Ich bin freiberufliche Dozentin und einer meiner Bildungsträger, für die ich arbeite hat mir eine Ausbildugn zum Teletutor bezahlt. Die Kosten lagen bei 2500 DM.
Dafür soll ich einen Vetrag unterschreiben, der mir verbietet, bei anderen Trägern und selbst auf eigene Rechnung als Teletutor tätig zu werden.
Darf ein Bildungsträger so etwas verlangen, immerhin bin ich doch eine „freie“ DOzentin, dann aber wohl nicht mehr.
Ich sträube mich sehr dageen, da ich auch auf meiner Homepage dafür Werbung mache, was ich auch nicht mehr dürfen soll…
Außerdem finde ich drei Jahre für diesen geringen Betrag etwas zu viel.
Was meint Ihr?
Hallo,
meines Wissens bewegt sich der Träger da sehr in der Grauzone.
Einklagbar ist das nicht, aber durchaus in unterschiedlichen
Bereichen gängig. Mich wundert, dass dieses Problem erst nach
der Fortbildung auf den Tisch kommt. Ist vorher eine
entsprechende Vereinbarung getroffen worden - gibt es etwas in
schriftlicher Form? Ist es möglich, die vom Träger geleisteten
Kosten „abzuarbeiten“ in Form einer definierten Unterrichtszeit
(2.500 Euro = z.B.14 Unterrichtstage)?
Hast Du bedacht, dass die Träger durchaus auch Kontakt
zueinander haben?
Toi, toi, toi
Claudia
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