Dreiecksgeschäft zwischen LI, DE, IT

Guten Tag,
eine Gesellschaft aus Liechtenstein bestellt in Deutschland Waren, die die Firma nach Italien liefert. Rechnungslegung erfolgt an die Firma in Liechtenstein, muss diese mit MWST gelegt werden?

Servus,

Die bewegte Lieferung von DE nach LI ist eine innergemeinschaftliche Lieferung. LI führt eine ruhende Lieferung in Italien aus, muss in Italien zur IVA erfasst werden und diese abführen. Dadurch bekommt er auch eine italienische IVA-Identifikationsnummer, und DE kann die für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung notwendigen Nachweise führen.

Kein Ausweis von USt auf der Rechnung von DE an LI, aber Hinweis auf die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 1b UStG. Steuerbefreiung nur, wenn LI seine italienische IVA-Identifikationsnummer vorlegt. Der Vorgang gehört in die ZM.

Die Regeln für die Vereinfachung innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG) gelten, sobald LI in Italien steuerlich erfasst ist und eine italienische USt-Identifikationsnummer hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo Herr May,
besten Dank für die schnelle und konstruktive Antwort.
Schönen Tag wünscht ihnen AM