Hallo,
wenn man als Dozent tätig ist, wie muss man sich versichern? Wie ist das mit Renten und Krankenversicherung?
Danke und Grüße
Lara
Hallo,
wenn man als Dozent tätig ist, wie muss man sich versichern? Wie ist das mit Renten und Krankenversicherung?
Danke und Grüße
Lara
Guten Tag Lara,
Ihre Angaben sind etwas dünn, somit ist keine eindeutige Antwort möglich.
Da der Begriff „Dozent“ rechtlich weder eindeutig noch geschützt ist, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Sie sind als Angestellter oder Beamter für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung tätig. Damit sind Sie pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung bzw. nach Beamtenrecht pensionsberechtigt ohne bzw. ohne noch nennenswerten
Eigenbeitrag. KV erfolgt über die Gesetzliche oder Private KV, bzw. Sie sind als Beamter beihilfeberechtigt und können sich für den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Anteil privat versichern.
Sie sind auf Honorarbasis als wirklicher Freiberufler(Hochschulabschluss)tätig. Da mir
nicht bekannt ist, dass die Dozenten im klassischen Sinne (Lehrbeauftragte an einer Hochschule mit Hochschulabschluß) zu den echten Kammerberufen zählen, sind Sie keinem Versorgungswerk angeschlossen und mit Blick auf Rente und KV sich selbst überlassen. Ausnahme: Für den Fall, dass die Dozententätigkeit als eine Tätigkeit angesehen wird, die dem freien Lehrerberuf gleichgestellt wird, sind Sie gegebenenfalls doch Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.
Verbindliche Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
3)Sie sind auf Honorarbasis als sog. Freiberufler (ohne Hochschulabschluss) tätig. In dem Fall sind Sie nicht wirklich
Freiberufler sondern zählen m.E. zu den Gewerbetreibenden und müssten sich um Rente und KV ebenso selbst kümmern.
Hier gibt es eine Grauzone, da mittlerweile sog. Dozenten für alles und jedes gesucht und beschäftigt werden. Auch Personen ohne
Berufsausbildung können als Dozent tätig sein. Ich habe so meine
Zweifel, ob diese Gruppe von der Deutschen Rentenversicherung als
dem freien Lehrerberuf gleichgestellt angesehen wird, will es aber
letztlich nicht ausschließen. Letztgültige Antwort in der Frage
Pflichtversicherung oder nicht wiederum durch die Deutsche Rentenversicherung.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Lara,
selbständige Lehrer (der Begriff ist sehr weit gefasst) sind gem. § 2 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn sie keine eigenen SV-pflichtigen Angestellten haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
Betreffend die Antwort zum (nicht gefragten) ESt-Thema „Freiberuf und Gewerbe“: Es spielt für die Abgrenzung der Tätigkeit als Lehrer keine Rolle, ob ein Hochschulabschluss vorliegt oder nicht. Das Thema ist in den zurückliegenden 15 Jahren sehr oft durch die Instanzen geleiert worden, die BFH-Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen Diplom, Magister und Autodidakt.
Schöne Grüße
MM