ich bin Eigentümer einer Wohnung eines 6-Fam.-Hauses.
Das Gebäude wurde 1987 erbaut und befindet sich in leichter Hanglage, Wasserschutzgebiet.
Laut Hausverwalter besitzt es keine Drainage, was bei Erbauung auch nicht vorgeschrieben gewesen sei.
Die Kellerräume sind bis heute trocken, allerdings begleitet uns immer ein mulmiges Gefühl, daß vielleicht dochmal der Beton nicht mehr standhält. Der Boden des umliegenden Gartens ist generell sehr satt und bei Starkregen an manchen Stellen fast nicht begehbar.
Sind die Sorgen begründet bzw. wann sind Drainigen auf jeden fall sinnvoll oder gar vorgeschrieben?
Wir sind alle keine Fachleute, deshalb freue ich mich auf eine Stellungnahme
Armin
Hallo erstmal es gibt keine vorschrift für eine Drainage! Wir haben früher immer eine Drainage verlegt weil es sicherer ist und es ja auch keine große Geld sache ist! Das Haus ist ringsherum ja noch nicht befüllt also einfach die Drainage zu verlegen. Heute ist das mit viel aufwand verbunden, da man das Haus Rundherum freilegen muß, um die Drainage an den Kanal anzuschließen. Aber machbar ist alles ist nur eine Kosten frage. Sinnvoll wäre sie auf jedenfall! aber so lange der Keller trocken ist, würde ich mir keine gedanken machen! Es wird nicht vorkommen das der Keller heute auf morgen voll Wasser steht! Wenn der Keller mal feuchte stellen bekommt, auch an mittel Wänden würde ich mir Gedanken darüber machen jetzt noch nicht.
Ich hoffe ich habe Ihnen geholfen und einwenig die Angst vor nassen Wänden bis bald wenn Sie noch hilfe benötigen melden Sie sich ruhig wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Siggi aus Andernach