicht
durchschauen können.
[email protected]

Danke euch beiden! (oT)
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