Draf ich als Feuerwehrmann weise LEDs als Signalan

Guten Tag,
auf dem Weg zum Gerätehaus darf ich keine gelb oder balulichter benutzen.
Wie sieht es aus, wenn ich an der Windschutzscheibe weiße blinkende LEDs zur kenntlichmachung anbringe?
Ist das auch verboten oder sind diese erlaubt, weil sie weiß sind?
LG
Uwe

Werden wohl verboten sein.
Alles was den Gegenverkehr ablenkt oder blendet usw. Außerdem brauchen die LEDs (Tagfahrlicht?) dann ne E-Nummer.
Ich denke das wirst du wohl keine Chance haben.

Moin auch!
Die Frage ist eigentlich: Was willst Du mit irgendwelchen Leuchten zur Kenntlichmachung? Du hast auf dem Weg zur Wache ohnehin keine Sonderrechte, sondern musst dich an die Verkehrsregeln halten.
Gruß
Andreas

Hallo,

das sehe ich auch so. Und selbst wenn ein Vordermann die Dinger beachtet, so wird er Dich eher noch mehr behindern (weil er auf die Dinger achtet anstatt normal weiter zu fahren), als Dich vorbei lassen.

Beste Grüße
Guido

Moin auch!
Die Frage ist eigentlich: Was willst Du mit irgendwelchen
Leuchten zur Kenntlichmachung? Du hast auf dem Weg zur Wache
ohnehin keine Sonderrechte, sondern musst dich an die
Verkehrsregeln halten.

Hallo,

ganz genau!
Das mit den LED ist völliger Blödsinn!

Bei uns hat vor kurzem erst so ein Schlaumeier gemeint,er könnte mit dem Schild „Feuerwehr im Einsatz“ rasen wie er will.Erstens war kein Einsatz,und zweitens wurde er dann von der Polizei aufgehalten.

Wie gesagt,halte dich an die Verkehrsregeln!

Gruß,Jak (der auch bei der Feuerwehr ist)

1 „Gefällt mir“

Moin auch!
Die Frage ist eigentlich: Was willst Du mit irgendwelchen
Leuchten zur Kenntlichmachung? Du hast auf dem Weg zur Wache
ohnehin keine Sonderrechte, sondern musst dich an die
Verkehrsregeln halten.

Das ist so m.E. nicht richtig.

Als Angehöriger einer FF hat er Sonderrechte, sofern diese zu Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich sind.
Nur hat er kein Wegerecht. Und jedweder Versuch, andere Verkehrsteilnehmer auf seine Sonderrechte mittels irgendwlecher Lämpchen hinzuweisen, ist unzulässig.

Somit bleibt bei einer Alarmierung zuerst die Überlegung:
Wie lautete das Einsatzstichwort, ist es wirklich dringend erforderlich, dass gerade ICH jetzt mit meinem Privat PKW so schnell wie möglich zum Gerätehaus komme? Dies wird man in der Regel mit NEIN beantworten müssen.
Und sollte man doch z.B. der einzige im Dorf mit nem passenden LKW Führerschein sein (weil Onkel Willi in Urlaub ist, Bruder Klaus mit Blinddarmentzündung im Krankenhaus liegt und Nachbar Meier beim Kegelabend schon jenseits der 1,5 Promille ist), wenn auf einmal auf dem Display des Melders was von „Feuer-Menschenrettung“ steht, dann sollte man sich sehr gut überlegen, in wie weit man seine Sonderrechte in Anspruch nimmt, ohne selber zu einer Gefahr zu werden.

Ich würde mir als Opfer wünschen, dass ein FF Mitglied nicht nachts vor der einzigen Dorfampel auf menschenleeren Straßen stur die 60s ROT abwartet, um dann mit 30km/h am leeren Kindergarten vorbei zum Gerätehaus zu schleichen.

Zur eigentlichen Frage:
Jegliche Beleuchtungseinrichtungen an KFZ müssen zugelassen sein und dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden.

Moin!

Als Angehöriger einer FF hat er Sonderrechte, sofern diese zu
Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich sind.

Das steht, hab ich mal gesucht, nicht in der StVo drin. Da hab ich mal bei unserem Stadtbrandmeister nachgehakt: Der sagt, das man natürlich so schnell wie möglich zur Wache kommen soll. Allerdings muss man sich an die Vorschriften halten. Sollte man allerdings geblitzt werden, kann man mit entsprechender Bestätigung vom Einsatzleiter die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung beim Bußgeldbescheid angeben. Fast immer wird dann das Verfahren eingestellt. baut man allerdings einen Unfall, wird man komplett haftbar gemacht.

Gruß Andreas