Wenn wir an einem alten Haus aufgrund eines feuchten Kellers eine Drainage um das Hausherum legen wollen/müssen, ist dies genehmigungspflichtig in Niedersachsen?
Es dient ja der Erhaltung des Gebäudes…stellen sich die Behörden in Hannover da dann quer?
Hat jemand Erfahrungen gemacht?
Der Herr von den Stadtwerken erzählte mir, dass man in unserem Fall vermutlich einen Drainageschacht legen muss, der an den Übergabeschacht angeschlosen wird.
Was kostet so etwas dann ca. bei einer länge um das Haus herum von ca. 60 m?
Hallo Namensloser…
also ich weiß nur, das alles was nur knapp über dem Boden / Erdreich heraus schaut ist Genehmigungspflichtig.
Wenn es an das öffentliche Netz angeschlossen wird kann es Geld kosten.
Anderseits stellt dies eine Verbesserung dar. Erhöht also den Einheitswert, somit die Steuerlast.
Deine Entscheidung … ???
Gruß Werner
das Verlegen der Drainage selbst ist weniger das Problem als die Frage der Einleitung des so abgepumpten Wassers in die Abwasserleitung/das Oberflächenwasser (je nachdem wie das Grundstück erschlossen ist). Da würde ich auf jeden Fall vorher Kontakt zum Bauamt der Gemeinde aufnehmen.
Bei uns ist es z.B. so, dass Bestandsschutz für alte Gebäude existiert, die schon eine Drainage haben, und diese dann z.B. bei einem Anbau auch erweitern dürfen (weil so ein Ding ja nur insgesamt funktionieren kann), Neubauten allerdings mit Wanne und Versickerung arbeiten müssen. Wie es mit Altbauten aussieht, die bislang noch keine Drainage haben, weiß ich jetzt nicht. Wir hatten damals das Glück, dass unser Altbau schon eine Drainage hatte, und wir daher dann auch den Anbau so bauen konnten.