Doxxing illegal?

So, wie ich es verstehe, sucht da jemand öffentlich zugängliche Daten, und veröffentlicht sie an anderer Stelle nochmals.

Nach welchem Paragraph sollte das verboten sein? Warum ist nicht der schuld, der die Daten zu aller erst veröffentlicht?

Es entspricht irgendwie nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, wenn der eine was veröffentlichen darf, der andere aber genau das schon veröffentlichte nicht nochmal veröffentlichen dürfen soll.

DiFa

Hallo,

wen hätte das denn interessiert, wenn es eine Sammlung öffentlicher Daten gewesen wäre?

Daten wie private Handynummern sind eben genau nicht öffentlich und daher ist der unerlaubte Zugriff und die Veröffentlichung auch strafbar (StGB 202a/c, Bundesdatenschutzgesetz).

Gruß,
Steve

Wie kommst Du den auf den Ansatz? Hier waren die Daten zwar offenbar zuvor schon zugänglich gemacht worden, diese Zugänglichmachung war aber genau so illegal, wie die erneute Verbreitung, und es war auch für jeden, der nicht gerade vollkommen mit dem Klammerbeutel gepudert ist klar, dass diese Dinge ganz sicher nicht vom Berechtigten oder mit dessen Einwilligung veröffentlicht worden sind.

Vergleiche es mit dem Tatbestand der Hehlerei: Du kaufst ein Auto von A, der es zuvor B gestohlen hat. Der Kauf eines Autos von A ist selbstverständlich grundsätzlich nicht strafbar. Wenn Du aber weißt/wissen/erkennen musstest, dass A das Auto vorher gestohlen hatte, ist es strafbare Hehlerei.

Also ich fand es bisher immer ganz cool, nur manche haben da offenbar Probleme damit und scheitern an der Menge.

Das bedeutet, dass es sich im aktuellen Fall nicht um Doxing handelt?

Also nochmal präzisiert meine Frage:
Ganz unabhängig vom aktuellen Fall: Wäre ein Sammeln öffentlich zugänglicher Daten, die nicht durch eine illegale Handlung veröffentlicht worden sind, und ein Zusammenstellen dieser Daten irgendwie strafbar?

Also z.B. konkretes Beispiel: jemand ist voll verknallt in Florian Silbereisen, und durchforstet alle Zeitschriften, Kanäle und Nachrichtenseiten nach Bilder von ihm, und stellt das auf einer Fanpage zusammen. 1. Wäre das Doxxing? 2. Wäre das illegal?

DiFa

Mit dem was Du hier ansprichst kann man durchaus auch strafrechtlichen Ärger bekommen, allerdings wegen Verletzung des Urheberrechts, wenn die Dinge, die man auf seiner Webseite veröffentlicht, urheberrechtlichen Schutz genießen. Und die Schwelle hierzu ist nicht sonderlich hoch. Auch z.B. nicht vollkommen triviale Zusammenstellungen von bloßen Daten nach gewissen Kriterien können Urheberrechtsschutz beanspruchen. Strafrechtlich bewegt man sich hier im Bereich der §§ 106 UrhG.

Beim Urheberrecht wird von den Geschädigten allerdings eher zivilrechtlich vorgegangen, um sich einen finanziellen Ausgleich zu holen. Den können auch die Inhaber eines entsprechenden Verwertungsrechtes geltend machen.

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Bist Du Dir sicher, dass Du dasselbe meinst?