Drastische Beitragserhöhung Kindergarten

Hallo, unser katholischer Kindergarten plant ab September eine Beitragserhöhung. Je nach Buchungszeit zwischen 9 - 43Euro, das sind 10 - 50% mehr pro Kind. In unseren Fall wären das bei 6-7Stunden Buchungszeit, 2 Kinder, statt 177Euro ab September dann 220Euro. Für unsere Gegend bzw. im Vergleich zu anderen Kindergärten ist das viel zu hoch.
Meine Kinder möchte ich nur ungern aus ihren vertrauten Kindergarten rausreißen. Abgesehen davon bekommt man woanders auf die schnelle auch keinen Platz. Eine Unterschriftensammlung aller Eltern des Kindergartens ergab leider keinen Erfolg.
Darf ein Kindergarten grenzenlos seine Beiträge erhöhen? Oder gibt es auch dazu ein Gesetz bzw. eine Obergrenze?

Vielen Dank!

Als jemand, der monatlich deutlich mehr als 220€ bezahlt, kann ich nur sagen, dass es keine solche Obergrenze gibt.

Nicht grenzenlos, aber eine feste Höhe gibt es nicht (und kann es auch gar nicht).
Die Erhöhung ist den Eltern sicherlich ausführlich begründet worden. Gerade bei einem konfessionellen Träger.
Und mal ehrlich von 177 € auf 220 € und das für 2 Kinder, das ist Euch(Dir) schon unzumutbar viel ?

Ich lese gerade (ist wirklich Zufall) einen Zeitungsbericht über eine Klage vor einem Sozialgericht, weil Eltern die Zahlung von fast 1.300 € für die Unterbringung von 3 Kindern in einer Kita incl. Verpflegung als ungerecht und viel zu hoch empfanden.
Klage wurde während der Verhandlung wegen absehbarer Erfolglosigkeit zurückgezogen.

Schreibst doch an den Bischof :blush:

MfG
duck313

Wir bezahlen ab Herbst knapp 630 Euro im Monat. Allerdings ist da die Gemeinde Träger und nicht die Kirche.

Vielen Dank für die Antworten. Natürlich ist mir bewusst dass hier die Kinderbetreuung
im Vergleich zu anderen Gegenden noch rel. günstig ist. Aber hier geht es nicht um den Betrag, sondern um die Erhöhung von bis zu 50%…

Hallo,

wenn die Erhöhung anteilig so hoch ausfällt, hat die Kirche sicherlich die letzten Jahre draufgezahlt. Auch kirchliche Kindergärten sollten Kostendeckend arbeiten und dem Personal einen anständigen Lohn zahlen.
Sollten die Gebühren nicht zu zahlen sein, wird es sicherlich eine Sozialklausel für Härtefälle geben.
Und eine Regelung, ähnlich wie bei Mietsteigerungen gibt es nicht.

Grüße
miamei