Dreimaliger Diebstahl - Folgen?

Hallo,
was passiert, wenn man dreimal hintereinander beim Klauen erwischt wurde, innerhalb eines kurzen Zeitraums (ca. 2 Wochen)?
Dreimal erwischt bedeutet ja drei Anzeigen.
Kann man dann sogar mit Gefängnis rechnen (wenn der Betroffene Mitte zwanzig ist und Waren im Wert von ca. 30 Euro geklaut hat)?
Spielt es eine Rolle, wenn man ggf. unter Kleptomanie leidet?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Pflümle

Dann versuche ich mal, deine Frage zu beantworten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG ist.

Also die Strafbarkeit des Diebstahls ergibt sich aus § 242 StGB [Diebstahl]
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Bei Waren von geringem Wert ist jedoch § 248a noch zu beachten:
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Das heißt, wenn der bestohlene anzeigen will, dann tut er’s, wenn nicht, dann kann das Amt unter o.g. Voraussetzungen tätig werden.

Theoretisch ist eine Freiheitsstrafe möglich; bei einem solchen Streitwert jedoch sehr unwarscheinlich.

Weiterhin wichtig: http://bundesrecht.juris.de/stpo/__153.html

Sollte eine psychische Krankheit Verursacher sein, so prüft dass das Gericht:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__20.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__21.html

Ich hoffe, das war erst mal erschöpfend genug.

Gruß

Hallo

Zu ergänzen wäre noch, dass es darauf ankommt, wo man sich dreimal hintereinander beim Klauen hat erwischen lassen. In Kalifornien gibt es dafür zum Beispiel lebenslänglich. Die Rückfallquote, hört man, ist nach dem zweiten Mal entsprechend gering.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop,

man hört aber auch, dass seinerzeits des Gouvernators, der steirischen Eiche, erste Amtshandlung war, dieses bescheuerte Gebaren für ungültig erklären zu lassen.

Weniger aus altruistischen Beweggründen als vielmehr aufgrund der Tatsache, dass jemand, der beispielsweise dreimal ein Stück Pizza entwenden und sich dabei zu erwischen lassen nicht entblödete, der kalifornischen Steuerzahler lebenslang undsoweiter.

Gruß

Annie