Drängler auf der Autobahn

Tach zusammen,

hat man gegen Irre, die bei 130 km/h auf der Autobahn gerade mal einen Meter Platz lassen irgendeine juristische Handhabe? Kann ich die z.B. wegen versuchten Mordes (etwas überspitzt, aber sinngemäß) drankriegen?

Ich habe in letzter Zeit immer eine Digicam im Auto, mit der ich diese Irren samt Mummernschild festhalte. Ich habe mir schon überlegt eine Website wie z.B. „www.versuchter-mord.de“ anzulegen, auf der ich meine Fotos dann veröffentliche. Oder kann man bei sowas dann mich wegen Rufschädigung oder was weiß ich drankriegen?

Gruß

Holger

Hi Holger,

hat man gegen Irre, die bei 130 km/h auf der Autobahn gerade
mal einen Meter Platz lassen irgendeine juristische Handhabe?
Kann ich die z.B. wegen versuchten Mordes (etwas überspitzt,
aber sinngemäß) drankriegen?

Nun, zum Mord fehlt hier u.a. die Tötungsabsicht und einen „fahrlässigen Mord“ gibt es nicht. Aber es kommen da diverse andere Straftatbestände zum Tragen: z.B. Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung…
(offtopic: das mit dem Meter ist aber leicht übertrieben, oder? Bei 130 km/h kommen einem solche Abstände nur noch wie Millimeter vor. Aber auch 5 oder 10 Meter Abstand sind hier fast nichts…)

Ich habe in letzter Zeit immer eine Digicam im Auto, mit der
ich diese Irren samt Mummernschild festhalte. Ich habe mir
schon überlegt eine Website wie z.B. „www.versuchter-mord.de
anzulegen, auf der ich meine Fotos dann veröffentliche. Oder
kann man bei sowas dann mich wegen Rufschädigung oder was weiß
ich drankriegen?

In wie weit Du Dich mit einer solchen Site aufs Glatteis begibst, weiß ich nicht…ich würde es nicht machen. Zumindest mit Mordvorwürfen solltest Du hier sehr vorsichtig sein, denn die sind auf jeden Fall ungerechtfertigt! Aber wenn Du Fotos von den Taten hast, lege sie doch mal der Polizei vor. Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß die das interessiert…
Aber mal am Rande: wie kommen die Fotos denn zustande? In den beschriebenen Situationen wirst Du wohl kaum selbst den Auslöser drücken können. Oder hast Du die Cam fest installiert und 'nen Fernauslöser am Lenkrad?

Gruß Stefan (der von so einem ARSCHLOCH, was anderes fällt mir da nicht ein, mal fast vom Motorrad geholt wurde - als der Sprit leer war, mußte ich auf Reserve schalten. Als ich wieder Gas geben konnte, war rechts ein dicker LKW und links der drängelnde Porsche… DAS war ein irrer Adrenalinflash!)

Hi!

Wie wäre es mit Rechts-Fahren?

Grüße,

Mathias

Und überholen darf er nicht? Ich will jetzt hier nicht die alte Diskussion anfangen wer schlimmer ist oder häufiger vorkommt, der Linksschleicher oder der Drängler - ich finde das eine wie das Andere abartig. Und es gibt halt leider auch beide Typen.
Ich wurde wirklich fast mal von einem Drängler ins Grab befördert: Mopped (SR500 - keine Tankanzeige) auf Autobahn. Wenn der Sprit alle ist, muß man halt auf Reserve schalten.
Nun war ich gerade dabei einen LKW zu überholen als von hinten ein Porsche drängelte. Zum Glück habe ich mich nach rechts zum LKW hin orientiert, denn bis ich wieder Vorschub hatte war der Porsche auf Höhe meiner Unterschenkel… Wenigstens hat das Arschloch bei seiner Vollbremsung noch ordentlich Gummi auf der Strasse gelassen.

Gruß Stefan

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Ich habe in letzter Zeit immer eine Digicam im Auto, mit der
ich diese Irren samt Mummernschild festhalte.

Tach Holger

Damit verstösst auch Du gegen die StVo!! Denn das Knipsen dürfte von den Ordnungsbehörden und der Justiz eher stärker verurteilt werden als das Teflonieren mit dem Handy während der Fahrt.

Be carefull.

Gruss
CrNiMo

Wenn du Beweise hast, kannst du den Typ zwar anzeigen, aber meist bringt das nichts. Ich bin mal fast von einem Taxi bei 160 auf der Autobahn über den Haufen gefahren worden, aber solange nichts passiert, kann die Polizei da nicht viel machen. Der Beinahe-Unfall-Verursacher wird zwar zu einem Gespräch geladen (vielleicht) und mündlich verwarnt, aber das wars auch schon. Wenn sich solche Anzeigen allerdings häufen, passiert was. Die Digi-Cam wird dir nichts bringen. Soweit ich weiß, sind digitale Bilder als Beweise nicht zulässig, da man an denen zu leicht was verändern und sie manipulieren kann. Ein echter Zeuge wäre da schon mehr wert.

Hi Holger,

Du brauchst zwei Personen im Auto die das Gesicht des Auffahrenden zweifelsfrei aus mehreren Fotos heraus erkennen können. Ausserdem ist die Frage zu klären inwieweit Du durch die Aktion des anderen Gefährdet worden bist. Wenn Du z.B. auf die Standspur gesemmelt bist weil Du nicht bremsen konntest (weil hinter Dir der Drängler war) und dann eine Vollbremsung hinlegen musstest dann kannst Du den Kerl selbstverständlich anzeigen.

Das Problem ist dass Du alleine im Fahrzeug nix machen kannst und die Kamera dürfte, wie schon geschrieben, Dir eher zum Nachteil gereichen. Wenn ich mir das aber auch vorstelle: 130 km/h und dann umdrehen um zu fotografieren…

Bye
Rolf

Hi!

Wie wäre es mit Rechts-Fahren?

Grüße,

Mathias

Und überholen darf er nicht?

Doch, aber er muss dann ordentlich Gas geben.
130 ist allerdings schon o.k., ich würde das als absolute Minimalgeschw. für die linke Spur sehen (sofern das Fahrzeug es hergibt).

Ich will jetzt hier nicht die
alte Diskussion anfangen wer schlimmer ist oder häufiger
vorkommt, der Linksschleicher oder der Drängler - ich finde
das eine wie das Andere abartig. Und es gibt halt leider auch
beide Typen.

Korrekt.

Ich wurde wirklich fast mal von einem Drängler ins Grab
befördert: Mopped (SR500 - keine Tankanzeige) auf Autobahn.
Wenn der Sprit alle ist, muß man halt auf Reserve schalten.
Nun war ich gerade dabei einen LKW zu überholen als von hinten
ein Porsche drängelte. Zum Glück habe ich mich nach rechts zum
LKW hin orientiert, denn bis ich wieder Vorschub hatte war der
Porsche auf Höhe meiner Unterschenkel… Wenigstens hat das
Arschloch bei seiner Vollbremsung noch ordentlich Gummi auf
der Strasse gelassen.

Dieser Fahrer hatte dann wohl die Grenze des guten geschmacks eindeutig überschritten.
Wenn einer mit der linken Hand an seinem Bock rumwerkelt, sehe ich doch, dass er Probleme hat. Gerade dann halte ich besonders viel Abstand.

Naja, weitaus häufiger sind jedoch die berühmten Schlafmützen und v.a. die Oberlehrer anzutreffen.
Die sind dann schnell bei der Hand mit einer Anzeige, die jemanden, der einfach nur etwas schneller als mit 105 Km/h fahren wollte dann schnell die Existenz kosten kann.
Aber so ist das nun mal in diesem Land, ich empfehle daher jedem, es so zu machen wie die Vielfahrer: cool bleiben und wenn vor Dir einer pennt, fährst Du eben rechts vorbei.
Drängeln ist in den allermeisten Fällen nicht nötig.

Grüße,

Mathias

Hi Mathias,

Doch, aber er muss dann ordentlich Gas geben.
130 ist allerdings schon o.k., ich würde das als absolute
Minimalgeschw. für die linke Spur sehen (sofern das Fahrzeug
es hergibt).

Sei mir nicht böse, aber diese Aussage empfinde ich, gelinde gesagt, ziehmlich überheblich. Was spricht dagegen mit 90 oder 100 km/h einen langsameren zu überholen? Die Autobahn und auch deren linke Spur ist für alle da. Solange ich überhole und dabei deutlich schneller (jetzt aber bitte keine Diskussion über „deutlich“) bin als der Überholte hat keiner zu drängeln.

Ich will jetzt hier nicht die
alte Diskussion anfangen wer schlimmer ist oder häufiger
vorkommt, der Linksschleicher oder der Drängler - ich finde
das eine wie das Andere abartig. Und es gibt halt leider auch
beide Typen.

Korrekt.

Wenn einer mit der linken Hand an seinem Bock rumwerkelt, sehe
ich doch, dass er Probleme hat. Gerade dann halte ich
besonders viel Abstand.

Nun, das konnte er nicht sehen, da der Sprit ausging als er hinter mir hing - der Vorschub ist halt schlagartig weg und nach wenigen Sekunden wieder da. Diese kurze Spanne hätte aber ausgereicht mich vom Bock zu holen.

Naja, weitaus häufiger sind jedoch die berühmten Schlafmützen
und v.a. die Oberlehrer anzutreffen.

Oben hast Du mir doch noch recht gegeben, daß solche Diskussionen überflüssig sind :wink: Es hat da halt jeder seine individuellen Erfahrungen und Sichtweisen.

Die sind dann schnell bei der Hand mit einer Anzeige, die
jemanden, der einfach nur etwas schneller als mit 105 Km/h
fahren wollte dann schnell die Existenz kosten kann.

Da gehört aber mehr als drängeln dazu, oder?

Aber so ist das nun mal in diesem Land, ich empfehle daher
jedem, es so zu machen wie die Vielfahrer: cool bleiben und
wenn vor Dir einer pennt, fährst Du eben rechts vorbei.

Ist aber aus guten Grund verboten. Übrigens: Lichthupe (ohne drängeln) ist das in StVO vorgesehene Zeichen zum Anzeigen der Überholabsicht.

Drängeln ist in den allermeisten Fällen nicht nötig.

Völlig richtig!

Gruß Stefan

Kleiner Hinweis
Hallo Stefan

Wenn jemandem auf der Autobahn der Sprit ausgeht, so kann das meines Wissens nach auch als Ordnungswidrigkeit gesehen werden. Im Crashfall wäre Dir da sicher auch eine Teilschuld aufgebrummt worden. Sogar zurecht wie ich finde!

Gruss
CrNiMo

Widerspruch
Hi CrNiMo,

das stimmt so nicht! Mir ist ja nicht der Sprit ausgegangen, sondern ich mußte auf Reserve schalten. Ein (vor allem bei älteren Motorrädern) absolut übliches Verfahren, daß auch keine Risiken birgt. Es ist halt für wenige (so ca. 5) Sekunden der Vorschub weg. Anschließend habe ich noch genügend Sprit für ca. 50 km. Bei Mehrzylindern ist der Vorschub auch nicht schlagartig weg, sondern der Motor stottert. Die SR ist halt ein Einzylinder und da ist die Situation leider anders, aber ich werde kaum langsamer (das Auto hat in der Zeit ohne Vorschub ca. 10 Meter „aufgeholt“) und habe nach kurzer Zeit wieder vollen Vortrieb.
Hätte der Porschefahrer auch nur ansatzweise etwas Abstand gehalten, hätte es auch keine gefährliche Situation gegeben.

Ich hoffe, daß Du die Geschichte nur falsch verstanden hast, denn hier ist beim Moppedfahrer (meiner Meinung nach) keinerlei Schuld zu sehen…

Gruß Stefan

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Hallo Holger,

wie wäre es wenn du statt zu fotographieren auf die Strasse siehst?? Bei dem Tempo schon gleich doppelt.

Der Gebrauch einer Kamera während der Fahrt wird mindestens so schlimm wie Handytelefonie ohne Freisprechanlage gesehen. Eher schlimmer, da deine Konzentration auf den Verkehr um ein vernünftiges Bild zu machen noch mehr eingeschränkt sein dürfte.

Ach ja. Dann kommt noch hinzu, daß du während du da so „gemütlich“ ohne Grund auf der linken Seite rumschwirrst auch noch wegen Nötigung im Strassenverkehr was abbekommen könntest.
Die linke Spur ist zum überholen da!

Das mit den Abstandsmessungen überlass mal lieber schön den Grünen Freunden!
Du schießt da nur ein Eigentor.

Gruß Ivo

Hast Du 'nen Ghostwriter?
Gruss
CrNiMo

Hallo Goosi,

Sei mir nicht böse, aber diese Aussage empfinde ich, gelinde
gesagt, ziehmlich überheblich. Was spricht dagegen mit 90 oder
100 km/h einen langsameren zu überholen? Die Autobahn und auch
deren linke Spur ist für alle da. Solange ich überhole und
dabei deutlich schneller (jetzt aber bitte keine Diskussion
über „deutlich“) bin als der Überholte hat keiner zu drängeln.

Dies ist völlig richtig. Allerdings hast du wenn dir da einer von hinten her gerauscht kommt, selbst die Situation für das Überholmanöver falsch eingeschätzt? Oder seh ich da was falsch?

Gruß Ivo

Erschreckende Antworten bis jetzt, § 240 StGB etc.
Erst mal vorweg:

Mich wundern diese Merkwürdigen Statments, wie dann fahr nicht auf der linken Spur oder überlass das Abstandmessen den Grünen, oder ohne Zeugen bringt das nix.
Zu einem Abstand von 1 Meter bei 130 Km/h bleibt eigentlich nur ein Ratschlag:

Bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten.

So ziemlich alle anderen Antworten hier sind ein Indiz die deutlich gestiegene Intolleranz und Aggressivität im Strassenverkehr.
Diese gehört dort jedoch nicht hin. Ruhiges, besonnenes Verhalten ist anggesagt!!!

Nun zum Thema:

Tach zusammen,

hat man gegen Irre, die bei 130 km/h auf der Autobahn gerade
mal einen Meter Platz lassen irgendeine juristische Handhabe?
Kann ich die z.B. wegen versuchten Mordes (etwas überspitzt,
aber sinngemäß) drankriegen?

Also versuchter Mord ist etwas hochgegriffen. Wie unten schon richtig beschrieben muesste dazu auch ein Tötungsvorsatz vorliegen.
Allerdings könnte eine Nötigung gemäß § 240 StGB vorliegen, also eine Straftat, die ducrhaus den Führerschein kosten kann.

• dichtes Auffahren zur Erzwingung des Überholens, ebenso
„Schneiden“ eines anderen Fahrzeugführers beim
Fahrstreifenwechsel nach Überholvorgang (OLG Köln NVZ 1995,
405)

Diese könnte allerdings auch vorliegen, wenn der vorausfahrende hefig und grundlos bremst, also vorsicht.

• Kraftfahrer wird aus verkehrsfremden Gründen absichtlich durch
plötzliches Bremsen zum Anhalten gezwungen (BGH NZV 1995,
325)

Weiterhin liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 4 StVO Abstand vor. Dieser besagt:

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der
Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann,
wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohnezwingenden Grund stark bremsen.

Ausreichender Abstand bedeutet:

Der Sicherheitsabstand zum mit gleicher Geschw. Vorausfahrenden ist
deutlich größer als der in einer Sekunde zurückgelegte Weg (1,5
Sek.-Abstand); denn während der 2. vom Bremsen des 1. Kenntnis
nimmt, darauf reagiert und seine Bremsen zum Ansprechen bringt, darf
sein Fz. den Punkt nicht erreicht haben, an dem der 1. mit Bremsen
begonnen hat. Das entspricht etwa einem Abstand von der Größe der
halben Tachoanzeige in Metern (BGH in DAR 68, 50). Fährt der
Nachfolgende ein Fz. mit ungünstigeren Bremseigenschaften, so muß
er den Abstand entspr. größer wählen (Lkw mit Luftdruckbremse:
2-Sek.-Abst. ). Wer beim Vordermann zu geringen Abstand erkennt,
muß selbst einen entspr. größeren einhalten (OLG Hamm in DAR 69,
165; OLG Celle in VRS 75, 313).
Ein geringerer als der 0,8-Sek.-Abstand gefährdet konkret i. S. d. § 1
den Vorausfahrenden (OLG Karlsruhe in VRS 34, 395; a. M. ist
neuerdings OLG Frankfurt in VRS 68, 376), z. B. gilt das für 5 m
Abstand bei 100 km/h auf der BAB (BGH in DAR 69, 164). Diese
Rechtsprechung wird der durch das tägl. Unfallgeschehen erwiesenen
Gefährlichkeit solchen Verhaltens gerecht. Das dichte Auffahren desഊÜberholwilligen zur Verkürzung des Überholweges verstößt gegen § 4 StVO.

Verstöße dieser Art werden mit erheblichen Bußgeldern und Führerscheinentzug geahndet.

Ich habe in letzter Zeit immer eine Digicam im Auto, mit der
ich diese Irren samt Mummernschild festhalte.

Auf die Art des Fotografierens möchte ich hier nicht weiter eingehen, aber eine Gefährdung anderer VT muss dabei natürlch ausgeschlossen sein.
Günstig sind beweiskräftige Fotos, auf denen der Nachfahrende selbst und der Abstand zu erkennen ist, Bsp. dadurch dass auf einem Bild sein Nummernschild schon nicht mehr zu sehen ist, da er so dicht aufgefahren ist.

Ich habe mir
schon überlegt eine Website wie z.B. „www.versuchter-mord.de
anzulegen, auf der ich meine Fotos dann veröffentliche. Oder
kann man bei sowas dann mich wegen Rufschädigung oder was weiß
ich drankriegen?

Hier kommen aus dem StGB u.U. Tatbestände wie Beleidigung und Verleumdung in Betracht.
Weiterhin verstösst die Veröffentlichung von Fotos auf denen Personen abgebildet sind die nicht zum öffentlichen Leben gehören o. im Zusammenhang mit einem öffentlichen Ereignis aufgenommen wurden (z.B. Teilnehmer einer Demonstration o.ä.) gegen das Kunst - und Urheberrechtsgesetz.

Da hier oft die Fahrtgeschwindigkeit, des Verfassers des Ursprungstextes als zu niedrig angenommen wurde möchte ich für den Fall, das dieser absichtlich auf dem linken Fahrstreifen fährt um den Verkehr zu behindern noch kurz auf diesen Bereich eingehen:

Auch zu langsames fahren um andere am Überholen zu hindern kann nach gerichtlichen Entscheidungen eine Nötigung darstellen.
Weiterhin Ordnugswidrigkeiten nach der StVO:

§ 3 Geschwindigkeit
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam
fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Rechtsfahrgebot:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei
Fahrbahnen die rechte.

i.V.m

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung
dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf
Autobahnen (Zeichen 330) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren
markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den
Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes
1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren
werden.

§ 1 Grundregeln

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein
Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

SO MEHR FÄLLT MIR IM MOMENT NICHT EIN AUSSER :

§ 1 I StVO den sich alle noch mal reinziehen sollten !!!

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksicht.

Gute Fahrt,

M.

von wegen gemütlich…
Hallo Ivo!

Ach ja. Dann kommt noch hinzu, daß du während du da so
„gemütlich“ ohne Grund auf der linken Seite rumschwirrst auch
noch wegen Nötigung im Strassenverkehr was abbekommen
könntest.
Die linke Spur ist zum überholen da!

130 km/h ist ja wohl nicht „gemütlich“… immerhin ist es Richtgeschwindigkeit, und sobald Du schneller als 130 fährst kriegst Du mit Deiner Versicherung Kummer wenn’s mal zu nem Unfall kommt (so Du ihn denn überlebst ;o) – auch wenn Du gar nicht „Schuld“ bist.

Und vergiss das mit der „Nötigung im Straßenverkehr“ gleich wieder… Richtgeschwindigkeit ist Richtgeschwindigkeit, und bei 130 km/h überholt man schon so einige… vor allem LKWs *gg*

Ich fahr auch mal gern schneller, aber wer mit 130 km/h überholt ist für ich noch lange kein Trödler. Das sage ich umso mehr seit ein Freund vor mir vor kurzem bei 200 km/h einen Unfall hatte und jetzt nicht mehr unter uns weilt.

Viele Grüße,

Dennis =o)

Graue Theorie?
Hi Mike,

vielen Dank für die viele Mühe die Du Dir gemacht hast. Ist es aber nicht auch so dass der Drängler äusserst schlecht belangt werden kann wenn er behauptet, an diesem Tag nicht gefahren zu sein?

Hintergrund meiner Frage ist eine Anzeige meinerseits bei der genau das passiert ist. Wir konnten nur beweisen dass er gefahren war weil wir ihn zu dritt bei einer „Fotogegenüberstellung“ identifizieren konnten.

Bye
Rolf

Erst mal vorweg:

Mich wundern diese Merkwürdigen Statments

Hallo!!
Ja es ist schon merkwürdig das es in Deutschland so viele Führerscheinbesitzer gibt, aber ein Großteil davon noch nicht einmal die Grundregeln beherrscht:
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“
Schade eigentlich
Gruß elmore

Hi Mike,

vielen Dank für die viele Mühe die Du Dir gemacht hast. Ist es
aber nicht auch so dass der Drängler äusserst schlecht belangt
werden kann wenn er behauptet, an diesem Tag nicht gefahren zu
sein?

Natürlich kann das ein beweiserschwerender Umstand sein. Aber selbst wenn dem Drängler weder die Nötigung noch die Owi nachgewiesen werden kann, kann ihm die Strassenverkehrsbehörde ein Fahrtenbuch auferlegen, was unannehmlichkeiten bereitet und beim nächsten mal Beweis für die Täterschaft wäre.
Weiterhin lässt sich bei späteren evtl. Strafverfahren feststellen, dass gegen die Person bereits einmal ermittelt wurde, was bei Gericht zwar kein Beweis ist, den Angeklagten jedoch im nächsten Fall nicht gerade glaubwürdig erscheinen lässt.

Hintergrund meiner Frage ist eine Anzeige meinerseits bei der
genau das passiert ist. Wir konnten nur beweisen dass er
gefahren war weil wir ihn zu dritt bei einer
„Fotogegenüberstellung“ identifizieren konnten.

Was heisst jetzt Fotogegenüberstellung

a) der Beschuldigte wurde mit einem Deiner Fotos verglichen

b) Euch wurden verschiedene Lichtbilder vorgelegt unter denen sich das des Beschuldigten befand

?

zu a)

Natürlich würde man die Bilder vergleichen, jeder Beweis wird verwendet

zu b)

ebenfalls ein völlig normales Beweiserhebungsverfahren, die sog. Lichtbildvorlage, wird eigentlich in jedem Strafverfahren gemacht in dem sich die Beteiligten nicht persönlich kennen - auch möglich ist die Gegenüberstellung.

Wir konnten nur —(NUR ???)— beweisen dass er
gefahren war weil wir ihn zu dritt bei einer
„Fotogegenüberstellung“ identifizieren konnten.

Woher weisst Du das nicht die Aussage eines Zeugen genügt hätte - natürlich nimmt man jeden Zeugen den man bekommen kann um die Sache vor Gericht völlig wasserdicht zu machen.

Und natürlich ist im Strafverfahren nichts sicher. Es gilt letztlich im Zweifel für den Angeklagten, auch wenn das manchmal ungerecht erscheint o. sogar ist. Das Recht ist leider nicht unbedinngt gleichzeitig Gerechtigkeit - ist auch schwer möglich da König Salomon schon lange tot ist - auch wenns einen manchmal sehr nervt.

M.

nochmal ich…
Hallo Ihrs,

also ich merke schon, ich bin nicht der Einzige, dem die Typen gehörig auf den Wecker fallen…

Habt Dank für Eure Tips.

Zum Thema Knipsen: natürlich schieße ich nicht bei 130 km/h gemütlich Fotos… Meine Kamera liegt auf der Heckablage. Kommt der Audi, wird einmal kurz mit der Fernsteuerung nach hinten geschnippt und das war’s schon. Habe schon eine ganze Reihe netter Fotos…

Gruß

Holger

PS: Habt Ihr kürzlich das von dem 450 PS Serien-Audi im Fernsehen gesehen? Irgendwie wurde mir bereits beim Anblick dieser Karre und bei der Vorstellung wo sie wohl „eingesetzt“ wird schon ganz anders…

Ach ja: falls hier der Eindruck enstanden sein sollte, dass ich langsam aber sicher zum Audi(fahrer)-Hasser werde - STIMMT!!! :wink:)