Wie willst Du denn ein Gerät mit 16 A Anschluß so
überlasten,daß sein Zuleitungskabel „abbrennt“ ?
Dazu muß das Gerät selbst einen „Geräteschutz“ aufweisen in
Form von „Geräteschutzsicherungen“ oder ähnliches (Thermischer
Überlastschutz).
Leider muss das nicht der Fall sein.
Es gibt auch genügend Hersteller, die in ihren Geräten keinen weiteren Schutz vorsehen, sondern sich nur auf die Vorsicherung der Steckdose verlassen.
Eine Gefahr für die Elektroinstallation besteht doch
nicht,wenn das 16 A Gerät durch Fehlbenutzung und Überlast
einen Strom von 20 oder 25 A ziehen sollte.
Wohl aber für den Stecker, das Anschlusskabel, die internen Verkabelungen der Maschine.
Umgekehrt bedeutet es m.E. aber nicht,Adapter ohne diese
eigenen Sicherungen wären verboten oder unsicher.
Liebe Kollegen vom Fach :
Liege ich hier grundlegend falsch ?
Ich denke, dass du hier falsch liegst.
Ein Kabel oder Adapter oder was auch immer darf sich nicht darauf verlassen, dass irgendein hinten angeschlossenes Gerät den Schutz übernimmt.
Nur die fest angeschlossene Leitung zu einem Gerät darf das.
So ist zum Beispiel die 0,75mm² Zuleitung an einem Toaster in Ordnung, da geht man davon aus, dass eine Überlastung nicht möglich ist, ein Kurzschluss aber von der vorgeschalteten 16A Sicherung übernommen wird.
Aber ein 32A auf 16A Adapter?
Na, dann nehme ich doch meine 16A Verlängerung (Baumarkt, 50m 5x1,5mm²). Stecke dahinter meinen (voll zulässigen!) 16A auf 32A Adapter ein und betreibe daran meinen 32A Plasmaschneider.
Alles schon gesehen!
Und schon glüht die Leitung.
Deswegen werden 32A auf 16A Adapter seitens der BG-Kontrolleure nicht groß diskutiert oder kommentiert, sondern sofort mittels Seitenschneider durchtrennt.