Hallo nochmal,
Und bei Tätigkeiten im Sinn von § 3 Nr. 26 EStG mindern
Betriebsausgaben den Gewinn aus dieser Tätigkeit nur, soweit
sie den Freibetrag von 2.100 € (bis 2012) bzw. 2.400 € (ab
2013) überschreiten.
das ist zwar richtig, hatte ich jedoch nicht mehr erwähnt, aber etwas ist mir unklar:
Im vorliegenden Fall darf man das Thema Betriebsausgaben also
getrost vergessen.
Warum das? Wenn ich das richtig verstanden habe (Jessica hat’s leider weder bestätigt noch dementiert), waren die Einnahmen durchaus darüber, zumindest schrieb Jessica:
„der Dozent hat festgestellt, dass im Bescheid 2400€ nicht angerechnet wurden, der Rest aber schon.“
wobei ich mich allerdings gerade auch frage, angesichts deiner anderen Antwort mit den Grenzen von 2100/2400€, wieso schon im November eine Steuererklärung für das laufende Jahr abgegeben wurde und es schon einen Bescheid dazu gibt?? Oder waren auch die Zahlen fiktiv, wie der ganze Fall? )
Noch verwirrtere Grüße
Christa