Drei Jahre Elternzeit bei Beamten?

Hallo,

ich bin gerade mal wieder über eine Gesetzesformulierung gestolpert, die mich etwas nachdenklich gemacht hat.

Ich möchte gerne drei Jahre Elternzeit nehmen und bei meinem Dienstherren beantragen. Gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 BEEG hat man ja auch Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten LJ des Kindes.
In § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG steht nun aber, dass man erklären muss, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

Warum denn innerhalb von zwei Jahren? Ich möchte doch drei Jahre nehmen. Kann mir das vielleicht jemand erklären?
(Ich weiß, dass es für jedes Bundesland wieder eine separate Landesverordnung gibt. Aber in der Fassung für mein Bundesland steht der gleiche Wortlaut wie im Bundesgesetz.)

Hallo,

man muss sich für mindestens 2 Jahre festlegen, kann sich aber auch bis zum 3. Lebensjahr gleich festlegen.

VG
EK

Hallo,

Man muss sich für die ersten 2 Jahre festlegen und kann das 3. Jahr z.B. erst nehmen wenn das Kind eingeschult wird. Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Angestellte) und da ist es genauso. Nur das was man für die ersten 2 Jahre festlegt ist bindend, d.h. wenn Du nur 1 Jahr beantragst musst Du das 2. Lebensjahr arbeiten gehen (und kannst aber das 3. wieder in Elternzeit).

Grüße und alles Gute
Jessica