Drei-monatige Kündigungsfrist bei Wohnungen endet wann?

Hallo,
für mich war es bisher immer so, dass eine dreimonatige Frist z. B. am 01.10. beginnt und am 31. 12. endet. Sprich, wenn ich eine Wohnung zum 01. gekündigt habe, kann ich nach Ablauf von 3 Monaten ausziehen, also zum 30/31. des dritten Monats.
Meine Vermieterin behauptet allerdings, dass das Mietverhältnis erst am 31. 01. endet. Das sind für mich aber vier Monate. Wer hat denn nun Recht. Es geht immerhin um eine Mietzahlung, die ich mir nach Möglichkeit sparen möchte. Immerhin habe ich für den ersten Januar eine neue Wohnung gemietet und müsste doppelte Miete bezahlen. 

Habe ich einen Fehler gemacht. Bitte klärt mich auf. 

Vielen Dank
Petra

Hallo!

Man kündigt doch zu einem bestimmten Termin(Auszugstermin).

Beispiel, man will am 30.September ausziehen.

dann muss man bis zum 3. Werktag des Juli( 3 Monate früher als Sept.) kündigen.
das wäre der 4.7.

Ich kann leider nicht sehen, wann man zu wann gekündigt hat.

Wenn man zum Jahresende 31.12.2013 ausziehen wollte (weil ab 1.1.2014 neue Wohnung angemietet) dann rechne doch selbst.

3 Monate zurück, also Oktober.
und da musste Kündigung bis 4.Okt.2013(weil der 3.10. Feiertag war) eingegangen sein. Eingegangen !!!

Ein Tag später und es verschiebt sich um einen ganzen Monat nach hinten.

mfG
duck313

Hallo,

zum Einen schau Dir Deinen Mietvertrag genau an, was dort beschrieben ist. Dort können Abweichungen festgelegt sein und im Eifer des Gefechtes, sprich Wohnung suchen und einziehen, geht die genaue Durchsicht der Verträge schon mal unter. Zum Anderen gibt es das BGB. Dort unter §573c ist genau beschrieben, wie das mit den Kündigungsfristen funktioniert. Aber bei allem Recht haben solltest Du Dir Gedanken machen, was mit der Kaution passiert, wenn ihr Euch nicht einigt.

Viel Erfolg

Wenn Sie Ende September bis Anfang Oktober gekündigt haben, muss der 31.12. für die Beendigung des Mietverhältnisses gelten.Sie können sich rechtliche Unterstützung beim Mieterbund holen (der Mitgliedsbeitrag ist gering).

Hallo Petra,
ich halte es noch für möglich, dass Du irrtümlich als Kündigungsdatum den 1.1.2014 genannt hast - allerdings den 31.12.2013 meintest und nur dieser das tatsächliche Ende der Kündigungsfrist ist. Nach meinem Ermessen kann Dir die Vermieterin hieraus keinen Strick drehen, da für sie eindeutig erkennbar war, dass Du unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen wolltest. Wenn Du eingehalten hast, dass die Kündigung spätestens am 4.10.2013 zugegangen war (ganz wichtig), empfehle ich Dir, ihr noch einmal zu schreiben. dass Vorgenanntes eben für sie erkennbar gewesen sein muss und Du die Wohnung am 31.12.2013 übergeben und für Januar keine Mietzahlung mehr leisten wirst.
Du kannst es getrost auf einen Rechtsstreit ankommen lassen - sie hätte wegen ihrer Spitzfindigkeit ( 1.1.2014 anstelle 31.12.2013) schlechte Karten vor Gericht.

Freundliche Grüße

Roland Angermüller

Es geht immerhin um eine Mietzahlung, die ich mir nach Möglichkeit sparen möchte. Immerhin habe ich für den ersten Januar eine neue Wohnung gemietet und müsste doppelte Miete bezahlen.

Wenn ich das so lese, dann wäre es doch ein Eigentor, wenn Du zum 31.12.13 die bisherige Wohnung geräumt und in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgeben müsstest - aber erst ab 01.01.14 einen Anspruch auf Nutzung der neuen Wohnung hast.

Es sei denn Dein Plan wäre, Sylvester mit Deinen gesamten Möbeln und Hausrat im Auto zu verbringen …

Hallo,
ganz vielen Dank für eure zahlreichen und vor allem hilfreichen Antworten. 
Ich konnte mich inzwischen mit der Vermieterin abstimmen. Ich hatte fristgerecht zum 01.10. gekündigt und ihr am gleichen Tag die Kündigung persönlich übergeben, weil sie unter uns wohnt. Sie hat da wohl etwas durcheinandergebracht, weil sie davon ausging, dass der Monat in dem die Kündigung übergeben oder aber eintrifft, nicht mitzählt. Sie hatte inzwischen mit dem Hausverwalterbund gesprochen und ist auf ihren Fehler aufmerksam gemacht worden.

Ich hatte auch nicht vor, eine Silvesternacht auf der Straße zuzubringen. Wir haben das große Glück, dass wir ab 16.12. bereits mietfrei in die neue Wohnung können. So feiern wir dieses Jahr eben im Chaos Weihnachten. Aber das werde wir überleben :smile:

Noch einmal ganz herzlichen Dank an alle.
Petra