Drei ? Kautionsrückzahlung Problem einmal anders!

Ein spannendes Rätsel :wink:

2 Hauptmieter.
Person A trägt die Kaution alleine und vom eigenen Bankkonto aus.
Person B ist nicht daran beteiligt.
Person B zieht aus.
Person A erhält für das selbe Mietobjekt einen neuen alleinigen Mietvertrag.
Person B informiert, ohne Absprache mit Person A, den Vermieter und einigt sich mit dem Vermieter, dass 50% der Kaution an Person B’s Bankkonto überwiesen werden.

Person A erfährt von dieser Einigung nur durch „Zufall“ im wahrsten Sinne.

Die Begeisterung könnt Ihr Euch sicherlich vorstellen. Vor allem weil Person A jetzt noch einmal 50% Einlagen (Kaution) erbringen soll. Person A soll also insg. 150% Kaution zahlen (100% bei Einzug, zusätzlich 50% beim neuen Vertrag)

Kommt jdm. auf die Lösung :wink:

Ein schönes Wochenende Euch Allen

Ein rein privatrechtliches Problem A-B im Innenverhältnis. Der Vermieter hätte auch 100% der Kaution an B auszahlen dürfen.
Mit der Neuvermietung hat die Altvermietung nichts zu tun. Dass es sich zufällig um die gleichen Personen handelt ist unerheblich.

vnA

Hallo MomoEnde,

wie A und B sich die Kaution teilen und dies vereinbaren ist nicht Sache des Vermieters!

Allerdings hätte der Vermieter den Anspruch auf die halbe Kaution und deren Auszahlung mit einfachen Telefonat prüfen können, hierzu ist er aber nicht verpflichtet.

Du musst dir jetzt von B in einem zivilrechtlichen Verfahren dein Geld selber wiederholen.

Es gibt keine Verpflichtung des Vermieters zu prüfen oder zu entscheiden wer letztendlich wem was schuldet, es sei denn, es ist im Mietvertrag so geregelt, dass A und B zu gleichen Teilen die Kaution einzahlen, selbst dann kannst den Vermieter nicht verantwortlich machen wenn du die volle Kaution ausgelegt hast, das ist wieder eine Vereinbarung zwischen den Mietern.

Gruß

BHS-Huber

hallo.

Ein rein privatrechtliches Problem A-B im Innenverhältnis. Der
Vermieter hätte auch 100% der Kaution an B auszahlen dürfen.

warum? müssen bei einem gesamtschuldnerischen mietvertrag nicht beide mieter und der vermieter schriftlich ihr einverständnis erklären, B aus dem vertrag zu entlassen?
von einem solchen aufhebungsvertrag ist hier nicht die rede. es heißt nur, mieter B ist ausgezogen und hat vom vermieter die hälfte der kaution gefordert.
ohne eine wirksame vereinbarung aller parteien fehlt dem vermieter doch überhaupt eine grundlage zur rückzahlung der kaution.
oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen dampfer, und wenn ja, warum?

gruß

michael

Du bist schon auf dem richtigen Dampfer.
Ich bin bei meiner Antwort allerdings davon ausgegangen, dass kein Vermieter gleichzeitig zwei Mietverträge für das gleiche Objekt abschließt. Daher hatte ich angenommen, dass Vertrag 1 formgerecht beendet wurde.
Abgesehen davon darf ein Vermieter auch im laufenden Vertragsverhältnis einseitig auf 50% der ihm vertraglich zustehenden Sicherheit verzichten.
Das Problem, wenn es besteht, besteht daher mE im 2.Mietverhältnis.

vnA