Drei Monate Sperre wegen dubioser Kündigung?

Meine Frau erhielt letzte Woche Ihre Kündigung.
Nun lief dies alles sehr dubios ab.Erst holt die Chefin Sie ins Büro und stellt Sie vor die Wahl einen
Änderungsvertrag zu unterschreiben oder Sie wird entlassen.Vertrag von 8 Stunden auf 5 Stunden oder Entlassung.Meine Frau hat nicht unterschrieben und da sagte man Ihr heute auf dem Amt es könne eine 3 Monatssperre geben.Die Kündigung ist sehr mies geschrieben.
Kündigung fristgemäß----------zu-----
Wir informierten Sie über die Reduzierung der Stunden von 8 auf 5 täglich.Sie haben sich im Beisein der ----entschieden auf die Stelle zu verzichten.Wir haben Ihnen den Erhalt der Stelle angeboten----usw.
Alles Lug und Trug,denn die Stellen waren gleich wieder besetzt.
Also man kann doch niemanden vor die Wahl stellen,
viel weniger Geld oder arbeitslos!Das ist doch Erpressung für mich.
Kann uns da mal jemand weiter helfen?

Vielen Dank im voraus,
Andreas Ast

servus. kann i dir nit weiterhelfen
wenn du glaubst im recht zu sein, dann arbeitsgericht.
meine peröhnliche meinung. die firmen können dank
der politik so mit den leuten umspringen, es findet sich immer ein kanacke der für nen hungerlohn arbeitet.
das ist so beabsichtigt.
arbeit lohnt schon lange nit mehr, du bist nur noch freiwild.

Hallo Herr Ast,

anbei kurz Erläuterungen:
Änderungsverträge und Änderungskündigungen

Eine mögliche Änderung des bisherigen Arbeitsverhältnisses kann folgendermaßen erfolgen:
A. durch einen Änderungsvertrag
B. durch eine Änderungskündigung

Hierbei ist zu beachten:
A. Ein Änderungsvertrag regelt die neuen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. unterschreibt der Arbeitnehmer ihn, akzeptiert er freiwillig die neuen, in der Regel schlechteren Bedingungen. Eine Frist bis zum Wirksamwerden der neuen Bedingungen muss nicht eingehalten werden. Gegen den unterschriebenen Änderungsvertrag ist kein Rechtsmittel (z.B. Klage vor dem Arbeitsgericht) möglich.

WICHTIG: Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Änderungsvertrag!
Fordern Sie Bedenkzeit, um den Änderungsvertrag rechtlich prüfen zu lassen!
Eine wie auch immer begründete Verpflichtung zur Unterschrift des Vertrages besteht aufgrund seines Freiwilligencharakters nicht.

B. Sie bzw. Ihre Frau hat sich entschlossen , einen Änderungsvertrag nicht zu unterschreiben / zu akzeptieren, wird somit in der Regel damit rechnen müssen, dass der AG Ihr eine Änderungskündigung aushändigt. (AG kann auch ohne vorherigen Änderungsvertrag eine Änderungskündigung aussprechen.) Die Änderungskündigung beinhaltet die Kündigung Ihres jetzigen Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen (z.B. niedrigere Vergütung, geringere Arbeitszeit, andere Tätigkeit) fortzusetzen. Im Gegensatz zum Änderungsvertrag muss der AG die Kündigungsfrist einhalten, d.h. die geänderten Bedingungen gelten erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Wie bei einer Beendigungskündigung können Sie auch bei einer Änderungskündigung Kündigungsschutzklage einreichen (beim Arbeitsgericht entweder selbst oder über die Gewerkschaft). Dies muss innerhalb von 21 Kalendertagen nach dem Empfang der Änderungskündigung erfolgen!
Im Rahmen der Klage muss der Arbeitgeber die Notwendigkeit der Änderungskündigung nachweisen.

WICHTIG: Damit Ihnen keine Nachteile für den Fall entstehen, dass das Arbeitsgericht die Änderungskündigung für rechtens erklärt, ist es absolut notwendig, ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung diese Ihrerseits durch folgende schriftliche Formulierung zunächst zu akzeptieren:
„Ich akzeptiere das Angebot unter Vorbehalt rechtlicher Überprüfung und mit der Maßgabe, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist.“ (Unterschrift)

Dass die Stellen wieder besetzt sind ist soweit rechtens, d.h. heißt ja nur, dass der AG Arbeitnehmer zu den neuen-nämlich geringeren Bedingungen eingestellt hat.
Dies hat mit Erpressung leider nichts zu tun, da sich das Unternehmen mit geringeren Ausgaben/Kosten somit über Wasser hält.

Wie das genau mit der AgA läuft, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen-weiß nur, dass es eine Sperre von 3 Monaten gibt, wenn man selbst kündigt. Anderes ist mir nicht bekannt.

Hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben.
MfG

Meine Frau erhielt letzte Woche Ihre Kündigung.

Nun lief dies alles sehr dubios ab.Erst holt die Chefin Sie
ins Büro und stellt Sie vor die Wahl einen
Änderungsvertrag zu unterschreiben oder Sie wird
entlassen.Vertrag von 8 Stunden auf 5 Stunden oder
Entlassung.Meine Frau hat nicht unterschrieben und da sagte
man Ihr heute auf dem Amt es könne eine 3 Monatssperre
geben.Die Kündigung ist sehr mies geschrieben.
Kündigung fristgemäß----------zu-----
Wir informierten Sie über die Reduzierung der Stunden von 8
auf 5 täglich.Sie haben sich im Beisein der ----entschieden
auf die Stelle zu verzichten.Wir haben Ihnen den Erhalt der
Stelle angeboten----usw.
Alles Lug und Trug,denn die Stellen waren gleich wieder
besetzt.
Also man kann doch niemanden vor die Wahl stellen,
viel weniger Geld oder arbeitslos!Das ist doch Erpressung für
mich.
Kann uns da mal jemand weiter helfen?

Vielen Dank im voraus,
Andreas Ast

Es handelt sich hier um die Arbeitsaufgabe. Die Sperrzeit beruht auf §144 SGB III. Somit sind die Angaben des Sachbearbeiters korrekt. Generell war die Ausgangssituation eher weniger Arbeitszeit denn weniger Geld.

Hallo Herr Ast, Hallo Frau Ast,
das ist natürlich eine unsägliche Situation und tut mir
persönlich sehr leid.

Also 1.
Natürlich kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung
gestalteten, ist auch nicht schlimm, man hat nur
wieder 1/2 oder 1/3 Jahr Probezeit. Die
arbeitszeitlichen Veränderungen bzw. die
Aufgabenveränderungen des MA werden im Arbeitsvertrag
der Änderungskündigung festgehalten. Das Recht ist
hier auf der Seite des Arbeitgebers, er darf das jeder
Zeit machen.

Die Frage stellt sich mir, warum eine
Änderungskündigung - was ist vorgefallen, dass der
Arbeitgeber unzufrieden ist? Oder macht er es aus
wirtschaftlichen Gründen?

Doch das ist ja nun für sie nun nebensächlich, ihre
Frau ist gekündigt und die Agentur will eine Spree
erheben.

also 2.
Können sie bzw. ihre Frau jeder Zeit rechtlich
vorgehen. Jetzt bloß nicht die Kopf in den Sand
stecken. Auch ihre Frau hat als Arbeitnehmerin hat
Rechte und die sind WEITERGESTECKT als die vom
Arbeitgeber.

Folgende Schritte sollten sie unbedingt gehen:
a)
sie gehen umgehend zum ARBEITSBGERICHT und klagen ihre
Rechte ein. (hier stellt sich die Frage wie lange ihre
Frau bereits im Unternehmen ist - um so länger desto
besser) Will ihre Frau noch in diesem Unternehmen
beschäftigt sein? Wenn ja, dann auf Wiedereinstellung
pochen und Spießroutenlauf die erste Zeit in Kauf
nehmen bzw. auf Abfindung pochen

b) sie gehen zum ARBEITSLOSENVERBAND in ihrer Region,
die haben Anwälte, welche ihnen kostenfrei zur
Verfügung stehen, die können sehr gut beraten, denn die
machen den ganzen Tag nichts anderen, als den Menschen
aus unerträglichen Situationen zu helfen. Dieser
ARbeitslosenverband hat meißtens Bürgersprechstunden in
den Bürgerämtern - einfach mal nachfragen oder über
google suchen.

c)um gegen die Sperre vorzugehen
Schreiben sie eine BEGRÜNDUNG aus ihrer Sicht, wie es
zu dieser Änderungskündigung gekommen ist und geben sie
auch an , das der Schriftlaut des Schreibens an den
Haaren herbeigezogen ist, um dem MA zu schaden und das
sie die Kündigung mit der Begründung rechtlich
anfechten werden. Beraten sie sich hier mit dem
Arbeitslosenverband bzw. mit dem Arbeitsrechtler, wie
sie das Schreiben verfassen bzw,. verfassen lassen.
Ist die Sperre der Agentur in Augen des
Arbeitsrechtlers unlauter, können sie natürlich auch
gegen die Agentur klagen. (das machen ganz viele
Menschen und haben auch Erfolg, da die Agentur meißtens
den schwarzen Peter zieht.

d) Gehen sie zur FRAUENBEAUFTRAGTEN des Landkreises,
der Stadt in ihrer Region, bitten sie um Hilfe und
Unterstützung, um Rat und Tipps. Diese kann sie über
die genaue Situation im Landkreis informieren - nimmt
für sie als Mittler den Kontakt zu Behördlichkeiten
usw. auf.

Ich weiß, klingt alles ziemlich viel, ist auch viel
aber innerhalb von wenigen Wochen ist die Sache vom
Tisch, die Arbeitsgerichte arbeiten gründlich und
zügig.

Ich wünsche Ihrer Frau und Ihnen viel viel Glück. Es
wäre schön, wenn sie mich auf dem laufenden halten
könnten.

Liebe Grüsse
Martina Kristan

Meine Frau erhielt letzte Woche Ihre Kündigung.
Nun lief dies alles sehr dubios ab.Erst holt die

Chefin Sie

ins Büro und stellt Sie vor die Wahl einen
Änderungsvertrag zu unterschreiben oder Sie wird
entlassen.Vertrag von 8 Stunden auf 5 Stunden oder
Entlassung.Meine Frau hat nicht unterschrieben und da

sagte

man Ihr heute auf dem Amt es könne eine 3 Monatssperre
geben.Die Kündigung ist sehr mies geschrieben.
Kündigung fristgemäß----------zu-----
Wir informierten Sie über die Reduzierung der Stunden

von 8

auf 5 täglich.Sie haben sich im Beisein der ----

entschieden

auf die Stelle zu verzichten.Wir haben Ihnen den

Erhalt der

Stelle angeboten----usw.
Alles Lug und Trug,denn die Stellen waren gleich

wieder

besetzt.
Also man kann doch niemanden vor die Wahl stellen,
viel weniger Geld oder arbeitslos!Das ist doch

Erpressung für

mich.
Kann uns da mal jemand weiter helfen?

Vielen Dank im voraus,
Andreas Ast

Vielen Dank für die schnelle und fachliche Antwort. Habe alles einen Anwalt übergeben
welcher es schon einklagt .Nun das AA ist noch offen ,aber da warte ich auf den Bescheid.
Hab ich doch alles richtig gemacht, man sollte doch immer das Geld für eine Rechtschutz
Aufbringen—Irgendwann braucht man diese. Vielen Dank nochmals für alles.
Mit freundlichen Grüßen Andreas Ast

Vielen Dank für die schnelle und fachliche Antwort. Habe alles einen Anwalt übergeben
welcher es schon einklagt .Nun das AA ist noch offen ,aber da warte ich auf den Bescheid.
Hab ich doch alles richtig gemacht, man sollte doch immer das Geld für eine Rechtschutz
Aufbringen—Irgendwann braucht man diese. Vielen Dank nochmals für alles.
Mit freundlichen Grüßen Andreas Ast.

Vielen Dank für die schnelle und fachliche Antwort. Habe alles einen Anwalt übergeben
welcher es schon einklagt .Nun das AA ist noch offen ,aber da warte ich auf den Bescheid.
Hab ich doch alles richtig gemacht, man sollte doch immer das Geld für eine Rechtschutz
Aufbringen—Irgendwann braucht man diese. Vielen Dank nochmals für alles.
Mit freundlichen Grüßen Andreas Ast…

Hallo Herr Ast,
ja, man ist zu Anfang oft wie vor den Kopf gestoßen und
braucht einfach Entscheidungshilfe und Rat.
Der Anwalt wirds schon richten, ich wünsche viel viel
glück.
Die Arbeitsgerichte sind grundsätzlich auf der Seite
des Arbeitnehmers.Also gar keine Sorge
Ihre
Martina Kristan

Vielen Dank für die schnelle und fachliche Antwort.

Habe alles

einen Anwalt übergeben
welcher es schon einklagt .Nun das AA ist noch offen

,aber da

warte ich auf den Bescheid.
Hab ich doch alles richtig gemacht, man sollte doch

immer das

Geld für eine Rechtschutz
Aufbringen—Irgendwann braucht man diese. Vielen

Dank

nochmals für alles.
Mit freundlichen Grüßen Andreas Ast