Hallo,
für mich war es bisher immer so, dass eine dreimonatige Frist z. B. am 01.10. beginnt und am 31. 12. endet. Sprich, wenn ich eine Wohnung zum 01. gekündigt habe, kann ich nach Ablauf von 3 Monaten ausziehen, also zum 30/31. des dritten Monats.
Meine Vermieterin behauptet allerdings, dass das Mietverhältnis erst am 31. 01. endet. Das sind für mich aber vier Monate. Wer hat denn nun Recht. Es geht immerhin um eine Mietzahlung, die ich mir nach Möglichkeit sparen möchte. Immerhin habe ich für den ersten Januar eine neue Wohnung gemietet und müsste doppelte Miete bezahlen.
Habe ich einen Fehler gemacht. Bitte klärt mich auf.
Vielen Dank
Petra