Ein Mann betritt eine Bar, bestellt sich was zu trinken und fängt mit dem Wirt eine Unterhaltung an. Nach einer Weile erfährt er, daß der Wirt drei Kinder hat.
„Wie alt sind die Kinder?“, fragt er.
„Nun,“ antwortet der Wirt, „das Produkt ihrer Alter ist 72“
Der Mann denkt einen Moment nach und sagt: „Diese Information reicht mir noch nicht“
„Okay,“ fährt der Wirt fort, „wenn Sie rausgehen und sich die Hausnummer der Bar ansehen, sehen Sie die Summe der Alter“
Der Mann geht raus und erklärt, als er nach einer Weile wieder herein kommt: „Das reicht mir immer noch nicht.“
Der Wirt lächelt und sagt: „Mein jüngster liebt Erbeereis über alles“
wenn „Jüngster“ das klärende Detail ist,
muss also 2/6/6 die Lösung sein, oder?
Jawoll ja!
Die vorgegebene Lösung kommt mir da sogar umständlicher vor:
Zunächst finde man alle Alter herraus, die multipliziert 72 ergeben:
72 1 1
36 2 1
24 3 1
18 4 1
18 2 2
12 6 1
12 3 2
9 4 2
9 8 1
8 3 3
6 6 2
6 4 3
Wie der Mann sagt, ist das nicht genug Information.
Da er auch nach dem bilden der Summe (Hausnummer) noch mehr Infos verlangt, kann es sich nur um die Alter 8 3 3 und 6 6 2 handelt, die zusammen 14 ergeben.
Nach dem Tip, daß einen jüngstes Kind gibt, bleibt nur noch 6 6 2 übrig.
ab wann darf man denn Erdbeereis essen?
weil 1/8/9 erfüllt auch die produktvorgabe von 72. Aber mir ist auch unklar welche information im betrachten der hausnummer liegt. Kann mir das mal jemand erklären? Danke.
liebe grüße
olala
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Da er auch nach dem bilden der Summe
(Hausnummer) noch mehr Infos verlangt,
kann es sich nur um die Alter 8 3 3 und
6 6 2 handelt, die zusammen 14 ergeben.
Das ist ja eigentlich Quatsch. Weil auch bei einer anderen Summe als 14 hätte er es nicht herausgefunden…
nee nee mein lieber *gg*
…habe extra nachgeblättert, gemäss grundgesetz §3, verstärkt durch BGB §345 bis 347 forttropfend in verbindung mit der ab 2000 gültigen eu-schleckverordnng in europäischen eisgebieten gilt:
„…Niemand darf aufgrund …,…,seines Alters,…,… am freien und ungehinderten genuss von erdbeereis gehindert werden…“
*gg*
olala, der immer noch glaubt, dass da die hausnummer fehlt
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Da er auch nach dem bilden der Summe
(Hausnummer) noch mehr Infos verlangt,
kann es sich nur um die Alter 8 3 3 und
6 6 2 handelt, die zusammen 14 ergeben.
Das ist ja eigentlich Quatsch. Weil auch
bei einer anderen Summe als 14 hätte er
es nicht herausgefunden…
Nö, er kennt ja die Hausnummer, weil er nachschaut, stellt aber fest, daß ihm das noch nicht hilft.
„…Niemand darf aufgrund …,…,seines
Alters,…,… am freien und
ungehinderten genuss von erdbeereis
gehindert werden…“
Den letzten Satz musst du aber schon auch zitieren:
„Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ Und das einschlägige EeSuGG (Erdbeereis-Schleck und Genuss Gesetz) sagt ausdrücklich, dass „Alter“ im Sinne des GG Art. 3 erst ab zwei exisitert…
olala, der immer noch glaubt, dass da die
hausnummer fehlt
Ha, das Schild war weg! So war das, also doch nix mit Lösung!
*grübel*
du kennst dich im gesetzesdschungel super aus…
… ich bräuchte da mal eine gesetzlich hinbiegbare begriffsdefinition von ‚geschwindigkeit‘ im sinne dass der begriff ‚geschwindigkeit‘ im raketenzeitalter erst so ab 100 km/h anfängt und ich somit unmöglich eine geschwindigkeitsübertretung innerorts von schlappen 30 km/h zuviel gar nicht begangen haben kann und somit … *gg*
liebe grüße
olala
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Wenns bergab ging, rede Dich doch raus, das Dein Fahrzeug auf dem sich überraschend auf der Fahrbahn bildenden Erdbeereis einfach nicht mehr abzubremsen war.
je nach jahreszeit kommen natürlich durchaus auch andere Eissorten in Frage.