Hallo,
wir nehmen zz. die Zeitkurz vor dem 1. Weltkrieg durch und ich bin ein wenig am verzweifeln. Ich tippe hier einmal den vorliegenden Hefteintrag ab:
-dominierende Stellung des deutschen Kaisers udn des Reichskanzlers nach der Verfassung, eher schwache Position des Reeichstags (wahl durch deutsche Büerger ab 25), zwar Kontrollfunktion und Etatbewilligung, aber jedertzet Auflösung durch Kaiser und Bundesrat möglich
Nun meine Frage(n)
Also hat das Volk wirklich die Abgeordneten gewählt oder nur Wahlmänner die widerrum die Abgeordnenten wählen?! Weil aus dem Hefteintrag geht für mich hervor das die Urwähler direkt den Reichstag wählen. Auf vielen Internetseiten steht es allerdings so das die Wahlmänner von den Urwählern gewählt werdn und diese Wahlmänner dann den Reichstag wählen.
Ach und noch eine Frage welche möglichkeiten hatte der Kaiser bzw. der Rechskanzler in Sachen Millitär gesetz, wer konnte was auflösen etc. sollte zufällig jemand dazu eine Grafik haben wäre auch schön (in der Schule wurde uns eine gezeigt leider aber nicht ausgeteilt)
Ach und noch was am Rande was ist mit Etatbewilligung gemeint?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, Danke im voraus!
Grüße