Dozententätigkeit duale Hochschule nicht anerkannt

Hallo nochmal,

Und bei Tätigkeiten im Sinn von § 3 Nr. 26 EStG mindern
Betriebsausgaben den Gewinn aus dieser Tätigkeit nur, soweit
sie den Freibetrag von 2.100 € (bis 2012) bzw. 2.400 € (ab
2013) überschreiten.

das ist zwar richtig, hatte ich jedoch nicht mehr erwähnt, aber etwas ist mir unklar:

Im vorliegenden Fall darf man das Thema Betriebsausgaben also
getrost vergessen.

Warum das? Wenn ich das richtig verstanden habe (Jessica hat’s leider weder bestätigt noch dementiert), waren die Einnahmen durchaus darüber, zumindest schrieb Jessica:

„der Dozent hat festgestellt, dass im Bescheid 2400€ nicht angerechnet wurden, der Rest aber schon.
wobei ich mich allerdings gerade auch frage, angesichts deiner anderen Antwort mit den Grenzen von 2100/2400€, wieso schon im November eine Steuererklärung für das laufende Jahr abgegeben wurde und es schon einen Bescheid dazu gibt?? Oder waren auch die Zahlen fiktiv, wie der ganze Fall? :smile:)

Noch verwirrtere Grüße
Christa

Hallo,

Betriebsausgaben wurden nicht angesetzt weil angenommen wurde, dass die Einnahmen steuerfrei sind (dank Euch weiß ich ja jetzt, dass das nur die Umsatzsteuer betrifft).

Das Finanzamt hat 2100€ abgezogen und den Rest versteuert, nicht 2400€ (sorry, hatte mich verschrieben).

Habe ich es richtig verstanden, dass der Dozent dann nur Betriebsausgaben angeben kann wenn sie über 2100€ waren bzw. dass es dann erst was ausmacht?

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

Das Finanzamt hat 2100€ abgezogen und den Rest versteuert,
nicht 2400€ (sorry, hatte mich verschrieben).

ah, ok.

Habe ich es richtig verstanden, dass der Dozent dann nur
Betriebsausgaben angeben kann wenn sie über 2100€ waren bzw.
dass es dann erst was ausmacht?

Genau so ist es.

Gruß
Christa

Servus,

Warum das? Wenn ich das richtig verstanden habe (Jessica hat’s
leider weder bestätigt noch dementiert), waren die Einnahmen
durchaus darüber,

die Einnahmen schon, aber für 2.100 € Betriebsausgaben muss man sich in so einer Situation ganz schön auf die Hinterfüße stellen, zumal der Dozentenjob in der Nähe der Tätigkeit liegt, die mit N-Einkünften durchgeführt wird, so dass außer Fahrten kaum etwas unmittelbar der Dozententätigkeit zugeordnet werden kann. Wenn tatsächlich so hohe Ausgaben da sein sollten, wirken sie sich stärker aus, wenn man damit zuerst die N-Einkünfte „bedient“ - der Steuerpflichtige kann hier den taktischen Vorteil des Angreifers nutzen und nach „objektiven Kriterien“ alles in N reinschaufeln, was geht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder