Nachdem ich mich schon etwas über das Thema informiert habe, wollte ich wissen, ob es noch „sonderregeln“ im bezug auf verführung minderjähriger gibt, wenn
A(19,m)seine Freundin B(17,w) beim sex mit C(16,w)filmt und dann mitmacht(dreier). Eigentlich dürfte nach §§176-182 StGB A sich nicht strafbar machen, da beide über 16 bzw. 16 sind,oder? Gibt es im Bezug
aufs filmen noch was zu sagen, wenn der film nicht verbreitet wird?
Natürlich machen alle 3 das freiwillig mit 
Guten Abend!
Um im üblichen Stil zu antworten: Wartet doch einfach ab, bis alle über 18 sind, dann könnt Ihr machen, was Ihr wollt.
Jetzt zum Juristischen: Gut erkannt, da ist keinerlei Strafbarkeit zu erkennen, wenn der Film nicht verbreitet wird.
gut, dann müsste ich noch 1,5 jahre warten und gelegenheiten dieser art bekommt man vielleicht nie wieder xP
Ja sowas muss man nuzten…
ironie?
ich will mich noch für die schnelle erste antwort bedanken, dass hatte ich vergessen. Selbiges würde laut § 182, Abs. 2 gelten, falls es D (15) statt C (16) wäre, insofern freiwillig und kein Geld im Spiel, richtig? (Über das moralische denke ich selber nach, auch wenn das mädchen aussieht wie 17-18)
off topic
gut, dann müsste ich noch 1,5 jahre warten und gelegenheiten
dieser art bekommt man vielleicht nie wieder xP
Glaub mir, wenn du erstmal älter wirst, wirst du bemerken wie oft solche Gelegenheiten da sind.
Meiner Meinung nach wird son Kram schwer überschätzt.
Aber was weiss ich schon …
Hallo Jasmin,
du schreibst:
-> Aber was weiss ich schon …
Tja, das wüsste ICH jetzt gern - was DU schon weißt *hihihi*
Und duck und weg - schönes Wochenendeeeeeeeee
*zwinker*
Der musste jetzt sein 
LG MrMOON