Hallo Herr Ast, Hallo Frau Ast,
das ist natürlich eine unsägliche Situation und tut mir
persönlich sehr leid.
Also 1.
Natürlich kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung
gestalteten, ist auch nicht schlimm, man hat nur
wieder 1/2 oder 1/3 Jahr Probezeit. Die
arbeitszeitlichen Veränderungen bzw. die
Aufgabenveränderungen des MA werden im Arbeitsvertrag
der Änderungskündigung festgehalten. Das Recht ist
hier auf der Seite des Arbeitgebers, er darf das jeder
Zeit machen.
Die Frage stellt sich mir, warum eine
Änderungskündigung - was ist vorgefallen, dass der
Arbeitgeber unzufrieden ist? Oder macht er es aus
wirtschaftlichen Gründen?
Doch das ist ja nun für sie nun nebensächlich, ihre
Frau ist gekündigt und die Agentur will eine Spree
erheben.
also 2.
Können sie bzw. ihre Frau jeder Zeit rechtlich
vorgehen. Jetzt bloß nicht die Kopf in den Sand
stecken. Auch ihre Frau hat als Arbeitnehmerin hat
Rechte und die sind WEITERGESTECKT als die vom
Arbeitgeber.
Folgende Schritte sollten sie unbedingt gehen:
a)
sie gehen umgehend zum ARBEITSBGERICHT und klagen ihre
Rechte ein. (hier stellt sich die Frage wie lange ihre
Frau bereits im Unternehmen ist - um so länger desto
besser) Will ihre Frau noch in diesem Unternehmen
beschäftigt sein? Wenn ja, dann auf Wiedereinstellung
pochen und Spießroutenlauf die erste Zeit in Kauf
nehmen bzw. auf Abfindung pochen
b) sie gehen zum ARBEITSLOSENVERBAND in ihrer Region,
die haben Anwälte, welche ihnen kostenfrei zur
Verfügung stehen, die können sehr gut beraten, denn die
machen den ganzen Tag nichts anderen, als den Menschen
aus unerträglichen Situationen zu helfen. Dieser
ARbeitslosenverband hat meißtens Bürgersprechstunden in
den Bürgerämtern - einfach mal nachfragen oder über
google suchen.
c)um gegen die Sperre vorzugehen
Schreiben sie eine BEGRÜNDUNG aus ihrer Sicht, wie es
zu dieser Änderungskündigung gekommen ist und geben sie
auch an , das der Schriftlaut des Schreibens an den
Haaren herbeigezogen ist, um dem MA zu schaden und das
sie die Kündigung mit der Begründung rechtlich
anfechten werden. Beraten sie sich hier mit dem
Arbeitslosenverband bzw. mit dem Arbeitsrechtler, wie
sie das Schreiben verfassen bzw,. verfassen lassen.
Ist die Sperre der Agentur in Augen des
Arbeitsrechtlers unlauter, können sie natürlich auch
gegen die Agentur klagen. (das machen ganz viele
Menschen und haben auch Erfolg, da die Agentur meißtens
den schwarzen Peter zieht.
d) Gehen sie zur FRAUENBEAUFTRAGTEN des Landkreises,
der Stadt in ihrer Region, bitten sie um Hilfe und
Unterstützung, um Rat und Tipps. Diese kann sie über
die genaue Situation im Landkreis informieren - nimmt
für sie als Mittler den Kontakt zu Behördlichkeiten
usw. auf.
Ich weiß, klingt alles ziemlich viel, ist auch viel
aber innerhalb von wenigen Wochen ist die Sache vom
Tisch, die Arbeitsgerichte arbeiten gründlich und
zügig.
Ich wünsche Ihrer Frau und Ihnen viel viel Glück. Es
wäre schön, wenn sie mich auf dem laufenden halten
könnten.
Liebe Grüsse
Martina Kristan
Meine Frau erhielt letzte Woche Ihre Kündigung.
Nun lief dies alles sehr dubios ab.Erst holt die
Chefin Sie
ins Büro und stellt Sie vor die Wahl einen
Änderungsvertrag zu unterschreiben oder Sie wird
entlassen.Vertrag von 8 Stunden auf 5 Stunden oder
Entlassung.Meine Frau hat nicht unterschrieben und da
sagte
man Ihr heute auf dem Amt es könne eine 3 Monatssperre
geben.Die Kündigung ist sehr mies geschrieben.
Kündigung fristgemäß----------zu-----
Wir informierten Sie über die Reduzierung der Stunden
von 8
auf 5 täglich.Sie haben sich im Beisein der ----
entschieden
auf die Stelle zu verzichten.Wir haben Ihnen den
Erhalt der
Stelle angeboten----usw.
Alles Lug und Trug,denn die Stellen waren gleich
wieder
besetzt.
Also man kann doch niemanden vor die Wahl stellen,
viel weniger Geld oder arbeitslos!Das ist doch
Erpressung für
mich.
Kann uns da mal jemand weiter helfen?
Vielen Dank im voraus,
Andreas Ast