Drei steuernummern?

Hallo,

seit 2003 wird in Stadt X ein Gewerbe (e.K.) betrieben für das es eine eigene Steuernummer gibt, in Stadt Y wird gewohnt dort gibt es eine weitere Steuernummer.
Am 01.08.2008 wird geheiratet und zusammen in Stadt Y gewohnt und dort zusammen veranlagt.
Jetzt existieren laut FA drei Steuernummern:

  1. Gewerbortsteuernummer in Stadt X f. Unternehmerin e.K.
  2. Wohnortsteuernummer in Stadt Y f. Unternehmerin e.K.
  3. Wohnortsteuernummer auch in Stadt Y für Unternehmerin und Ehemann.
    Ist das üblich?

Danke.
MfG

Hallo

Ganz einfach, nummer 2 streichen lassen mit einem schreiben an das finanzamt.
Ansonsten bleibt Nr.1 und 3

LG orbis

Hallo orbis,

vielen Dank für Deine Antwort. Dann nehme ich morgen direkt ein Anschreiben mit zum FA Wohnort.
Es sieht so aus, dass 2009 von 1 auf 2 erhebliche Summen automatisch zugebucht wurden, auf 3 haben wir ebenfalls ganz normal bezahlt. Da muss ich wohl meine StB wechseln…
Die hatten Vollmacht und Auftrag alles zu erledigen.
Ich habe mich darauf verlassen und deswegen gar nichts mehr kapiert.
Du hast mir sehr geholfen darüber Klarheit zu bekommen.
DANKE!!!

Entschuldigung - ich hatte längere Zeit Probleme mit meinem Mailzugang.
Für das Gewerbe existiert eine eigene Steuernummer, da bei Gewerben Gewerbesteuer (Basis Gewinn) und Umsatz- bzw. Vorsteuer (Basis Verkaufsumsatz bzw. Einkaufsumsatz) fällig werden. Bei kleinen Umsätzen wird das nicht vierteljährlich sondern jährlich gemacht (meist vom Steuerberater zusammen mit dem Jahresabschluss).
Da sie jedes Jahr erneut wählen können, ob sie gemeinsam oder getrennt zur Einkommenssteuer (wieder andere Steuer wie oben) veranlagt werden wollen - ist es eigentlich sogar sinnvoll für beide Fälle eine Steuernummer zu haben. Ich persönlich habe zwischenzeitlich mindestens die fünfte, da ich bei jedem Umzug zu einem anderen Finanzamt gehörte und daher eine neue Nummer bekam. Zukünftig soll das bei ein und derselben Steuernummer bleiben.
Aber bei Ihnen werden es dennoch mindestens zwei bleiben - eine fürs Gewerbe und eine für Ihre persönliche Einkommenssteuererklärung (Einkommen kann ja auch noch aus anderen Quellen wie ihrem Gewerbe kommen, z.B. Zinsen, Vermietung,…)

Mit freundlichen Grüssen

Angelofv