Drängler auf der Autobahn

Na schrieb ich doch… :wink: OT

OT

Hi Mike,

in meinem Fall war es so, dass der Beschuldigte mit Zeugen behauptet hatte, er sei an dem fraglichen Tag nicht gefahren sondern zu diesem Zeitpunkt mit zwei Leuten zusammengesessen.

Wie Du richtig sagst wurden uns drei Zeugen einige Bilder vorgelegt aus denen wir den Beschuldigten heraussuchen mussten.
Damit war nicht nur er dran sondern auch seine beiden Zeugen.

Was ich mit meinem Posting ausdrücken wollte war, dass ich, wenn ich alleine gewesen wäre, keine Chance gehabt hätte gegen den Drängler und seine zwei Zeugenaussagen…Daher auch die Aussage: „Man sollte mindestens einen Zeugen haben“.

Wo Du übrigens ebenfalls recht hast: Die Staatsanwältin und Deine Kollegen waren hinter dem Typen her wie hinter wie der Deibel hinter einer armen Seele. Er hatte schon einiges auf dem Kerbholz und konnte damals zum ersten Mal verurteilt werden.

Bye
Rolf

Hi!

Doch, aber er muss dann ordentlich Gas geben.
130 ist allerdings schon o.k., ich würde das als absolute
Minimalgeschw. für die linke Spur sehen (sofern das Fahrzeug
es hergibt).

Sei mir nicht böse, aber diese Aussage empfinde ich, gelinde
gesagt, ziehmlich überheblich. Was spricht dagegen mit 90 oder
100 km/h einen langsameren zu überholen? Die Autobahn und auch
deren linke Spur ist für alle da. Solange ich überhole und
dabei deutlich schneller (jetzt aber bitte keine Diskussion
über „deutlich“) bin als der Überholte hat keiner zu drängeln.

Du kannst in 99,99999999% der Überholmanöver auf der Autobahn mit 90 oder 100 Km/h nicht deutlich schneller sein, als der Überholte.
Hier geht es auch nicht um „Drängeln“ sondern darum, dass eine derart niedrige Geschw. eines PKW auf der linken Spur ein massives Unfallrisiko darstellt, denn man rechnet als Nachfolgender nicht damit.
Was spricht also dagegen, zum Überholen ordentlich Gas zu geben? Du suchst doch nur eine Rechtfertigung für die Provokation anderer.

Ich will jetzt hier nicht die
alte Diskussion anfangen wer schlimmer ist oder häufiger
vorkommt, der Linksschleicher oder der Drängler - ich finde
das eine wie das Andere abartig. Und es gibt halt leider auch
beide Typen.

Korrekt.

Wenn einer mit der linken Hand an seinem Bock rumwerkelt, sehe
ich doch, dass er Probleme hat. Gerade dann halte ich
besonders viel Abstand.

Nun, das konnte er nicht sehen, da der Sprit ausging als er
hinter mir hing - der Vorschub ist halt schlagartig weg und
nach wenigen Sekunden wieder da. Diese kurze Spanne hätte aber
ausgereicht mich vom Bock zu holen.

Ausreichender Abstand verhindert sowas normalerweise…

Naja, weitaus häufiger sind jedoch die berühmten Schlafmützen
und v.a. die Oberlehrer anzutreffen.

Oben hast Du mir doch noch recht gegeben, daß solche
Diskussionen überflüssig sind :wink: Es hat da halt jeder seine
individuellen Erfahrungen und Sichtweisen.

Richtig.

Die sind dann schnell bei der Hand mit einer Anzeige, die
jemanden, der einfach nur etwas schneller als mit 105 Km/h
fahren wollte dann schnell die Existenz kosten kann.

Da gehört aber mehr als drängeln dazu, oder?

Das kommt daruf an, was zur Anzeige formuliert wird.
Ich habe da schon die wildesten Sachen erlebt.

Aber so ist das nun mal in diesem Land, ich empfehle daher
jedem, es so zu machen wie die Vielfahrer: cool bleiben und
wenn vor Dir einer pennt, fährst Du eben rechts vorbei.

Ist aber aus guten Grund verboten. Übrigens: Lichthupe (ohne
drängeln) ist das in StVO vorgesehene Zeichen zum Anzeigen der
Überholabsicht.

Lichthupe ist Nötigung.
Ich lebe momentan in den USA und finde, dass das mit dem rechts Überholen ausgesprochen gut funktioniert.

Drängeln ist in den allermeisten Fällen nicht nötig.

Völlig richtig!

Grüße,

Mathias

Auch ein Zeuge kann genügen

Wie Du richtig sagst wurden uns drei Zeugen einige Bilder
vorgelegt aus denen wir den Beschuldigten heraussuchen
mussten.
Damit war nicht nur er dran sondern auch seine beiden Zeugen.

Leider war wohl nur er dran, weil es nicht bestraft wird vor der Polizei zu lügen, nur vorm Richter ist dies strafbar.

Was ich mit meinem Posting ausdrücken wollte war, dass ich,
wenn ich alleine gewesen wäre, keine Chance gehabt hätte gegen
den Drängler und seine zwei Zeugenaussagen…Daher auch die
Aussage: „Man sollte mindestens einen Zeugen haben“.

Für den Richter gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, d.h. er kann entscheiden ob er einem Zeugen mehr glaubt als anderen, auch wenns drei sind.
Gerade wenn der Staatsanwalt und geschickte Ermittler „hinterher“ sind, können sie die falschen Zeugen zunächst in der Vernhemung und später dann vor Gericht so unglaubwürdig darstehen lassen, dass der Richter von ihrer Unglaubwürdigkeit überzeugt ist.

Muss natürlich nicht klappen, wollte nur nochmal darauf hinweisen, dass es auf die anzahl der Zeugen im Prinzip nicht ankommt, sondern auf ihre Glaubwürdigkeit – die z.B. bei mehrfach vorbestraften schon an sich fragwürdig sein kann.

M.

Hi

Lichthupe ist Nötigung.

Nein, Lichthupe bei ausreichend Abstand ist keine Nötigung sondern wirklich erlaubt. Lichtgewitter dagegen nicht mehr…

Ich lebe momentan in den USA und finde, dass das mit dem
rechts Überholen ausgesprochen gut funktioniert.

Ja, solange alle ähnliche Geschwindigkeiten fahren. In D gibt es aber nun mal welche die 90 fahren, andere dagegen 250. Das gäbe Chaos ohne Ende… oder willst du bei 180 km/h Slalom fahren?

Grüßle
Frank K.

Hi

Lichthupe ist Nötigung.

Nein, Lichthupe bei ausreichend Abstand ist keine Nötigung
sondern wirklich erlaubt. Lichtgewitter dagegen nicht mehr…

Kannst Du vor Gericht vergessen, der anzeigende Oberlehrer gewinnt meistens.

Ich lebe momentan in den USA und finde, dass das mit dem
rechts Überholen ausgesprochen gut funktioniert.

Ja, solange alle ähnliche Geschwindigkeiten fahren. In D gibt
es aber nun mal welche die 90 fahren, andere dagegen 250. Das
gäbe Chaos ohne Ende… oder willst du bei 180 km/h Slalom
fahren?

Ich bin un wirklich das, was man landläufig als „Vielfahrer“ bezeichnen kann. Und nach meiner Erfahrung fahren die allermeisten PKW-Fahrer zwischen 120 und 160 Km/h.
M.E. ist eine Geschw. von unter 120 völlig indiskutabel (soweit technisch möglich und Wetter o.k.) und eine mutwillige Behinderung des fliessenden Verkehrs.
Auf der anderen Seite sind Geschwindigkeiten jenseits von 160 eigentlich nicht nötig.
Daher wäre ein temporäres Limit von 130 Km/h während des Tages oder, was ich noch besser finde, nur bei höherem Verkehrsaufkommen, i.V.m. der Aufhebung des Rechtsüberholverbotes eine gute Lösung, um die vorhandenen Straßenkapazitäten besser ausnützen zu können und auch die großen Geschw. unterschiede zu vermeiden.

Ein paar Extremisten, die unbedingt 90 oder 250 fahren müssen, wären mir dabei nicht so wichtig. Erstere können ja hinter den Lastern herfahren und letztere entsorgen sich über ihr Punktekonto sowieso selbt.

Grüße,

Mathias