Drei Staatsbürgerschaften?

Hallo,

wenn man als Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, muss man normalerweise die deutsche ablegen. Für EU-Bürger gilt eine Ausnahme: Sie dürfen Deutscher werden,oder eine andere EU-Bürgerschaft annehmen und ihre bisherige Staatsangehörigkeit trotzdem behalten.

Gilt das nur für zwei Staatsangehörigkeiten? Oder darf man z. B. auch eine dritte annehmen?

Grüße
Carsten

Moin,

ich kenne die genauen Hintergründe nicht und habe keine Lust zu recherchieren.

Ein Bekannter ursprünglich US-Staatsbürger hatte die GB-Staatsbürgerschaft zusätzlich angenommen, ich glaube um in der EU ein Standbein zu haben.

Damit er die D-Staatsbürgerschaft bekommen konnte, musste er sich aus der US frei kaufen, ca 2500 Euro. Diese wollte er dann aufgrund der Brexit-Disussionen haben.

Die Bekanntschaft ist nicht so eng, dass ich nachfragen kann.

Gruß Volker

Wenn die Eltern bereits 2 Staatsangehörigkeiten haben (zwei unterschiedliche) dann bekäme das gemeinsame Kind beide Staatsbürgerschaften der Eltern und könnte so auf 3 kommen.

Mutter deutsch/polnisch, Vater deutsch/französisch = Kind bekame deutsche, polnisch und französische Staatsbürgerschaft(wenn die 3 Staaten nicht etwas anderes bestimmen)

MfG
duck313