Dozent als Freiberufler oder Gewerbe

Hallo zusammen,

inwieweit sind selbstständige Dozenten/Trainer in Weiterbildungseinrichtungen als Freiberufler anzusehen? Oder müssen die eine Gewerbeanmeldung vornehmen, mit allen bekannten Nachteilen?

Gruß

Boris

Hi Boris,

als Dozent fällst du eigentlich unter § 18 EStG, also Freiberufler.
Welche „bekannten“ Nachteile hat denn eine Gewerbeanmeldung?
Mir fällt keine ein.

Gruß

Peter

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Hallo,

Welche „bekannten“ Nachteile hat denn eine Gewerbeanmeldung?
Mir fällt keine ein.

Mir fallen spontan drei ein:

  1. kostet die Anmeldung ein paar Euro
  2. muß man Gewerbesteuer zahlen
  3. muß man IHK-Beiträge zahlen
    (2. und 3. entfallen möglicherweise, bei geringem Gewinn, wobei die Betriebsausgaben bei Dozenten wahrscheinlich gering sind)

Cu Rene

Gewerbesteuer?
Hallo!

Die Gewerbesteuer fällt nur an, wenn auch tatsächlich ein Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinne vorliegt. Die Gewerbeanmeldung ist lediglich ein Indiz.

Ciao!
Nemo

Hallo!

Die Gewerbesteuer fällt nur an, wenn auch tatsächlich ein
Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinne vorliegt. Die
Gewerbeanmeldung ist lediglich ein Indiz.

Hallo Nemo.

Wenn der Gewerbetreibende die Voraussetzungen zur Zahlung von Gewerbesteuer erfüllt, muß er diese auch bezahlen. Der Freiberufler zahlt unter den gleichen Bedingungen nichts, da er gar nicht erst gewerbesteuerplichtig ist.

Gruß
GB

Hallo!

Nochmal: Was steuerlich „Gewerbe“ ist, ergibt sich aus §15 EStG, regelmäßiger Normalfall in §15 II definiert. Dort steht u. a., dass eine Negativabgrenzung von den Freien Berufen erfolgen muss. Im Ergebnis spielt es somit keine Rolle, wer wo was eintragen läßt oder anmeldet, denn die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des verbindlichen (!) GewSt-Meßbescheides festgesetzt. Dieser wird von dem Finanzamt erlassen, das auch die Einkunftsart bestimmt.
Ergo: Wenn das FA nicht zu einem Gewerbe kommt, fällt keine GewSt an. Natürlich spricht eine Gewerbeanmeldung zunächst nicht für einen Freien Beruf, aber das ist eben auch nur ein oberflächliches Indiz.

Ciao!
Nemo

Hallo!

Unterrichtende Tätigkeit ist im Regelfall ein freier Beruf iSd. §18 EStG. Demzufolge keine Gewerbeanmeldung/ -steuer.

Ciao!
Nemo

Hallo,
mit den Feinheiten bin ich in der Tat nicht vertraut. Ich Frage mich allerdings, warum ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden sollte, das war soweit ich mich erinnere die Ausgangsfrage.

Cu Rene

imho…
… macht der echte §18 freiberufler das nur, wenn er bedäppert ist!

gruss vom

showbee