Dreimonatige Wartezeit vor Versicherungsschutz?

Wann beginnt der Versicherungsschutz für eine Rechtsschutzversicherung (Beruf)? Laut Versichererinformationsblatt gibt es eine dreimonatige Wartezeit. Bzw. darf die Ursache der Rechtsauseinandersetzung erst drei Monate nach Vertragsbeginn eintreten.

Wenn nun längere Krankheit besteht und eine Kündigung droht, ist mit Ursache die Kündigung gemeint oder die Krankheit?

Kann eine vor Jahren gekündigte Versicherung wieder aufgenommen werden (Nachzahlung der Beiträge) um eine solche Frist zu vermeiden?

Vielen Dank

Wann beginnt der Versicherungsschutz für eine
Rechtsschutzversicherung (Beruf)? Laut
Versichererinformationsblatt gibt es eine dreimonatige
Wartezeit. Bzw. darf die Ursache der Rechtsauseinandersetzung
erst drei Monate nach Vertragsbeginn eintreten.

Das ist Standard

Wenn nun längere Krankheit besteht und eine Kündigung droht,
ist mit Ursache die Kündigung gemeint oder die Krankheit?

Nach der mir bekannten Handhabung ist maßgeblich der Tag des Ausspruchs der Kündigung durch den AG

Kann eine vor Jahren gekündigte Versicherung wieder
aufgenommen werden (Nachzahlung der Beiträge) um eine solche
Frist zu vermeiden?

Darauf dürfte kein Anspruch bestehen, aber vielleicht ist eine entsprechende Regelung im Einzelfall möglich. Gewerkschaften (die idR ähnliche Wartezeiten für Rechtsschutz haben) lassen oft mit sich reden, bieten aber zumindest Rechtsberatung ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft

Vielen Dank

&Tschüß