Drainage oder nicht ?

Liebe Häuslebauer,

ich habe folgendes Problem:

ich habe meinen Altbau ( Baujahr 1920 ) seitlich rundherum ausgegraben bis zum Fundament, um diesen
seitlich zu dämmen und zu isolieren gegen seitl. Feuchtigkeit. Dies klappte bisher gut.

Aufbau von außen  nach innen :

  • Erdreich ( Lehmboden )
  • Pertimeterdämmung 8 cm
  • Bitumendickschicht 4mm mit Vliesverstärkung
  • Zementputz 10 mm
  • Kalksandstein ca. 50 cm

Soweit so gut.
Laut Lastfall müsste ich jetzt noch ein Drainagerohr davorsetzen (wegen dem Lehmboden ), was ich auch gerne tun würde.

Nur … dann komme ich mit dem Drainrohr auf der Höhe von dem Hauptrohr von der Strasse und würde mir bei Starkregen und ungünstigen Bedingungen das Abwasser der ganzen Strasse zuführen.

Was also machen ?

Möglichkeit 1 : Nach der Dämmung die Lücke einfach wieder mit dem Lehmboden zuschütten, weil ja die Feuchtigkeit nur im Lehm ist und jetzt zur Hauswand eine deutliche Trennung besteht.
Drainrohr einfach weglassen

Möglichkeit 2: unten mit Lehmboden verfüllen und das Drainrohr einfach über dem Fundament etwas höher legen, so daß weiterhin ein deutliches Gefälle zur Strasse hin geht. Oberhalb des Drainrohrs mit Kies auffüllen.
Was meint Ihr ?

Guten Tag Andre,
eine Drainage ist unerlässlich und darf nicht fehlen. Natürlich muss das Wasser in der Drainage auch irgendwohin ablaufen können.
Wichtig ist, dass man auf jeden Fall die Baugrube in einer Breite von ca. 50 cm mit Kies bis zum Gelände verfüllt. Die restliche Breite kann mit Lehmboden aufgefüllt werden. Damit das zuverlässig klappt nimmt man Ziehbleche zur Hilfe und verfüllt so immer abschnittsweise.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Die Ausgangsfrage Drainage oder nicht beantwortet sich von selbst. Die gute alte DIN 4095 beschreibt umfassend, was zu beachten ist. Der Vorschlag von Herrn Dipl.-Ing.Kahlki ist deshalb richtig und es wäre höchstens zu ergänzen, dass das Drainrohr DN100 an höchster Stelle mind. 20 cm unter Geländeoberkante in der Filterschicht aus Kies liegt und irgendwo in die nächste Kanalisation geleitet werden sollte. Die Abführung in die Regenwasserkanalisation muss rückstaufrei über einen Übergabeschacht mit automatisch arbeitender Hebeanlage erfolgen. Man will ja nicht das Wasser zum Nachbarn wegleiten und ihm die gleichen Probleme bereiten. Das Drainrohr ist unbedingt mit einem Filtervlies gegen Einschwemmen von Partikeln zu schützen. Da Lehm eine stabile Sperre darstellt kann er das Stauwasser kaum ableiten. 
Ich empfehle grundsätzlich keine Perimeterdämmung, sondern ein Aufgraben, Reinigen der Wand und Abtrocknung des Mauerwerks über mehrere Tage. Danach erfolgt ein Abdichten mit mineralischer Dichtschlämme nach DIN 18195-2 oder wasserundurchlässigem Sperrputz (der vorher eine Haftbrücke aus zementösem Vorspritz braucht). In Kombination mit innenseitiger Dämmung (zB Kaliumsilikatplatten) mag die Lösung teurer sein, sie ist in jedem Fall sicherer und vermeidet Schimelbildung auf den Kellerwänden. Wenn man von außen absperrt kann die Feuchte nur noch nach innen austreten oder kapillar aufsteigen.

Hallo,

zum Anschluss an den Kanal: Grundwasser darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Für den Fall, dass die Dränage eines Gebäudes an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden soll, ist vor Baubeginn mit der Wasserbehörde bzw. dem Kanalnetzbetreiber die Zulässigkeit der Einleitung abzustimmen.
Die Dränageleitung ist in diesem Fall in einen besteigbaren Schacht mit mindestens 0,5 m tiefem Sandfang außerhalb des Gebäudes einzuführen und rückstaufrei an die Entwässerungsanlage anzuschließen.

MFG Alexander Kreis

Hallo,

ich habe da noch eine Frage: Wenn ich die Maßnahmen von außen durchführe wie von Ihnen vorgeschlagen, kann doch die Feuchtigkeit auch nur nach innen ausweichen oder sehe ich da was falsch ?

ist das öffentliche Abwassernetz Trenn- oder Mischsystem?
wo liegt die Rückstauebene (nennt das Tiefbauamt)?
auf welcher Höhe befindet sich der tiefste Abwasseranschluß?

eigentlich ist es ganz einfach und logisch.
natürlich darf Drainagewasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, denn Sickerwasser ist kein Grundwasser. Unterhalb des Grundwasserspiegels ist eine Drainage sowieso vollkommener Unsinn und deshalb natürlich nicht zulässig.
üblicherweise löst man das Problem dadurch, daß man in den Hausanschlußschacht einen Bodenablauf mit Rückstaudoppelverschluß einbaut, und die Drainage offen in den Schacht einlaufen läßt, das ist sicher und die Funktion der Drainage kann jederzeit geprüft werden.
An den Hausecken die Spülanschlüsse nicht vergessen, denn normalerweise muß eine Drainage regelmäßig gespült werden, auch das kann dann im Hausanschlußschacht kontrolliert werden.
Wenn ein Anschluß mit natürlichem Gefälle zum Hauptsammler nicht möglich ist, dann muß gehoben bzw. gepumpt werden. Fertigteilschacht mit Pumpe (nicht Schmutzwasser) und vorgeschaltetem Sandfang. Ich würde auch einen Zapfhahn dort anordnen, denn wenn über längere Zeit kein Drainagewasser anfällt, muß die Pumpe auch mal ohne Drainagewasser betrieben werden, sonst funktioniert sie im Ernstfall nicht.
Grüße
Pit