Hallo,
ich habe drei Fragen, vielleicht kann mir ja jemand diese
beantworten. Grundlage soll deutsches Recht sein.
Frage 1:
Wenn jemand beabsichtigt eine bestimmte Person zu ermorden,
tötet aus Versehen aber eine andere Person, stellt diese
Tötung dann juristisch auch einen Mord dar oder ist das dann
Totschlag?
Du meinst A will B töten zielt im Dunkeln jedoch ausversehen auf C und tötet diesen (+irgendein Mordmerkmal)?
Hier läge ein sogenannter error in persona vel objecto vor, welcher unbeachtlich ist. D.H. Wenn der Täter einen Menschen - auch unter verwirklichung eines Mordmerkmals - töten wollte, ist es egal ob er letztlich den bestimmten oder einen anderen Menschen getötet hat. Er wollte einen Menschen töten/Ein Mensch ist tot.
Frage 2:
Meines Wisses ist es verboten öffentliche Zustimmung zu einer
Gewalttat an einem Menschen zu bekunden. Also Person A
ermordert Person B und Person C lässt sich öffentlich darüber
aus, dass er diesen Mord gutheisst. Wenn dem so ist, dass das
strafbar ist, auf welcher Grundlage denn? Fällt das nicht auch
unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung…?
§ 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
-
belohnt oder
-
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frage 3:
Ist es verboten und/oder strafbar T-Shirts mit folgenden
Aufdrucken zu tragen…?
- Suizidbomber
- Selbstmordattentäter
- Rucksackbomber
M.E. grundsätzlich nein. Aber z.B. bei einer Trauerveranstaltung für Anschlagsopfer o.ä., könnte
§ 118 OWiG
[Belästigung der Allgemeinheit]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
in Betracht kommen… Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee…
Gruss
ElC.