Hallo,
lt. § 7 UWG ist es ja verboten, potentielle Kunden unaufgefordert per Email auf sein Angebot aufmerksam zu machen.
Laut AG München AZ 161 C 29330/06 ist das sog. Double-Opt-In-Verfahren nicht davon betroffen.
Daher die Frage ob es erlaubt ist, unaufgefordert eine Mail an einen potientiellen Kunden mit folgenden Inhalt zu schicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Firma bietet Lösungen im Bereich des Unternehmensmarketings an. Insofern Sie weitere Informationen dazu wünschen teilen Sie uns dies bitte per Antwortmail mit.
Mit freundlichen Grüßen
Signatur inkl. Internetadresse
Danke
Gruß
Ronny
FALSCHES BOARD !!!
…ich würde es mal bei den „allgemeinen Rechtsfragen“ versuchen. Aber jetzt bitte kein Doppelposting.
…ich würde es mal bei den „allgemeinen Rechtsfragen“
versuchen. Aber jetzt bitte kein Doppelposting.
Wenn es das falsche Board ist (obwohl es sich um Marketing handelt) muss ich ja den Beitrag nochmal posten?!
Hi,
Wenn es das falsche Board ist (obwohl es sich um Marketing
handelt) muss ich ja den Beitrag nochmal posten?!
Hier sieht man mal wieder sehr schön, dass es nicht nur schwarz und nicht nur weiss gibt. Recht und Wirtschaft bedingen einannder.
Darüber hinaus kann man eindeutig erkennen, dass in der von Dir gestellten Frage die rechtliche Komponente eindeutig überwiegt. Du fragst nämlich nach der Zulässigkeit und nicht nach einem bestimmten Teilaspekt des Marketing.
Schreibe die Betreuer/Moderatoren dieses Boards an und bitte Sie, deinen Beitrag zu verschieben.
VG
TraderS