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Ich habe mal eine Frage, wenn sich jemand mit falschen Daten bzw mit Daten von jemand anderen anmeldet bei irgenwelchen Internetseiten und ein anderer soll dann die Rechnung bezahlen muß er das oder kann er sich dagegen wehren?

Es gibt Fragen, die ich nicht verstehe; glaubst du ernsthaft, man MUSS das zahlen, obwohl man nix damit zu tun hat? Das ist doch absurd, oder?

Levay

Ich glaube die Frage bezog sich eher darauf: Wenn X kostenpflichtige Seiten im Internet nutzt und sich als Y ausgibt. Muss Y dann bezahlen?
Habe ich die Frage richtig verstanden?!?

Der Internetanbieter muss beweisen, dass Y der Nutzer war. Dies ist im www anhand der IP-Adresse des Computers möglich. Sollten X und Y also im gleichen haushalt leben und den gleichen PC nutzen wird es schon schwieriger.
Ansonsten der Gläubiger erstmal beweisen lassen, dass Y tatsächlich den kostenpflichtigen Service in Anspruch genommen hat.
Gruß
Samy

Hallo,

Der Internetanbieter muss beweisen, dass Y der Nutzer war.
Dies ist im www anhand der IP-Adresse des Computers möglich.

und auf welcher Rechtsgrundlage wird der vermeintliche Gläubiger vom Provider Auskunft über die Zuordnung der IP verlangen?

Gruß

S.J.

und auf welcher Rechtsgrundlage wird der vermeintliche
Gläubiger vom Provider Auskunft über die Zuordnung der IP
verlangen?

Die IP-Adresse wird meines wissen nach auf den meisten Seiten auf denen Bestellungen oder sonstige kostenpflichtige Leistungen in Anspruch genommen werden bei Besuch der Seite gespeichert. Hierzu gibt es dann entweder einen direkten Hinweis das die IP gespeichert wurde oder es steht in den AGB.
Gruß

Hallo,
Du hast die Frage nicht verstanden. Es geht nicht darum, wie ein Händler o.ä. an die IP seiner Kunden kommt, sondern wie er von der IP auf den Inhaber derselben kommt. Diese Zuordnung nimmt der Provider des Kunden immer wieder neu vor und er darf diese Zuordnung nicht einfach so jedem mitteilen, der sie halt wissen will.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo, die Frage war mir schon klar. Aber Du hast anscheinend nicht den Text des Fragenstellers gelesen. Hier ist klar gesagt, das eine Person X sich mit den Daten der Person Y anmeldet. Also braucht der „Gläubiger“ bei keinem Provider die Adresse erfragen.
Somit passen aber auch die Daten der Person Y nicht zu der evtl. gespeicherten IP.
So lange aber auch nicht klar ist für was der Gläubiger hier Geld verlangt ist es eh recht undurchsichtig. War es eine Bestellung? Eine Leistung? …
Gruß
Samy

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Hallo,

Aber Du hast anscheinend
nicht den Text des Fragenstellers gelesen.

Aber sicher doch.

Hier ist klar gesagt, das eine Person X sich mit den Daten der
Person Y anmeldet. Also braucht der „Gläubiger“ bei keinem Provider
die Adresse erfragen.

Ach so? Wie will er denn sonst beweisen, wer die Daten eingegeben hat? Der vermutete Kunde bestreitet es doch.

Somit passen aber auch die Daten der Person Y nicht zu der
evtl. gespeicherten IP.

Und genau diesen Zusammenhang kann der Händler eben nicht beweisen oder widerlegen, weil er auf dieser Zuordnung keinen Zugriff hat.

So lange aber auch nicht klar ist für was der Gläubiger hier
Geld verlangt ist es eh recht undurchsichtig. War es eine
Bestellung? Eine Leistung? …

Was bedeutet das für die Antwort?

Gruß
loderunner (ianal)