Hier.
'Ok 
Wir haben eine Zuleitung PVC-Insatllationsleitung NYM nach VDE 0250 Teil 205 Schutzklasse II für Verlegung auf, in und unter Putz in trockenen und feuchten Räumen.
Da wir hier nach VDE 0100 Teil 737 keine nassraum haben da in den Raum nur an einer bestimtmen Stelle eine hohe Feuchtigkeit auftritt, der übrige Raum aber infolge regelmässiger Lüftung (Was bei einen Raum mit Wäschetrocknern anzuhenmen ist) trocken ist, so braucht nicht der gesammte Raum als feuchter Raum gelten.
Wir brauchen hier kein IPX4, IPX1 sollte aber bei Kabelverteilern und Gerätedosen bevorzugt werden.
Eine UV die wie hier aber benötiogen um die Leitung auf die einzelnen Phasen aufzuteilen muss hier aber auch Staub und eventuellen Spritz bzw. Tropfwsser IPX04 aufweisen. Diese nur von unten einfahren, bevorzugt Schreibmuffen zu verwenden.
Ein FI ist hier nicht vorgeschrieben, falls im selben Raum kein Waschplatz, Dusche, WD, Badewanne etc vorhanden ist.
Frü das Arbeiten an den elektrischen Betriebsmitteln und im elektrischen Anlagen und das Bedeinen von elektischer Anlagen und Betriebsmittel nennt die VDE 0105 Teil 1 den Oberbregriff „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Für den Betrieb vonn elektrischen Anlegen sind die VDE 0105 mit ihren verscheidenen Teilen ind die Unvallverhütungsvorschrift BGV A2 bzw. GUV-V A2 (frühere Bezeichnung: Unvallverhütungsvorschrift VGB 4 bzw. GUV 2.10) zu beachten.
Nun wurde VDE 0105 Teil 1 vom Luli 1083 mit den Titel " Betrieb von Starkstromanlagen" durch VDE 0105 Teil 1:1997-10 " Betrieb von elektrischen Anlagen " ; Deutsche Fassung der EN 50110-1:1996 und VDE 0100 Teil 2:1997-10 " Betrieb von elektrischen Anlagen(nationale Anhänge)" abgelöst. In diesen Teil 2 wird auf die jeweiligen nationalen Vorschriften, z.B. die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, und weitere Normen der jeweiligen euopäischen Länder verweisen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde die VDE 0100 Teil 100:1997-10 2 Betrieb von elektrischen anlagen" herausgegeben. Dieser Teil 100 enthält die speziellen deutschen Anforderungen für den Betrieb elektrischer Anlagen und is praktisch die Nachfolgebestimmung der VDE 0105 Teil 1:19983-07 und somit die masgebliche Bestimmung für den Praktiker
Ok, das ist ein Gesetz. gerade wegen der UVV BGV A2.
Elektrische anlagen und Betriebsmittel dürfen nur voner Elektrofachkraft (Elektrohandwerk) oder unter LEitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden. Die Leketrofachkraft muss:
- eine einschlägige fachliche Ausbildung haben.
- die einschlägigen VDE-Bestummungen kennen,
- die Fähigkeit haben, die übertragene Arbeit zu beurteilen und Gefahren zu erkennen, sowie
- über spezeille Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Neben einer Fachausbildung, z.B. Elektromeister, Elektrogesellen, kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf einen bestimmten Arbeitsgebiet der Elektrotechnik die erforderlichen Kentnisse vermittln. Grundsätzlich sind alle
Arbeitskräfte, die mit Arbeiten an elektrischen Anlagen betraut sind, von Zeit zu Zeit in den für ihre Arbeit geltenden Sicherheitsbestimmungen und beufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) zu unterrichten.
Führeren mehrere Personen eine Arbeit aus, dann msus eine die Aufsicht übernemen.
Die aufsichtführende Person hat sich vor beginn der Arbeiten von dem Einhalten der Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Geggebenfalls muss sie die Mitarbeiter auf bsondere Gefahren hinweisen, wenn diese nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Für Arbeiten, die eine eigenverantwortliche Beurteilung und das Erkennen der möglichen Gefahren nicht erfordern, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen herangezogen werden. Diese müssen durch eine Elektrofachkraft über die möglichen Gefahren bei unsachgemässen Verhalten unterrichtet sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen, die bei der übertragenen Aufgaben von Bedeutung sind, infornmiert werden, Zudem ist in der Regel die elektrotschnisch unterwiesene Person durch die Elektrofachkraft bzw. der ihr übertragenen Arbeiten anzulernen. Sp belehrte und angelernte Personen dürfen dann Tätigkeiten wie das Bestätigen von Stellgliedern, das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile oder andere Reperaturen durchführen. Dazu gehören auch die Eneuerung eines Kabelveschlussesm, die Mängelbeseitigung an ortsveränderlichen Betriebsmitteln in dafür besionders eingerichtetetn Werkstätten und das Auswechseln von Sicherungseinsätzen in Verteilern ohne vollständigen Schutz gegen direktes Berühren.
Da von einer elektrotechnisch untrweisenene Person lediglich fachgerechtes Verhalten und Arbeiten im vorgegebenen Rahmen verlangt und erwartet werden kann, das sie NICHT !!! selbständig elektrische Anlagen errichten, ändern oder instand halten. Dies darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geschehen.
ELEKTROTECHNISCHE LAIEN dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer Elektrofachkraft in der Nähe unter spannung stehender Teile arbeiten. In einer Arbeitsgruppe, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht, dürfen sie auch beim Errichten, Ändern und Instandhalten elektrischer anlagen und Betriebsmittel mitwirken. Sonst dürfen sie nur elektrische BEtreibsmittel die einen vollständigen Berührungsschutz aufweisen, bestimmungesgemäss verwenden.
BEISPIELE für Arbeiten, die von Laien ausgeführt werden dürfen
-sind das Freigraben von Kabeln swcks Schadensbehebeung
-Die Kontrolle von Holzmasten
-Das Auswechseln von Lampen unter 200W bei Nennspannung bis 250V und
- Sicherheitseinsätzen des D- oder D-0 Systems bei vollständigen Schutz gegen direktes berühren.
So, jetzt seit`s ihr dran.
(Wer rechtschreib oder grammatik Fehler findet, darf sie behalten)