Dreiklassenwahlrecht und die Rechte des Kaisers?!

Hallo,

wir nehmen zz. die Zeitkurz vor dem 1. Weltkrieg durch und ich bin ein wenig am verzweifeln. Ich tippe hier einmal den vorliegenden Hefteintrag ab:

-dominierende Stellung des deutschen Kaisers udn des Reichskanzlers nach der Verfassung, eher schwache Position des Reeichstags (wahl durch deutsche Büerger ab 25), zwar Kontrollfunktion und Etatbewilligung, aber jedertzet Auflösung durch Kaiser und Bundesrat möglich

Nun meine Frage(n)
Also hat das Volk wirklich die Abgeordneten gewählt oder nur Wahlmänner die widerrum die Abgeordnenten wählen?! Weil aus dem Hefteintrag geht für mich hervor das die Urwähler direkt den Reichstag wählen. Auf vielen Internetseiten steht es allerdings so das die Wahlmänner von den Urwählern gewählt werdn und diese Wahlmänner dann den Reichstag wählen.

Ach und noch eine Frage welche möglichkeiten hatte der Kaiser bzw. der Rechskanzler in Sachen Millitär gesetz, wer konnte was auflösen etc. sollte zufällig jemand dazu eine Grafik haben wäre auch schön (in der Schule wurde uns eine gezeigt leider aber nicht ausgeteilt)

Ach und noch was am Rande was ist mit Etatbewilligung gemeint?

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, Danke im voraus!

Grüße

Hallo Doombringer

zuerst eine rein private Anmerkung: ob Dein Spitzname außerhalb gewisser Spielenamen große Sympathien einheimst, solltest Du mal überlegen. Aber das nur am Rande.

Ad rem. In Deiner Überschrift steht das erste Missverständnis. Das Dreiklassenwahlrecht galt für die Wahlen zum Preußischen Landtag, dem definitiv wichtigsten, wenn nicht dominierinden deutschen Gliedstaat (schon durch seine Stellung im damaligen Bundesrat), aber eben nicht für die Reichstagswahl.

Die war übriges allgemein, gleich, geheim und direkt. Also keine Wahlmänner!

Die Etatbewilligung wird auch Haushalts- oder Budgetrecht genannt. Sol heißen, die Regierung kann nur das Geld ausgeben, was im vom Parlament genehmigten Haushalt vorgesehem ist. Ein wichtiger Schritt zur Parlamentarisierung!

Die Armeen waren damals noch Ländersache und in den Händen der Regierung (= Fürsten). Erst im Kriegsfall übernahme der preußische König als Deutscher Kaiser den Oberbefehl.

Gruß,
Andreas

Die Armeen waren damals noch Ländersache und in den Händen der
Regierung (= Fürsten). Erst im Kriegsfall übernahme der
preußische König als Deutscher Kaiser den Oberbefehl.

Hallo,

Andreas!

Wie passt das zu Art. 63 der Reichsverfassung:
„Die gesammte Landmacht des Reichs wird ein einheitliches Heer bilden, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht. […]“
und Art. 53:
„Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. […]“
Gruß!
Hannes

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Ein unausrottbarer Irrtum
Hallo Andreas,

die Reichstagswahl.

Die war übriges allgemein , gleich, geheim und direkt. Also
keine Wahlmänner!

und wenn das auch noch weitere 100 Jahre lang so in den (von Männern verfaßten!) Schul- oder Geschichtsbüchern steht: das Wahlrecht war nicht allgemein.

Die Hälfte der Bevölkerung war bis 1919 vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Gruß Gudrun

Wenn man schon spitzfindig ist, dann richtig
Hallo

Die war übriges allgemein , gleich, geheim und direkt. Also
keine Wahlmänner!

und wenn das auch noch weitere 100 Jahre lang so in den (von
Männern verfaßten!) Schul- oder Geschichtsbüchern steht: das
Wahlrecht war nicht allgemein.

Die Hälfte der Bevölkerung war bis 1919 vom Wahlrecht
ausgeschlossen.

Bis 1919 war weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung von der Wahl ausgeschlossen. Denn es galt nicht nur für Männer das Wahlrecht erst ab 25 Jahren, sondern es waren nicht nur alle Frauen, sondern auch die damals enorme Zahl an Minderjährigen gänzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Und da das zumindestv für die Minderjährigen heute noch gilt und nicht mal ein Familienwahlrecht eingeführt ist, kann man sich in der Tat fragen, ob überhaupt schon jemals allgemeine und gleiche Wahlen in Deutschland stattgefunden haben…

Gruß
smalbop

Hier noch eine Information des Bundestages für den UP:

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0206/gesc…

Gruß
smalbop

1 Like

Die war übriges allgemein , gleich, geheim und direkt. Also
keine Wahlmänner!

und wenn das auch noch weitere 100 Jahre lang so in den (von
Männern verfaßten!) Schul- oder Geschichtsbüchern steht

Hi,

Gudrun!

Auch in von Männern verfassten Geschichtsbüchern steht, dass es sich um ein
allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Männerwahlrecht
handelt.
Was häufig übersehen wird: Dies war der letzte - und durch die gesellschaftliche Entwicklung längst obsolet gewordene - verbliebene Rest davon, dass es sich eigentlich um EINE Stimme pro Steuer zahlenden Haushalt handelte.
Und dass man sich über dieses Votum in irgendeiner Weise auch in diesem Haushalt abgestimmt hat, möchte ich doch annehmen.
Gruß!
Hannes

Hallo Hannes,

danke für den Hinweis. Die Friedensklausel war mir nicht bewusst; wahrscheinlich weil man immer lieber auf die Unterschiede sieht: das waren einmal die Reservatrechte Bayerns und die Tatsache, dass Bayern und Sachsen eigene Generalstäbe unterhielten.

Viele Grüße,
Andreas

[…] die Reservatrechte Bayerns

So ist es,

Andreas!

Wie der schöne Spruch auf der Postkarte von damals sagt:
„Stets weiß-blau sei und bleib’ die Fahn’
für Heer und Post und Eisenbahn.“
Gruß dir!
Hannes