Bisher dachte ich immer, dass es nicht strafbar ist z.B. Musik herunterzuladen, das Problem (so wie ich bisher dachte) ist nur, dass man durch das Herunterladen automatisch seine eigenen Dateien (Musik) zum Herunterladen für andere darbietet (durch die entsprechenden Programme), und dass nur DAS strafrechtlich relevant ist!
Nun kam heute zufällig die Diskussion über dieses Thema auf und jemand sagte mir, dass es da „kürzlich“ eine Rechtsänderung gegeben hat und nun wäre auch das „reine“ Herunterladen ein Straftatbestand…
Hat hier jemand nähere Informationen zur aktuellen Gesetzeslage?!
Würde mich über Antworten (wenn möglich mit Angabe der Gesetzesgrundlage) freuen!
Ja, das würde mich auch sehr interessieren.
Ich kann mir nicht erklären, wie man vor dem Download den Inhalt prüfen kann. Wenn zuvor kein Hinweis gegeben wurde … wie soll man feststellen, ob der Inhalt urheberrechtlich oder sonst wie geschützt bzw. frei ist ?
Ich habe gehört, dass das kopieren von original Musik CDs verboten ist. Man erwirbt ja die Lizenz zu abspielen beim Kauf der originalen CD, diese Lizenz beschränkt sich nur auf die originale CD und verbietet damit zu kopieren und in irgendeiner Weise zu veräußern. Wenn die Polizei bei dir Kopien auf dem Rechner findet, dann sieht es schlecht für dich aus. Denn du hast mit dem Download ja keine Lizenz erworben.
Wenn zuvor kein Hinweis gegeben wurde …
wie soll man feststellen, ob der Inhalt urheberrechtlich oder
sonst wie geschützt bzw. frei ist ?
Gehe mal schlicht davon aus, dass 99,999 % der im Internet zum download angebotenen Filme und Musiktitel NICHT frei sind. Oder glaubst du wirklich auch nur eine Sekunde, dass der aktuelle Kinostreifen, welcher erst vor ein paar Tagen in die Kinos kam, oder die neueste CD vom Künster X, welche seit 1 Tag bei Karstdt erhältlich ist, so plötzlich kostenlos ist?
Oft lang es schon 1 + 1 zusammen zuzählen. Es steht auch nicht auf jedem Schokoriegel „Diebstahl verboten“.
Bisher dachte ich immer, dass es nicht strafbar ist z.B. Musik
herunterzuladen, das Problem (so wie ich bisher dachte) ist
nur, dass man durch das Herunterladen automatisch seine
eigenen Dateien (Musik) zum Herunterladen für andere darbietet
(durch die entsprechenden Programme), und dass nur DAS
strafrechtlich relevant ist!
Falsch.
Nun kam heute zufällig die Diskussion über dieses Thema auf
und jemand sagte mir, dass es da „kürzlich“ eine
Rechtsänderung gegeben hat und nun wäre auch das „reine“
Herunterladen ein Straftatbestand…
Kommt darauf an…
Hat hier jemand nähere Informationen zur aktuellen
Gesetzeslage?!
Ich habe gehört, dass das kopieren von original Musik CDs
verboten ist.
Schön, daß du das gehört hast - nur stimmt es so nicht. Sofern kein Kopierschutz vorliegt (dessen Umgehung nicht legal, aber bisher straffrei ist), kann ich CDs kopieren so viel ich will, wenn ich krank genug bin, kann ich mir 100000 Kopien von einer Daniel Kübelböck-CD in die Wohnung legen. Nur: Ich darf diese Kopien nicht in Verkehr bringen, toleriert werden aber eine kleine Anzahl (man rechnet so bis 7 etwa) von verschenkten Kopien z.B. an einen Freund und an eine Tante. Gleiches würde gelten, wenn ich die CD rippe und die Daten nicht etwa jedermann per Tauschbörse, sondern nur z.B. der Schwester kopiere.
Ansonsten Herrn Google oder Frau Wikipedia fragen.
Bin ja nicht blöde, da hab ich auch schon gesucht und gelesen wie verrückt bevor ich die Frage hier stellte.
Und auf ne konkrete Frage hab ich mir ne weitreichendere und nicht so herablassende Antwort wie „falsch“ oder „kommt drauf an“ erwartet.
Auch wenn ich mir den von Dir angegebenen Link ansehen werde (und noch nicht habe) hoffe ich trotzdem auf einige weitere hilfreiche, sachliche und fundierte Antworten!
Naja seit „neusten“ ist ja auch schon ne Weile her.
Aber das steht im UrhG (§53 http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html).
Der DL von irgendwas aus „offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder zugänglich gemachten Vorlagen“ ist verboten. Also wenn die Quelle offensichtlich illegal ist dann machst dich auch offensichtlich strafbar :S
Bei nicht offensichtlichen nicht. Da fiele evtl. YouTube drunter. Bei denen ist es eben nicht alles offensichtlich. Aber da möcht ich mich mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Neben dem strafrechtlichen unterschätz mal nicht die zivilrechtlichen Ansprüche. Da sind die strafrechtlich meist nix dagegen
MfG
Lilly
"Der Gesetzgeber wollte mit dieser Einschränkung der Privatkopieschranke – die im „1. Korb“ der Reform des Urheberrechtsgesetzes 2003 eingeführt und im „2. Korb“ (in Kraft getreten am 1.1.2008) geändert wurde – verhindern, dass rechtswidrig im Internet oder in Tauschbörsen kursierende Inhalte zulässig kopiert werden dürfen. Gleichzeitig sollte durch die Formulierung „offensichtlich“ vermieden werden, dass die Internetnutzerinnen und -nutzer mit unverhältnismäßigen Prüfungspflichten beim Download von Dateien belastet werden.
Was ist offensichtlich?
Aber in welchem Fall handelt es sich um eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder zugänglich gemachte Vorlage“? Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, denn das Urheberrechtsgesetz konkretisiert die Formulierung nicht weiter. Eine Klärung wird daher möglicherweise durch die Gerichte herbeigeführt werden müssen."
Bin ja nicht blöde, da hab ich auch schon gesucht und gelesen
wie verrückt bevor ich die Frage hier stellte.
sorry. Aber das kann ich aus deiner Anfrage nicht erkennen.
Und auf ne konkrete Frage hab ich mir ne weitreichendere und
nicht so herablassende Antwort wie „falsch“ oder „kommt drauf
an“ erwartet.
Was bitte sehr ist daran herablassend? Das ist so, als wenn jemand fragt „darf ich mit dem Auto 80 km/h fahren?“. Es kommt eben darauf an. Ein Download ist grundsätzlich natürlich nicht strafbar, handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material, ist es natürlich verboten. Das ist wie 80 Km/h fahren. Auf der Autobahn erlaubt, in der Stadt nicht. Daher kann man nur atworten, dass es eben „darauf an kommt“.
Auch wenn ich mir den von Dir angegebenen Link ansehen werde
(und noch nicht habe) hoffe ich trotzdem auf einige weitere
hilfreiche, sachliche und fundierte Antworten!
Darf ich mal fragen, warum du hier Fragen stellst und die Links, die in den Antworten genannt werden und wo das ganze erklärt wird, nicht anklickst? Und dann auch noch die Antworten als „herablassend“ kritisierst? Da steht doch ganz eindeutig, wann es strafbar ist, allerdings muss man dafür die Maus zum Link bewegen und einmal Klicken. Ist das zuviel verlangt?
Zitat:
**Frage: Darf ich mir überhaupt Musik oder Filme aus Tauschbörsen herunterladen?
Prinzipiell ja. Allerdings mit einer Einschränkung: Das Herunterladen offensichtlich rechtwidriger Vorlagen ist verboten und kann verfolgt werden. Offensichtlich rechtswidrig heißt zum Beispiel, dass Sie in einer Tauschbörse oder im Web einen Film entdecken, der gerade erst im Kino angelaufen ist. Hier müssen Sie davon ausgehen, dass es sich um eine illegale Kopie handelt. Also: Finger weg.**
Hallo Falke,
Deine Augen müsste man haben
Nun-ja, neben Musik und Filmen gibt es ja auch noch Programme, Dokumente, eBooks und und und …
Da wird es schon deutlich schwieriger zu erkennen, ob das angebotene Produkt wirklich frei von Rechten ist, bzw. wie die Rechte dazu genau definiert sind. Oftmals kann man das erst erkennen, wenn der Download bereits erfolgt ist und der Inhalt geprüft wird. Aber dann ist es ja bereits zu spät.
Oftmals ist es ja auch gar nicht offensichtlich, wenn man z.B. in einem Online-Shop nach der Anmeldung neben kostenpflichtigen Produkten als BonBon auch kostenlose aber begehrte Produkte (sozusagen als Anmeldeprämie) angeboten bekommt.
Sind diese dann frei von Rechten oder nur für mich kostenfrei ?
Wie kann ich mich im Einzelfall über die Legalität des Angebotes überzeugen ?
Neben den wenigen einfachen und offensichtlichen Fällen (aktueller Kinofilm, Hit in den Charts) werden 99,999% Produkte angeboten, bei denen es schwierig wird, das zu erkennen. Deshalb muß ich Deiner Einschätzung widersprechen.
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Deshalb muß ich Deiner Einschätzung widersprechen.
Unter Umständen ist es auch für mündige Bürger kaum zu erkennen, ich verweise da nur auf dieses ehemalige russische mp3-Portal. Schade, daß es da nicht höhergerichtliche Urteile zu gab, wäre IMHO interessant gewesen, denn mir ist diese Abschottung der Märkte durch Hersteller und Rechteinhaber schon immer ein Dorn im Auge.