Ich habe von einer Schlosserei ein Vordach mit verzinkter Stahlunterkonstruktion und einer Glasscheibe aus Drahtglas montieren lassen.
Im Angebot wurde über die Behandlung der Schnittkanten nichts festgelegt.
Nach Fertigstellung der Anlage stellte ich fest, dass die Drähte noch ca. 5 mm aus der Glaskanten stehen, und die Kanten demzufolge völlig ungeschliffen sind. Verletzungsgefahren beim Reinigen der Scheibe sowie Rosten der Drähte sind m.E.nicht auszuschließen.
Bevor ich mit dem Handwerker spreche, möchte ich mich hier schlau machen, ob diese Ausführung den Regeln der Baukunst widersprechen, oder ob durch das Nichterwähnen der Schnittkanten im Angebot,ich diesen Mangel erdulden muß?