Hallo,
wenn man als Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, muss man normalerweise die deutsche ablegen. Für EU-Bürger gilt eine Ausnahme: Sie dürfen Deutscher werden,oder eine andere EU-Bürgerschaft annehmen und ihre bisherige Staatsangehörigkeit trotzdem behalten.
Gilt das nur für zwei Staatsangehörigkeiten? Oder darf man z. B. auch eine dritte annehmen?
Grüße
Carsten