Hallo Claus,
Nein, der Titel ist nicht geschützt, weil er kein
Ausbildungsberuf ist. Das kommt (siehe meine Frage oben) sehr
auf den Einsatzbereich an.
Meines Wissens (ich lasse mich gerne korrigieren) ist ein
Ausbildungsberuf nicht zwingende Voraussetzung dafür, dass
eine Bezeichnung geschützt ist, oder?
Stimmt, wenn es eine zertifizierte Weiterbildung ist, dann ist es auch geschützt.
Verstehe ich richtig, dass jeder, der in irgendeiner Form
Erwachsene „bildet“, sich so nennen kann?
Soweit ich weiss, ist diese Tätigkeitsbezeichnung nicht geschützt, dh also, dass du dich so nennen darfst… wer sollte dich daran hindern?
Bei privaten Trägern der
beruflichen Weiterbildung, die zB vornehmlich für die
Bundesanstalt für Arbeit sowie die Landes- bzw.
Bundesversicherungsanstalten tätig werden, ist ein
pädagogisches, abgeschlossenes Studium oder der Nachweis
entsprechender Berufserfahrung im Weiterbildungsbereich in der
Regel Voraussetzung.
Voraussetzung wofür - für diese Träger tätig zu werden oder
die Bezeichnung auf die Visitenkarte zu drucken?
Sorry die Voraussetzung, um für diese Träger tätig zu werden.
Wie das bei den VHSen ist, weiss ich nicht genau, ich vermute
mal, das ist sehr ähnlich gelagert. Es sei denn, du wirst
Dozent für ein bestimmtes Fach in der Erwachsenenbildung, dann
kann eine Fachausbildung ausreichend sein.
Wie gesagt, VHS lass ich mal außen vor. Bezieht sich der
zweite Satz von dir auch auf VHS oder allgemein?
Damit meine ich, wenn du zB eine medizinische Ausbildung hast und ein medizinisches Fach bei einem Erwachsenenbildungsträger unterrichtest, dann dozierst du doch in der Erwachsenenbildung und das auch ohne entsprechende pädagogische Ausbildung. Eine Freundin von mir ist Krankenschwester und hat einem Fachseminar für Altenpflege Umschüler unterrichtet. Sie wurde dort ebenfalls als Dozentin/Erwachsenenbildung bezeichnet.
Hm, vielleicht nicht unbedingt eine zitierfähige, aber auf
jeden Fall eine gutaussehende Quelle *zwinker*.
*lach* danke. Leider habe ich dazu keinen Schriftkram mehr…
Nein, im Ernst: Demnach darf also jemand, der entsprechend
tätig ist, diese Bezeichnung führen - richtig? Ohne dass
irgend jemand (außer der AG) eine entsprechende Qualifikation
fordert?
VOrweg, meine Angaben sind ohne Gewähr, aber ich meine: Ja. Denn hier handelt es sich ja mehr um eine Tätigkeitsbezeichnung als um eine Berufsbezeichnung. Ist bei mir auch so, bin studierte Sozialtante und arbeite als Trainerin. Und so stehts auch auf der Visitenkarte.
Hoffe, ich konnte dir ein wenig mehr Klarheit bringen.
Gruß
Xelya
P.S: Frag doch mal bei der IHK oder einer ähnlichen Institution nach.