Drei Punkte

Hallo,
habe drei Fragen:

a) Wenn man eine Wohnung innerhalb von drei Monaten kündigt und der Vermieter sich um Nachmieter bemüht, wieviel Besichtigungstermine muss man sich dann von den Interessenten bzw. Vermieter gefallen lassen. ? Müssen die Besichtigungen zeitig angekündigt werden, kann man darauf bestehen, das diese nur am Wochenende stattfinden und kann man auf Sammelbesichtigung bestehen - damit einen nicht laufend die Tür eingerannt wird. ?

b)Wie oft darf ein Vermieter seine vermietete Wohnung überhaupt kontrollieren - nachdem Motto, er wolle mal schauen, ob noch alles top ist. ?

c) Wenn man eine gekündigte Wohnung an den Vermieter übergibt, kann er dann was dagegen haben, wenn jemand vom Mieterbund dabei ist. ?

d) Wenn an ein Haus mietet, muss man dann die Grundsteuer oder wie sich das nennt, als Mieter bezahlen. ?

Vielen Dank im voraus.
Dex

Hi,

ich versuche einmal zu den letzten drei Punkten wiederzugeben, was hier schon oft geäußert wurde.
Bitte um Korrektur, falls ich mich doch irren sollte.

b) Gar nicht. Der Vermieter hat nichts in der vermieteten Wohnung zu suchen, schon gar nicht, um ‚nachzusehen, ob alles in Ordnung ist‘.

c) Natürlich kann (und sollte!) eine Person deines Vertrauens als Zeuge zugegen sein. Das kann natürlich auch jemand vom Mieterbund sein.

d) Ja, der Vermieter kann die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten an den Mieter weiterreichen.

CU
Christian

PS: a) bis d) sind vier Punkte, nicht drei. :smile:

Hallo,

a) Wenn man eine Wohnung innerhalb von drei Monaten kündigt
und der Vermieter sich um Nachmieter bemüht, wieviel
Besichtigungstermine muss man sich dann von den Interessenten
bzw. Vermieter gefallen lassen. ? Müssen die Besichtigungen
zeitig angekündigt werden, kann man darauf bestehen, das diese
nur am Wochenende stattfinden und kann man auf
Sammelbesichtigung bestehen - damit einen nicht laufend die
Tür eingerannt wird. ?

Entscheidend ist, ob im Mietvertrag Besichtigungszeiten vereinbart sind, also exakt hingewiesen wird, von wann bis wann der Vermieter mit Interessenten die Wohnung besichtigen darf. Wenn vereinbart ist in diesem Rahmen die Besichtigung zulässig. Sind keine Zeiten vereinbart worden, müssen Mieter und Vermieter miteinander Termine vereinbaren. Wenn der Mieter arbeitet hat der Vermieter bis zu vier Tage zuvor die Termine anzukündigen.

b)Wie oft darf ein Vermieter seine vermietete Wohnung
überhaupt kontrollieren - nachdem Motto, er wolle mal schauen,
ob noch alles top ist. ?

Wenn der Vermieter im Rahmen seines Besichtigungsrechtes - sofern im Mietvertrag vereinbart - die Wohnung besichtigen will, muss er konkrete Gründe darlegen, warum er in die Wohnung will und warum. Unbegründet besteht keine Besichtigungsrecht.

c) Wenn man eine gekündigte Wohnung an den Vermieter übergibt,
kann er dann was dagegen haben, wenn jemand vom Mieterbund
dabei ist. ?

Nein, er kann ja auch jemand von Haus und Grund mitbringen oder beide Seiten können mit Anwälten aufmarschieren. Empfehlenswert ist es jedoch, den Vermieter hinzuweisen, dass eine Vertretung dabei ist.

d) Wenn an ein Haus mietet, muss man dann die Grundsteuer oder
wie sich das nennt, als Mieter bezahlen. ?

Wenn im Mietvertrag vereinbart wird, dass der Mieter die Grundsteuer trägt, dann ja. Sonst nicht.

Gruss Günter