Wann beginnt der Versicherungsschutz für eine Rechtsschutzversicherung (Beruf)? Laut Versichererinformationsblatt gibt es eine dreimonatige Wartezeit. Bzw. darf die Ursache der Rechtsauseinandersetzung erst drei Monate nach Vertragsbeginn eintreten.
Wenn nun längere Krankheit besteht und eine Kündigung droht, ist mit Ursache die Kündigung gemeint oder die Krankheit?
Kann eine vor Jahren gekündigte Versicherung wieder aufgenommen werden (Nachzahlung der Beiträge) um eine solche Frist zu vermeiden?
Vielen Dank