Ist es einem Vermieter erlaubt, die Miete beim Zustandekommen eines neuen Mietvertrages mit einem
neuen Mieter beliebig hoch festzusetzen, oder gibt
es über Verträge hinweg gewisse Grenzen was die Erhöhung betrifft?
Hallo,
hier trifft Angebot und Nachfrage aufeinander, allerdings kann hierbei ein sittenwidriges Rechtsgeschäft (Wucher) eintreten, wenn zum Beispiel § 138 BGB zutrifft und eine Miete verlangt wird, die über 30 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Viele Grüße, Theo
Da es sich hier um einen Neuvertrag handelt und von keiner Seite ein Zwang besteht diese Wohnung zu mieten, ist die Sache mit der Sittenwiedrigkeit wohl sehr weit her geholt!
Da es sich hier um einen Neuvertrag handelt und von keiner
Seite ein Zwang besteht diese Wohnung zu mieten, ist die Sache
mit der Sittenwiedrigkeit wohl sehr weit her geholt!
bist Du sicher, dass es nicht sittenwidrig sein kann, von einem Menschen, der ohne Wohnung keine Arbeit kriegt, eine überteuerte Miete zu verlangen?
Gruß, Karin
PS: Andere Fälle von Ausnutzung der Notlage eines Menschen soll es auch noch geben.
Da es sich hier um einen Neuvertrag handelt und von keiner
Seite ein Zwang besteht diese Wohnung zu mieten, ist die Sache
mit der Sittenwiedrigkeit wohl sehr weit her geholt!
Peter
Hallo,
das ist eine Frage des Einzelfalls und nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen (es reicht grundsätzlich schon, dass der Vermieter eine beengte Marktsituation z.B. in Großstädten ausnutzt).
Nicht umsonst ist Mietwucher sogar strafbar, § 291 StGB.
bist Du sicher, dass es nicht sittenwidrig sein kann, von
einem Menschen, der ohne Wohnung keine Arbeit kriegt, eine
überteuerte Miete zu verlangen?
wo steht denn, dass der neue Mieter keine Arbeit hat? Außerdem
ist doch nicht bekannt, wie hoch die ursprüngliche und nun die
jetzige sein soll.
Hallo Irene,
Peter hat ziemlich eindeutig die allgemeine Möglichkeit der Sittenwidrigkeit für Mietverträge ausgeschlossen. Ich habe ein Beispiel genannt, in dem das durchaus möglich sein könnte.
Und außerdem dachte ich, wir diskutieren hier allgemeine Fälle und nicht konkrete Beratungen.
was hat das denn damit zu tun, ob der mieter arbeit bekommt?
die frage ist doch eindeutig, kann der mieter bei seiner wohnung den preis verlangen, den er sich vorstellt. und ja das kann er (ausnahme die 30%) den der mieter kann ja auch eine andere wohnung mieten…
fraglich wäre es vielleicht noch bei einer monopolstellung des vermieters oder bei einem zwang, das er da wohnen muss…
gruss