Hallo Glorfindel!
Laut Urhebergesetz sind nur Privatkopien erlaubt.
Verteilen/Downloaden über Filesharingprogramme/Internet fällt aber nicht darunter.
_Zitat:
Der Mitschnitt von Radio- und Fernsehsendungen ist grundsätzlich erlaubt. Im Gegenzug ist gemäß § 54 Urhebergesetz eine Abgabepflicht für Audio- und Videokassetten vorgesehen, über die Lizenzgebühren an die Urheber abgeführt werden.
Eine Weitergabe von Radiosendungen und Filmen über das Internet, insbesondere über Filesharing-Programme ist jedoch nicht erlaubt. Zulässig wäre dies nur, wenn es sich um eine Privatkopie gemäß § 53 Urhebergesetz handeln würde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Mitschnitt zum privaten Gebrauch vervielfältigt wird. Eine Vervielfältigung liegt auch beim Anbieten eines Mitschnitts über eine Filesharing-System vor. Da die Nutzer, die den Mitschnitt herunterladen nicht bekannt sind, ist weder das Anbieten noch der Download derartiger Mitschnitte erlaubt.
…
Aufgrund internationaler urheberrechtlicher Abkommen kommt es hierbei in der Regel nicht darauf an, ob es sich um inländische oder ausländische Fernsehmitschnitte oder Filme handelt._
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fern…
(siehe auch FAQ:1541 des Brettes „Kino und Fernsehen“)
Gruß
Beowolf