Dozent in der Erwachsenenbildung

Hallo www,

nachdem ich nun durch immer mehr Recherche verwirrter als klüger werde, stelle ich hier mal meine Frage:
Was ist ein Dozent in der Erwachsenenbildung?
Was er tut ist mir klar - aber wie wird man es?
Ist nur befugt diesen „Titel“ zu tragen, wer ein Studium absolviert hat oder wie kann man das Recht zur Führung dieser Bezeichnung erlangen? Ist die Bezeichnung überhaupt geschützt?

Es wäre super, wenn ihr dazu ein paar Fakten und Quellen hättet.

Danke, Claus

Hallo Claus,

nachdem ich nun durch immer mehr Recherche verwirrter als
klüger werde, stelle ich hier mal meine Frage:
Was ist ein Dozent in der Erwachsenenbildung?
Was er tut ist mir klar - aber wie wird man es?

Hm, Dozent in der Erwachsenenbildung ist leicht schwammig, meinst du bei der VHS oder bei Weiterbildungsträgern oder was?

Ist nur befugt diesen „Titel“ zu tragen, wer ein Studium
absolviert hat oder wie kann man das Recht zur Führung dieser
Bezeichnung erlangen? Ist die Bezeichnung überhaupt geschützt?

Nein, der Titel ist nicht geschützt, weil er kein Ausbildungsberuf ist. Das kommt (siehe meine Frage oben) sehr auf den Einsatzbereich an. Bei privaten Trägern der beruflichen Weiterbildung, die zB vornehmlich für die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Landes- bzw. Bundesversicherungsanstalten tätig werden, ist ein pädagogisches, abgeschlossenes Studium oder der Nachweis entsprechender Berufserfahrung im Weiterbildungsbereich in der Regel Voraussetzung.

Wie das bei den VHSen ist, weiss ich nicht genau, ich vermute mal, das ist sehr ähnlich gelagert. Es sei denn, du wirst Dozent für ein bestimmtes Fach in der Erwachsenenbildung, dann kann eine Fachausbildung ausreichend sein.

Es wäre super, wenn ihr dazu ein paar Fakten und Quellen
hättet.

Meine Quelle bin ich bzw die Anforderungen der Auftraggeber des Weiterbildungsträgers (u.a.) für den ich ein paar Jahre als Dozentin (das hiess dann mal Doz. für Erwachsenenbildung und auch mal Doz. für berufliche Weiterbildung… *g*) gearbeitet habe.

Gruß
Xelya

Danke und mehr Fragen zum Doz. i. d. EB
Hallo Xelya,

Hm, Dozent in der Erwachsenenbildung ist leicht schwammig,
meinst du bei der VHS oder bei Weiterbildungsträgern oder was?

Also an VHS dachte ich weniger, ich dachte eher an Weiterbildunsträger und hier speziell an die freien Bildungsträger im Gesundheitsbereich.

Nein, der Titel ist nicht geschützt, weil er kein
Ausbildungsberuf ist. Das kommt (siehe meine Frage oben) sehr
auf den Einsatzbereich an.

Meines Wissens (ich lasse mich gerne korrigieren) ist ein Ausbildungsberuf nicht zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Bezeichnung geschützt ist, oder?
Verstehe ich richtig, dass jeder, der in irgendeiner Form Erwachsene „bildet“, sich so nennen kann?

Bei privaten Trägern der
beruflichen Weiterbildung, die zB vornehmlich für die
Bundesanstalt für Arbeit sowie die Landes- bzw.
Bundesversicherungsanstalten tätig werden, ist ein
pädagogisches, abgeschlossenes Studium oder der Nachweis
entsprechender Berufserfahrung im Weiterbildungsbereich in der
Regel Voraussetzung.

Voraussetzung wofür - für diese Träger tätig zu werden oder die Bezeichnung auf die Visitenkarte zu drucken?

Wie das bei den VHSen ist, weiss ich nicht genau, ich vermute
mal, das ist sehr ähnlich gelagert. Es sei denn, du wirst
Dozent für ein bestimmtes Fach in der Erwachsenenbildung, dann
kann eine Fachausbildung ausreichend sein.

Wie gesagt, VHS lass ich mal außen vor. Bezieht sich der zweite Satz von dir auch auf VHS oder allgemein?

Meine Quelle bin ich bzw die Anforderungen der Auftraggeber
des Weiterbildungsträgers (u.a.) für den ich ein paar Jahre
als Dozentin (das hiess dann mal Doz. für Erwachsenenbildung
und auch mal Doz. für berufliche Weiterbildung… *g*)
gearbeitet habe.

Hm, vielleicht nicht unbedingt eine zitierfähige, aber auf jeden Fall eine gutaussehende Quelle *zwinker*.
Nein, im Ernst: Demnach darf also jemand, der entsprechend tätig ist, diese Bezeichnung führen - richtig? Ohne dass irgend jemand (außer der AG) eine entsprechende Qualifikation fordert?

Gruß & Dank, Claus

Hallo Claus,

Nein, der Titel ist nicht geschützt, weil er kein
Ausbildungsberuf ist. Das kommt (siehe meine Frage oben) sehr
auf den Einsatzbereich an.

Meines Wissens (ich lasse mich gerne korrigieren) ist ein
Ausbildungsberuf nicht zwingende Voraussetzung dafür, dass
eine Bezeichnung geschützt ist, oder?

Stimmt, wenn es eine zertifizierte Weiterbildung ist, dann ist es auch geschützt.

Verstehe ich richtig, dass jeder, der in irgendeiner Form
Erwachsene „bildet“, sich so nennen kann?

Soweit ich weiss, ist diese Tätigkeitsbezeichnung nicht geschützt, dh also, dass du dich so nennen darfst… wer sollte dich daran hindern?

Bei privaten Trägern der
beruflichen Weiterbildung, die zB vornehmlich für die
Bundesanstalt für Arbeit sowie die Landes- bzw.
Bundesversicherungsanstalten tätig werden, ist ein
pädagogisches, abgeschlossenes Studium oder der Nachweis
entsprechender Berufserfahrung im Weiterbildungsbereich in der
Regel Voraussetzung.

Voraussetzung wofür - für diese Träger tätig zu werden oder
die Bezeichnung auf die Visitenkarte zu drucken?

Sorry :smile: die Voraussetzung, um für diese Träger tätig zu werden.

Wie das bei den VHSen ist, weiss ich nicht genau, ich vermute
mal, das ist sehr ähnlich gelagert. Es sei denn, du wirst
Dozent für ein bestimmtes Fach in der Erwachsenenbildung, dann
kann eine Fachausbildung ausreichend sein.

Wie gesagt, VHS lass ich mal außen vor. Bezieht sich der
zweite Satz von dir auch auf VHS oder allgemein?

Damit meine ich, wenn du zB eine medizinische Ausbildung hast und ein medizinisches Fach bei einem Erwachsenenbildungsträger unterrichtest, dann dozierst du doch in der Erwachsenenbildung und das auch ohne entsprechende pädagogische Ausbildung. Eine Freundin von mir ist Krankenschwester und hat einem Fachseminar für Altenpflege Umschüler unterrichtet. Sie wurde dort ebenfalls als Dozentin/Erwachsenenbildung bezeichnet.

Hm, vielleicht nicht unbedingt eine zitierfähige, aber auf
jeden Fall eine gutaussehende Quelle *zwinker*.

*lach* danke. Leider habe ich dazu keinen Schriftkram mehr…

Nein, im Ernst: Demnach darf also jemand, der entsprechend
tätig ist, diese Bezeichnung führen - richtig? Ohne dass
irgend jemand (außer der AG) eine entsprechende Qualifikation
fordert?

VOrweg, meine Angaben sind ohne Gewähr, aber ich meine: Ja. Denn hier handelt es sich ja mehr um eine Tätigkeitsbezeichnung als um eine Berufsbezeichnung. Ist bei mir auch so, bin studierte Sozialtante und arbeite als Trainerin. Und so stehts auch auf der Visitenkarte.

Hoffe, ich konnte dir ein wenig mehr Klarheit bringen.

Gruß
Xelya
P.S: Frag doch mal bei der IHK oder einer ähnlichen Institution nach.

Hallo Claus,

da es keine Aus- oder Weiterbildung zum Dozent in der Erwachsenenbildung gibt denke ich mal, daß das kein geschützter Begriff ist. Letztendlich nennen sich die Leute so, weil es ihre Tätigkeit beschreibt. Ob das rechtlich o.K. ist, wäre vielleicht eine Frage im im Recht-Brett.

In meinem Lexikon steht, daß Dozenten Personen sind die an einer Hochschule/ Universität unterrichten, aber ich denke dieser Begriff wird inflationär gebraucht. Wahrscheinlich (von Deiner vita her) hast Du auch an den Begriff „Dozent im Rettungsdienst“ gedacht und da gab es wohl früher mal tatsächlich einen speziellen Kurs dafür, bei dem dieser Personenkreis ausgebildet wurde. Aber auch hier, mittlerweile nennen sich viele so…

Wenn Du rechtliche Sachen umgehen willst, wenn es da eine gibt. Wie wäre es mit Referent in der Erwachsenenbildung?

Gruß Julia