Hallo,
nehmen wir an ein Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis hat im Steuerjahr 2012 auf selbständige Basis stundenweise Vorlesungen an einer dualen Hochschule geleistet. Er ist kein ausgebildeter Lehrer sondern Fachkraft (Ingenieur) was bei einer dualen Hochschule ja eher üblich ist als ausgebildete Pädagogen.
Nach §4 Nr. 21b USTG ist Lehrtätigkeit an einer anerkannten Hochschule (was die fiktive Hochschule um die es hier geht ist) steuerfrei. Deswegen hat der Arbeitnehmer das so in seiner Einkommenssteuererklärung angegeben. Das Finanzamt hat von der dualen Hochschule elektronisch eine Auflistung der Gelder übermittelt auf der eindeutig die Dozententätigkeit vermerkt ist.
Das Finanzamt hat nun aber das komplette Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung angerechnet.
Ist das rechtens? Hat der Arbeitnehmer da etwas übersehen? Gilt es nicht als Lehrtätigkeit weil er kein ausgebildeter Pädagoge ist?
Und wie formuliert er korrekt den Widerspruch? Ist es sinnvoll, die duale Hochschule um eine Bestätigung zu bitten, dass er wirklich nur als Dozent (also in Lehrtätigkeit gearbeitet hat)?
Danke im voraus
Jessica