Stimmt es, dass in Frankreich der double commerce verboten ist. Also Unternehmen1 hat einen Laden, Unternehmen2 nutzt eine kurze Zeit (eineWoche) einen kleinen Teil des Ladens des Unternehmen1 um eigene Sachen zu verkaufen. Mit Kenntnis natürlich des Unternehmen1.
Finde die entsprechenden Gesetze, falls es sie gibt, leider nicht.
Danke für die Hilfe.
da man als EU-Bürger nicht unbedingt in diesen komplizierten Rechtsfragen bewandert ist, kann das so nicht einfach beantwort werden, möglicherweise geht das über französische Suchmaschinen mit dot fr und dann commerce, entreprise eingeben, wenn man französisch kann, gleich eine Frage eingeben und dann kommt man in Foren.
Mfg
Wolfgang
Hallo,
da muss ich passen, das ist internationales bzw. EU Gewerberecht.
Hallo Marie,
keine Ahnung, dazu kann ich Ihnen nichts sagen. rufen Sie doch die Französische Botschaft in Berlin dazu an, die haben auch eine Wirtschaftsabteilung:
http://www.ambafrance-de.org/Finanz-und-Wirtschaftsa…
Oder die deutsch-französische IHK, die ihren Sitz in Paris und ein Verbindungsbüro in Berlin hat:
http://www.francoallemand.com/
Telefonnummern finden Sie sicher auf den zitierten Internetseiten
Gruß und Viel Erfolg bei der Suche!
Jürgen Lorey
Hi,
ich bin zwar Jurist und auch frankophil, aber kein Spezialist für französisches Recht, geschweige die Feinheiten des Gewerberechts.
Dennoch meine ich aus meiner perönlichen Erfahrung, daß diese Regelung unwahrscheinlich ist und es mir noch nie aufgefallen ist, daß dergleichen so praktiziert würde…das käme ja auch einem Verbot der Unterbvermietung von Ladenräumen gleich. Wo soll da der Sinn drin sein ?
Es gibt aber Spezialisten für solche Fragen, neben der für Sie örtlich zuständigen IHK (die haben auch Auslandsexperten) dürften sich „grenznahe“ IHKs damit besonders gut asukennen. Nachstehend ein link zu einem recht aufschlußreichen Info-Papier der IHK Saarland, mit weiterführenden Hinweisen:
http://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SI…
Hier gibts ganz gute Infos zur „carte professionelle“ in Frankreich:
http://www.eu-info.de/arbeiten-europa/5865/5684/
Und hier noch ganz gute Tips zur Gründung von „Zweigniederlassungen“ (eines deutschen Unternehmens) in Frankreich; da dürfte sich auch was finden, zumindest kompetente Auskunftsgeber-Adressen.
http://europa.eu/youreurope/business/expanding-busin…
Ich hoffe das hilft erstmal weiter; ich würde mich über eine kleine Rückmeldung per mail freuen.
Freundliche Grüße,
Peter Koch
Ui, keine Ahnung
ich guck mal im Code Civil… wenn ich was finde geb ich’s gleich ein…
Alex
Das weiß ich leider nicht.
Sorry, keine Ahnung!
Hallo,
leider habe ich zu diesem Thema bisher nichts gehört. Haben Sie es schon einmal im Grenzgängerforum probiert? Die sind schon ziemlich lange im Netz und haben zu fast allem eine Idee. Hoffe dies hilft wenigstens ein bischen. Liebe Grüsse, Claudia
Pardon, dazu kann ich dir nichthelfen
Turn
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier eine Gestzesvorlage gibt, geschweige denn, dass es verboten ist.
Dieser „Double Commerce“ ist von der Bezeichnung schon irreführend.
Die Untervermietung ist in der BRD gängiges Geschäftsmodell (siehe Karstadt, Real und und und).
Bestenfalls kann hier ein individueller Verstoß gegen das Miet- und/oder Pachtrecht vorliegen oder geltend gemacht werden.
Gruß - Ernst
Hallo
davon habe ich noch nie etwas gehört. Es wäre aber meiner Meinung nach gegen die Freiheit des Gewerbes und es würde hier von den Menschen, so wie ich sie kenne, nicht geduldet…
Hallo,
leider habe ich in diesem Bereich keine Ahnung.
Tut mir leid.
LG
Odile07
Hallo Marie Solveig,
leider kann ich in dieser Sache nicht weiterhelfen.
Hallo,
Ihre Frage ist sehr speziell und z.B. bei
der IHK besser aufgehoben. Dort bekommen Sie mit Sicherheit Antwort.
… mehr auf http://w-w-w.ms/q1z8k#92328
Mit freundlichen Grüßen
Nonne213
Es gibt dafür keine Gesetze. Man muss eine Lizenz haben und der Laden muss für diese Lizenz zugelassen sein. Den Rest regelt der Mietvertrag, den das Unternehmen 1 mit dem Vermieter des Lokals hat.